| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) |
56, davon 54 (96,43%)
mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 23 positiv bewertete (41,07%) |
| Durchschnittliche Textlänge |
285 Zeichen |
| Durchschnittliche Bewertung |
0,500 Punkte, 23 Texte unbewertet.
Siehe auch: positiv bewertete Texte
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| Der erste Text |
am 3.3. 1999 um 00:08:17 Uhr schrieb Liamara
über Freizeit |
| Der neuste Text |
am 3.1. 2024 um 12:25:22 Uhr schrieb gerhard
über Freizeit |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 23) |
am 11.11. 2010 um 22:42:19 Uhr schrieb Fina über Freizeit
am 20.2. 2013 um 21:14:12 Uhr schrieb Christine über Freizeit
am 2.6. 2014 um 12:20:26 Uhr schrieb Sjaak über Freizeit
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Freizeit«
lausitzer schrieb am 29.6. 2006 um 20:55:05 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Arbeitsbefreiung
Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genausogut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
1. Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
2. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
3. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operation:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silber oder Goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
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