Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 56, davon 54 (96,43%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 23 positiv bewertete (41,07%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 3.3. 1999 um 00:08:17 Uhr schrieb
Liamara über Freizeit
Der neuste Text am 3.1. 2024 um 12:25:22 Uhr schrieb
gerhard über Freizeit
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 23)

am 1.3. 2009 um 16:26:22 Uhr schrieb
Peter über Freizeit

am 3.11. 2011 um 06:36:37 Uhr schrieb
joo über Freizeit

am 11.11. 2010 um 22:42:19 Uhr schrieb
Fina über Freizeit

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Freizeit«

Nudelfriedhof schrieb am 22.2. 2001 um 21:58:34 Uhr zu

Freizeit

Bewertung: 6 Punkt(e)

Meine Freizeit verbringe ich damit, mir nackt mit einer Horde thailändischer Prostituierter in einem brennenden und führerlosen Flugzeug Heroin zu spritzen und dabei Rock'n'Roll zu hören. Das macht mir Spaß. Eine Zeitlang schien mir das die Erfüllung all meiner Wünsche zu sein... aber es gibt diese Tage, weißt Du, da hat man auf einfach gar nichts Bock.

Liamara schrieb am 3.3. 1999 um 00:08:17 Uhr zu

Freizeit

Bewertung: 5 Punkt(e)

Es wird immer schwerer, noch etwas sinnvolles mit seiner Freizeit anzufangen. Die Medien verlangen ja geradezu, dass man nicht nur relaxt und faul ist, sonder dass man aktiv wird! Statt im Sessel zu hängen und Tee zu trinken und ein Buch zu lesen soll man sich fit halten, am besten mit Sport, Gymnastik, Wechselduschen und gesunder Ernährung. Viel an der frischen Luft unternehmen und sich ein sinnvolles Hobby suchen. Das fördert Stress. Schon heute werden Kindern Terminpläne zugeteilt, die ein Erwachsener nicht ohne Stresserscheinungen bewältigen könnte.

Liamara schrieb am 24.3. 1999 um 22:11:09 Uhr zu

Freizeit

Bewertung: 2 Punkt(e)

Nur ein paar Dinge für die Freizeit (anstelle von vor dem Computer sitzen und blasten und surfen usw!):
Vogelstimmen sammeln, Gameshows ausdenken, Glasbläserei-Videos ansehen, neue Popcorn-Mischungen erfinden, Kerzen mit Wachsmotiven aus eigener Herstellung verzieren, Tiefgaragen fotografieren, ein Archiv errichten... fällt euch noch mehr ein?

Karla schrieb am 24.3. 1999 um 22:14:47 Uhr zu

Freizeit

Bewertung: 2 Punkt(e)

Ich beherrsche einfach die Kunst noch nicht, in der Freizeit ohne schlechtes Gewissen gar nichts zu tun.
Wie kann man nur so blöd sein.

lausitzer schrieb am 29.6. 2006 um 20:55:05 Uhr zu

Freizeit

Bewertung: 1 Punkt(e)

Arbeitsbefreiung


Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genausogut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.

Eigener Todesfall:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
1. Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
2. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
3. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

Operation:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silber oder Goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag:
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.

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