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Lasewicz, Harry schrieb am 27.4. 2001 um 22:10:49 Uhr über

Mittelalter

Das kirchliche Turnierverbot und die geistliche Turnierkritik im Hochmittelalter


Vorbemerkungen

Für die abendländische Gesellschaft nach Beginn des 16. Jahrhunderts, gilt bekanntermaßen der Ausspruch Descartes: »Ich denke also bin ich!«, als charakteristisch für das Lebensgefühl des neuzeitlichen Menschen.
Der mittelalterliche Mensch definierte sich dagegen über den Glauben, die Glaubenserfahrung und über seine Bereitschaft, sich dem Willen Gottes zu fügen, was insbesondere auch seinen Ausdruck im Bestreben der Individuen findet, sich der - als göttlich begriffenen - Welt, - und Gesellschaftsordnung anzupassen.

Glauben und Religiosität dominierten über viele Jahrhunderte hinweg das Leben der Einzelnen, das der gesellschaftlichen Gruppen und die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge.

Der Kirche - hier ist die katholische Kirche der römischen Prägung gemeint - und ihren Amtsträgern, sicherte dies über das gesamte Mittelalter hinweg einen hohen gesellschaftlichen Status, große Machtfülle und enormen gesellschaftlichen Einfluß.

Allerdings darf nicht übersehen werden, daß eine, von der christlichen Spätantike bis zum Ende des Frühmittelalters bestehende »Unantastbarkeit« der Kirche, spätestens ab dem 12. Jahrhundert ins Wanken geriet. Zu denken ist hier an den Investiturstreit und sich bis ins 13. Jahrhundert erstreckende Zwiste zwischen Päpsten und weltlichen Herrscherdynastien, zahlreiche Papstschismen, sowie an die ebenfalls im 12. Jahrhundert einsetzenden »Ketzerbewegungen«.

In diesem Zusammenhang ist es auch zu verstehen, daß sich die Turnierverbote der Kirche nicht recht durchzusetzen vermochten.


Das kirchliche Turnierverbot

Zitat: »Kirchlicherseits wurden Turniere schon früh, zuerst auf einem Konzil in Clermont im Jahre 1130 verboten«.
Hierfür zeichnete Papst Innozenz II. Verantwortlich, der sein Turnierverbot 1131 und 1139 wiederholte. Es folgte noch das Turnierverbot des Papstes Eugen II., auf dem Konzil zu Reims, im Jahre 1149.
Aus kirchengeschichtlicher Sicht »das Turnierverbot« des Mittelalters, wurde 1179 auf dem dritten Laterankonzil durch den »Juristenpapst Alexander III.« festgeschrieben.
Inhaltlich sind diese Turnierverbote nahezu gleich, und gehen auf den Einfluß zurück, den Bernhard von Clairvaux auf Innozenz II. nahm.
Bernhard von Claivaux bemühte sich während der zisterziensischen Reform, in der ersten Hälfte des12. Jhs., um eine »Neuorientierung des Ritterstandes« (zum miles christianus) und diese Neuorientierung bedroht durch eine, unter dem Einfluß der Literatur, sich entwickelnde, weltliche Ritterideologie.
Mit den Turnierverboten sollten nicht allein die »gefährlichen Waffenspiele« getroffen weden. Es ging darum eine Selbstdarstellung des weltlichen Rittertums zu behindern. Das große höfische Fest sollte getroffen werden, dessen wichtiger Bestandteil das Turnier war: »Dorthin strömten auch jene Menschengruppen, die von ihrer Profession her moralisch verdächtig waren, Handeltreibende, das heißt auf ihren Profit bedachte, joculatores, Frauen von zweifelhaften Ruf«.

Die Turniere entwickelten sich in der Folgezeit aus »vergleichsweise bescheidenen Volksfesten« hin zu immer prunkvolleren höfischen Festveranstaltungen, die dann auch die Theologen auf den Plan riefen, die Prediger zumal. Sie liefern eine viel breitere, nicht nur ein gefährliches Waffenspiel, sondern wesentliche Elemente ritterliche Verhaltensweise betrffende Begründung für das kirchliche Turnierverbot.


Kirchliche Turnierkritik

Charakteristisch dafür ist die berühmte Predigt Jacob von Vitry´s (er lebte bis 1240) »An die Mächtigen und Ritter«. Er hat hier den Katalog der sieben Todsünden auf die spezifischen Verfehlungen der Turnierritter angewandt.

Die Todsünden lauteten - in dieser Reihenfolge:

1. Hochmut (superbia)
2. Neid (invidia)
3. Haß und Zorn (odio et ira)
4. Trägheit oder Traurigkeit (accidia vel tristitia)
5. Habgier oder Raub (avaritia vel rapina)
6. Schlemmerei (gastrimargia)
7. Unzucht (luxuria)

Ein anderer großer Prediger, dessen Wirken in der zweiten Hälfte des 13. Jhs. hineinragte (Berthold von Regensburg ca. 1210 - 1275) sah in den Turnieren eine Bekundung der »großen Hochfahrt«, der sich der der Adel mit seiner Prunksucht verschrieben hatte. Der Turnierritter, der über die gefährlichen Spiele die Fahrt ins heilige Land vergaß, stand für ihn auf der selben Stufe wie die Frau, die gelbe Kleider trug (gilwerinne), die sich herausputzte (itelmacherinne) und sich schminkte (verwerinne). Wer auch tanzt oder Turniere besucht oder mit Würfeln spielt oder unanständig ist oder raubt oder brennt oder stiehlt oder Meineide schwört oder welche Sünde er auch begeht, die unserem Herrgott von Herzen leid ist.

Hugo von Trimberg, ein weiterer Didaktiker und Prediger des 13. Jhs. (ca. 1230 - 1313) hat einen Abschnitt seines Lehrgedichts »Vom Stechen« überschrieben.
»Manch ein törichter Laie hat beim Tjostieren und Turnieren Leben, Seele und Besitz verloren: Was soll solcher Übermut? Viele Teufel gibt es oben in den Lüften, die holen die, die sich groß tun mit Pferden, Kleider und mit Ausgaben für das Buhurdieren und Tjostieren und für die Minne zu einer geliebten Frau

Die Konsequenzen, die die Kirche folgen ließ, waren zum Teil drakonisch. Sie gingen von harten (jenseitigen) Strafandrohungen, über schwere Bußauflagen bis hin zur Verweigerung kirchlicher Begräbnisse.



Die Wirkung von Turnierverboten und -kritiken seitens der Kirche

Gelegentlich ist es Geistlichen gelungen, die Abhaltung eines Turniers zu verhindern; zum Beispiel im Jahr 1215, als Meister Olivier in Lüttich dagegen predigte.
So bewirkte er, daß das Turnier, welches in der folgenden Woche stattfinden sollte, gänzlich ausfiel. Auf dem Turnierplatz ließ er sechs Prediger auftreten, die mit Erfolg das Wort des Kreuzes predigten und vielen Leuten das Kreuz anhefteten.
(Es sind Kreuzzugsaufrufe ergangen und durch das anheften des Kreuzes wurde dokumentiert, daß viele Leute sich der Verpflichtung unterzogen haben, an einem Kreuzzug teilzunehmen).
Die häufigen Wiederholung der Verbote und die Tatsache, daß trotzdem Turniere in großer Zahl stattgefunden haben, deuten darauf, daß den Bemühungen der Kirche kein großer Erfolg beschieden war.
Der Laienadel war offenbar in der zweiten Hälfte des 12. Jhs, so selbstbewußt geworden, daß er sich durch die schwerwiegenden Strafandrohungen nicht mehr von seinem höfischen Lebensstil abbringen ließ.





Quellennachweise

Goetz, Hans - Werner: Leben im Mittelalter

Krüger, Sabine: Das kirchliche Turnierverbot im Mittelalter
in : Das ritterliche Turnier im Mittelalter Hg. Josef Fleckenstein

Bumke, Joachim: Höfische Kultur




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