Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Gravenreuth«
Anti-Gravenreuth-Front schrieb am 2.10. 2000 um 22:26:38 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Günther Freiherr von Gravenreuth, der (zu Recht) meistgehasste Anwalt in der Computer- und Internet-Szene.
Günni, so sein Spitzname, hat es derzeit darauf abgesehen (private) Homepagebastler abzumahnen, die das Wort »Explorer« verwenden oder gar die wahnsinnige Unverschämtheit besitzen, einen Link auf die FTP-Explorer-Homepage zu setzen.
Früher, in der Vor-Internet-Zeit, schrieb er an ahnungslose Computerbesitzer Briefe, die angeblich von 14jährigeMädels kamen, mit sinngemäß der Bitte: »Hallo, ich bin arm und klein und süß, kannst Du mir bitte eine Kopie von dem und dem Spiel schicken?«
Wer dieser Bitte, der ein Foto des angeblichen Mädels beilag, nachkam, hat ganz schnell einen Haufen Ärger wegen Verbreitung von Raubkopieen gekriegt. Denn dadurch wurde ja Millionenschaden angerichtet. Jaja.
Günni, der Abzock-Meister.
Petze schrieb am 12.9. 2007 um 19:06:49 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Günther Freiherr von Gravenreuth wurde am 10. September 2007 vom Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach davon, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse. Schon im Jahr 2000 wurde Gravenreuth laut taz wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der für verschiedene Abmahn-Aktionen und Tanja-Briefe berüchtigte Anwalt wollte die Domain taz.de Pfänden und versteigern, da die taz angeblich eine Rechnung (für eine Abmahnung) nicht bezahlt habe. Dies war aber falsch ...
Tja, lieber Herr Gravenreuth, dumm gelaufen!
Die Netzgemeinde freut es, endlich ist einer der frühren Abmahnanwälte aus dem Verkehr gezogen. Ach, halt - noch nicht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Übrigens: auch Berhard Syndikus, der ehemalige Kanzleipartner von Gravenreuth, wurde im Februar 2007 zu einer Haftstrafe verurteilt: zu einer 10-monatigen, allerdings auf Bewährung.
Marc O. schrieb am 3.10. 2000 um 00:39:44 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Es ist nachgewiesen, dass er weiterhin falsche Anzeigen aufgibt, in der er sich als Kinderporno-Fan ausgibt!
Er ist deswegen schon mehrfach angezeigt worden, der Freiherr von G.
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