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Max van der Moritz schrieb am 3.1. 2003 um 13:34:55 Uhr über

Gogo

Außer Detailfragen über Methoden, wie ein Gogomeister ein eventuelles Verbot wirkungslos machen kann, werde ich, wie bisher praktische Gogofragen behandeln und das ohne Geheimniskrämerei im Forum tun.

Gogomeisterarbeit

Nachdem ein Gogomeister die Gogos in Umlauf gebracht hat und genügend Teilnehmer für einen merkbaren Umlauf in einem lokalen Markt geschaffen hat, ist seine weitere Aufgabe nur die Gogos stabil zu halten und dazu muß er regelmäßig einen entsprechenden Wechselkurs veröffentlichen. Es ist für ein lokales Tauschmittel, das ausschließlich zur Bezahlung von Waren verwendet wird nicht notwendig einzelne Schwankungen unter einem Prozent zu beachten und Kursangleichungen brauchen nur bei Überschreitung von 3% gemacht werden. Da bei der Erstausgabe eine gerade Zahl für den Wechselkurs genommen werden soll, die ohne weiteres von der tatsächlichen Kaufkraftparität etwas abweichen kann, ist es am einfachsten einfach die prozentuelle Veränderung des Konsumerpreisindexes zu verwenden.
Es werden sehr wenig Rücktäusche von Gogos stattfinden und normale Preisunterschiede in einzelnen Geschäften werden kleine Unebenheiten ausgleichen. Es ist somit keine große Arbeit für den Gogomeister. Ist einmal ein entsprechender Gogoumsatz vorhanden, propagieren sie sich durch das Selbstinteresse der Verwender auch selber weiter und der Gogomeister braucht nur manchmal etwas nachhelfen und vielleicht Methoden suggerieren, wie Geschäfte ihren Gogoumsatz steigern können.
Erst wenn Gogoscheine abzulaufen beginnen, bekommt er wieder etwas Arbeit. Er muß die Ersatzscheine stempeln und lochen. Für das Stempeln hat er 2 Monate Zeit und am Anfang sogar ein ganzes Jahr und da 1000 Scheine im Wert von etwa 3000 Gogos in zwei Stunden gestempelt sind und das bei einer Gesamtgogomenge von 10,000 für ein Drittel des Jahres ausreicht, ist die Arbeit selbst bei der zehnfachen Gogomenge noch zu schaffen. Gelocht sind sie in Minuten, weil das ja nicht einzeln gemacht werden muß. Auch hier kann man später die Lochzange durch eine Stanze ersetzen. Erst bei einer Million Gogos sollte er sich vielleicht überlegen, die Stempelei durch andere Sicherheitsmaßnahmen zu ersetzen.
Da er dann den Gegenwert einer Million Gogos zur Verfügung hat, sollte das keine Schwierigkeiten machen. Bis dahin würde so eine lokale Gogoinsel auch sicher schon selber die Gogos inLizenzdrucken lassen und sie nicht mehr aus Canada beziehen.
Nun wollen wir noch Gegenmaßnahmen erwägen für den unwahrscheinlichen Fall, daß es der Opposition gelingt den Staat dazu zu bringen den Gebrauch von Gogos zu untersagen. Das einzige, was dann gemacht werden muß, ist die Verlautbarung, daß alle abgelaufenen Gogos für die Zeitdauer des Verbotes ihre Gültigkeit behalten., bis ein Umtausch vom Ausland her organisiert werden kann. Die im Umlauf befindlichen Gogos werden die Leute sicher nicht ohne entsprechende Vergütung den Beamten des Staates geben, die sie einziehen möchten. Die Gogos würden somit weiter umlaufen, wie es trotz Verbot Dollar und DM im Osten taten.
Eine Regierung die so ein Verbot mit Gewalt durchsetzen möchte, würde nicht mehr lange an der Macht bleiben.
Wie gesagt, so ein Verbot wird unwahrscheinlich sein und gelänge es wirklich eine Gogoinsel zu unterdrücken, würden andere dafür entstehen. Der Staat selber hat ja kein Interesse daran, die Gogos zu verbieten. Er hat ja den Vorteil, daß die Wirtschaft in der Gogoinsel floriert und er keine Arbeitslosen bezahlen muß und daß er Steuern bekommt.
Jeder Gogomeister muß natürlich eines tun. Er darf weder das Geld, das er für die Gogos bekommen hat, noch die Gogoscheine außer den 1000, die er zum Austausch braucht, leichtsinnig herumliegen lassen für den Staat zu konfiszieren. Alles, was sie bei ihm finden sollen, sind die 1000 Gogoscheine und ein paar Euros für Umtäusche. die Gogoscheine haben ihm 10 Gogos gekostet und Euro braucht er eigentlich gar keine haben, denn wenn ein Kaufmann welche zum Umtausch hat telephoniert er ja und dann kann sich de Gogomeister die Euros holen oder sie aus der eigenen Tasche vorläufig zahlen.
Er muß natürlich auch bereit sein Kaufleuten, die es mit der Angst zu tun bekommen ihre Gogos wieder abnehmen. Ich würde in so einem Fall aber eine Extragebühr dafür verlangen, weil es dann ja schwer sein würde diese Gogos wieder in Umlauf zu bringen, es sei denn das Geld des Staates wäre total vom Markt verschwunden, oder wertlos geworden. Wäre das passiert, gäbe es keinen Kaufmann, der das einzige verfügbare Tauschmittel zurückgeben würde.
Es müßte also eine Situation sein, wo das Geld des Staates stark inflationiert wird und da ist die Frage, ob nicht der stabile Gogo doch lieber behalten wird in der Hoffnung, daß sich das Verbot nicht halten wird. Ist das Geld des Staates hingegen vom Markt verschwunden, wird den Leuten gar nichts anderes übrig bleiben, als die Gogos zu verwenden oder zum primitiven Tauschhandel über zu gehen.
Sind die Gogos jedenfalls erst einmal einige Zeit im Gebrauch gewesen, werden sie es in jeder Situation bleiben, Verbot oder nicht.
Jeder Gogomeister ist bei einem Verbot eigentlich überflüssig und kann ruhig sagen, daß er diese Stellung schon lange aufgegeben hat und nicht einmal weiß, wer sie jetzt inne hat. Er kann ruhig sagen, daß er sich der Allianz gegenüber bereit erklärt habe, die abgelaufenen Scheine dieses Monats noch umzutauschen, daß er aber alles andere einschließlich der Stempel zurück gegeben habe für den neuen Gogomeister.
Er könne sich nicht einmal mehr erinnern wer bei der Sitzung das übernommen habe und nicht einmal mehr, wer anwesend war, weil er zu betrunken war.

















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