>Info zum Stichwort Rohrstock | >diskutieren | >Permalink 
Pascal schrieb am 11.7. 2009 um 19:49:52 Uhr über

Rohrstock

Der Rohrstock hatte früher seinen festen Platz in den meisten Elternhäusern und in der Schule im Klassenzimmer. Heute gibt es ihn offiziell allenfalls noch im Schulmuseum zu finden, und seine Verwendung als Züchtigungsinstrument ist verboten. Das ist einerseits verständlich, da in der Vergangenheit reger Gebrauch von ihm gemacht wurde, und das oft weit über jedes vertretbare Maß hinaus. Es hat ja immer wieder schreckliche Eltern, Lehrer und sonstige Erzieher gegeben, denen man nicht auch noch einen Rohrstock in die Hand drücken möchte.
Andererseits ist es aber auch bedauerlich, denn wenn er richtig benutzt wird, ist der Rohrstock ein vorzügliches Erziehungsmittel, dessen Anwendung vor allem in solchen Fällen sinnvoll ist (oder heutzutage eben wäre, da es ja nicht mehr angewendet werden kann), in denen Ermahnungen oder leichtere Sanktionen erfolglos bleiben. Und er wirkt dann oft besser als Strafen wie Fernsehverbot und ähnliches, und ist manchen Formen von Psychoterror jederzeit vorzuziehen.
Aber Eltern (und andere Autoritätspersonen wie etwas Lehrer) müssten eben mit ihm richtig umgehen können. Und das heißt zum einen: Kinder und Jugendliche sollten nicht bei jeder Kleinigkeit gezüchtigt werden, und auch zur Durchsetzung der Position des Erwachsenen bei einer gewöhnlichen Meinungsverschiedenheit ist der Rohrstock denkbar ungeeignet. Angemessen wäre seine Verwendung aber bei grobem Fehlverhalten wie Diebstahl oder Sachbeschädigungen (wenn es dem lieben Kind etwa einfällt, das Auto des Nachbarn durch einige Kratzer im Lack zu verzieren), auch bei sehr leichtsinnigem Verhalten, besonders dann, wenn davor gewarnt wurde (Herumkokeln und ähnliches wären hier zu nennen), und bei Missachtung elterlicher Verbote, etwa, was Alkohol oder Zigaretten betrifft. Wenn Eltern in solchen Fällen noch wie früher auch zum Rohrstock greifen dürften, würden heute vielleicht nicht ganz so viele alkoholisierte Jugendliche nachts durch die Straßen taumelnd aufgegriffen werden. Auch das Schwänzen des Schulunterrichts gehört zu jenen Formen von Fehlverhalten, bei denen eine Züchtigung mit dem Rohrstock durchaus angebracht wäre.
Die Tracht Prügel mit dem Rohrstock sollte also, auch wenn sie erlaubt wäre (was im folgenden immer vorausgesetzt sein soll, weil sich das einfacher formulieren lässt), die Ausnahme sein und keine Gewohnheit. Es wird immer wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche geben, die überhaupt niemals Anlass zu einer solchen Art der Bestrafung geben, und die sollten selbstverständlich auch nicht gezüchtigt werden.
Aber auch dann, wenn das Kind sich so danebenbenommen hat, dass eine Tracht Prügel fällig ist, können Eltern etc. noch viel verkehrt machen. Wichtig ist, dass mit dem Delinquenten vor der Züchtigung erst noch einmal über sein Fehlverhalten, den Strafgrund also, gesprochen wird. Am Ende dieses Gesprächs sollte dann das richtige Strafmaß, also die Anzahl der Hiebe, festgelegt werden, die immer auf das Gesäß verabreicht werden sollten.
Das Strafmaß sollte sich noch folgenden Kriterien richten: der Schwere der Verfehlung, dem Alter des Kindes (oder des Jugendlichen), seinem Reifegrad und vielleicht auch nach seinem Naturell. Gerade hierbei ist das rechte Augenmaß richtig. Kleinere Kinder im Grundschulalter sollten nicht weniger als drei, aber auch nicht mehr als sechs (spürbare, aber nicht zu kräftige) Hiebe bekommen, bei etwas größeren Kindern sollte sich das Strafmaß zwischen vier und zehn Hieben bewegen, Jugendlichen sollten zwischen fünf und 15 Schläge bekommen (die außerdem auch mit größerer Wucht ausgeführt werden könnten als jene, die ein Kind erhielte). Nach der Bestrafung sollte durch dem Delinquenten durch eine versöhnliche Geste wie einen Händedruck angezeigt werden, dass er nun vollauf rehabilitiert ist.
Natürlich wäre für die Erziehung mit dem Rohrstock (richtiger: die Erziehung unter Zuhilfenahme des Rohrstocks) entscheidend, dass sie auf einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage basiert, bestehende Gesetze müssten also geändert werden. Zugleich sollte aber auch ein wieder eingeführtes Züchtigungsrecht eng begrenzt sein, um einem möglichen Missbrauch den Boden so gut wie möglich zu entziehen. (So müsste jede gesundheitsgefährdende Strafe strikt untersagt bleiben und auch streng geahndet werden) Dabei wäre das größte Problem, wie sich wirkungsvoll kontrollieren ließe, dass diese Grenzen auch wirklich nicht überschritten werden: eine schwierige, aber vermutlich nicht unlösbare Aufgabe. Wichtig wäre eben, nicht nur einfach den Rohrstock wieder als Erziehungsmittel zuzulassen, sondern auch ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wie er zu verwenden ist.
Da Kinder und Jugendliche einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit in der Schule verbringen und so mancher Lehrer fast ebenso Bezugsperson ist wie die Eltern, stellt sich natürlich die Frage, ob allein das elterliche Züchtigungsrecht wieder eingeführt werden sollte oder ob man auch Lehrern die Möglichkeit einräumen sollte, ihre Schüler zu züchtigen. Bei näherer Betrachtung spricht eigentlich nichts dagegen: so könnten Verfehlungen eines Schülers gleich in der Schule geahndet werden, und es gäbe keinen Grund, dies an die Eltern zu delegieren (wobei natürlich klar ist, dass der Schüler dann nicht noch einmal von den Eltern bestraft werden dürfte!).
Zu erwägen wäre bei der Durchführung einer Züchtigung noch die Frage, ob die Hiebe auf den Hosenboden oder das nackte Gesäß des Delinquenten verabreicht werden sollten. Bei der Züchtigung im Elternhaus spricht nichts gegen Schläge auf das nackte Hinterteil; sie hätten sogar in mancher Hinsicht ihre Vorteile. In der Schule liegt der Fall anders: hier sollten nur Schläge auf den Hosenboden gestattet sein.
Prinzipiell spricht also nichts dagegen, den Rohrstock aus dem Museum zu holen und ihn als Erziehungsmittel im Elternhaus und in der Schule wieder zuzulassen; das einzige Problem ist eben, sicherzustellen, dass Eltern und Lehrer behutsam und verantwortungsvoll mit ihm umgehen - dazu könnten Kurse, beratende Bücher usw. beitragen.


   User-Bewertung: -1
Juppheidi-Juppheida!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Rohrstock«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Rohrstock« | Hilfe | Startseite 
0.1395 (0.1300, 0.0081) sek. –– 822493790