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Mann schrieb am 30.4. 2015 um 16:39:31 Uhr über

Watstiefel

Viel Plage und Verdruß erwuchs dem Abt aus einem Streit über den heilsbronner Klosterhof in Onolzbach. Wie oben erwähnt, hatten die Stände dem Markgrafen Georg die Hundertpfennigsteuer bewilligt. Der in der Klosterkasse eben vorhandene Baarvorrath reichte nicht aus zur Zahlung der auf das Kloster repartirten Steuerquote, so daß man da und dort Anlehen machen mußte. 500 fl. entlehnte man vom Kanzler Vogler, welcher mit seiner Frau, Kleopha, im heilsbronner Klosterhof zur Miethe wohnte. Zur Sicherstellung des Darleihers verpfändete man ihm auf Lebenszeit den Hof. Dem am Sonntag Oculi 1531 abgeschlossenen Vertrag zufolge sollten die Vogler’schen Eheleute zeitlebens den Hof innehaben, nießen und gebrauchen. Der Vertrag wurde in Abwesenheit des Markgrafen von seinen Räthen (Kasp. von Seckendorf, Wilh. von Wiesenthau u. A.) besiegelt. Der Markgraf bestätigte nach seiner Heimkehr den Vertrag, jedoch mit der Bestimmung, daß nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute die Herrschaft den Hof kaufen dürfe gegen Zahlung der 500 fl. an die Vogler’schen Erben und Vergütung der von Vogler geleisteten Bau- und Reparaturkosten. In einer späteren Feststellung wiederholte der Markgraf ausdrücklich, daß die Herrschaft erst nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute den Hof wieder lösen dürfe. Allein man brach das gegebene Wort, als am Ende des Jahres 1533 Vogler in Ungnade entlassen und die Kanzlerwürde dem Doktor Sebast. Heller übertragen wurde. Den nunmehrigen Kanzler, und noch mehr dessen Frau, gelüstete nach Voglers schöner Wohnung und der Markgraf ließ sich bewegen, sein schriftlich gegebenes Wort zu brechen und Vogler aus der ihm verpfändeten Wohnung zu verdrängen. Um zum Ziel zu gelangen, verfuhr man wie folgt: Unser Abt erhielt vom Markgrafen Georg den Auftrag, den Hof von Vogler wieder an das Kloster zu bringen. „Wir gedenkenschrieb der Markgraf an den Abtden Hof bei Niemand zu suchen, als bei dem Kloster, und uns sonst mit Niemand in Unterhandlung einzulassen, daß wir nicht mehr Beschwerung, Verdruß und vielfältiges Anlaufen haben. Manu propria.“ Nächst dem Markgrafen sind unterzeichnet: Kasp. von Seckendorf, Sebast. Heller und der Sekretär Berchtold. Es entspann sich nun eine weitläuftige Korrespondenz zwischen Schopper und Vogler, welcher seinen Feinden in Ansbach aus dem Wege gegangen und nach Windsheim gezogen war. Vogler erklärte sich gegen Schopper bereit, den Hof zurückzugeben, wenn ihm nicht nur die dargeliehenen 500 fl., sondern auch 240 fl., die er in den Hof verbaut habe, gezahlt würden. Schopper, als bestellter Zwischenträger, theilte dieses nach Ansbach mit; die darauf empfangene Antwort, in welcher die angeblich verbauten 240 fl. bekrittelt und beanstandet wurden, schickte er nach Windsheim an Vogler, welcher darauf an Schopper schrieb: „Gott sei mit uns wider den Fürsten dieser argen Welt und alles sein Hofgesinde. Amen. Meine Bauausgaben wurden nicht, wie meine Feinde dem Markgrafen angeben, auf Unnöthiges verwendet, sondern auf Nothwendiges, nämlich auf den Brunnen, welchen ich obendrein mit schriftlicher Genehmigung des Markgrafen angelegt habe; ferner auf Stallung, Fischkasten, Badstube und Lusthäuslein im Garten. Ich beharre auf Erstattung der Baukosten, werde deßhalb mein Recht weiter bei Gericht verfolgen, oder die Sache durch den Druck veröffentlichen und der Gottlosen Thorheit offenbaren und dort öffentlich anzeigen, daß man aus Haß und Neid gegen mich verfährt, nicht von Seite des frommen Fürsten, dem ich keine Schuld beimesse; aber Sein Gnaden müssen sich von meinen Feinden überreden lassen, wie sie wollen. Ich will sehen, wer mir mein Eigenthum mit Gewalt nehmen will.“ Zwei spätere Briefe an Schopper beginnt Vogler mit den Worten: „Gott unser Trost, Schutz und Schirm wider alle List des Teufels.“ Schopper schickte diese Briefe an den Markgrafen und erhielt von diesem zur Antwort: „Von Gottes Gnaden, Georg etc. Dem würdigen, unserem Rath und lieben getreuen Herrn Johannsen, Abt. Wir haben die Antwort Voglers von euch vernommen. Und möchten ihm, dem Vogler, wohl gönnen, daß er sich selbst bedächte und sich seines spitzigen Schreibens und Anziehens enthielte. Es gibt aber vielleicht die Natur anders nicht. Doch ist ein gemein Sprichwort: Es war nie keiner so böse, man findet einen Böseren. Vogler soll seine Baukosten genau verzeichnen.“ Vogler übersendete dem Abt das verlangte Baukostenverzeichniß mit dem Beifügen, daß er an den spezifizirten 240 fl. keinen Pfennig nachlasse, wenn sein Haus in die Hände seiner Feinde, und nicht in die des Klosters kommen würde. In seinem Begleitbriefe schrieb Vogler an Schopper: „Ich schicke Euer Gnaden hierbei das Verzeichniß über meine in den Hof verwendeten Baukosten. Meine Widerwärtigen sind auch Euer Gnaden Widerwärtige. Es ist mir leid und höchst leid, daß E. G. meinen Brief mißverstanden haben. Denn ich halte E. G. für einen frommen, gerechten und christlichen Prälaten und allzeit meinen gnädigen Herrn, und wollte durchaus nichts gegen euch und gegen das Kloster vornehmen, wie man E. G. fälschlich berichtet. Es ist nie ein böser Gedanke gegen E. G. in mein Herz gekommen.“ Daß Vogler nicht immer in dieser Weise an und über unsern Abt schrieb, haben wir oben gehört. Das von Schopper nach Ansbach gesendete Kostenverzeichniß wurde dort scharf kontrolirt und manche Position darin beanstandet, z. B. eine Bank, welche Frau Vogler hatte wegbrechen lassen, um eine Bettstelle anzubringen. Vogler beantwortete dieses Notat in folgender Weise: „Man lasse die Bank wieder herstellen für jene 10 fl., welche meine Frau der seligen Gemahlin des Herrn Markgrafen Georg (Hedwig, gest. 1531 in Lignitz, nicht in Heilsbronn begraben) geliefert hat, wie die Wittwe des Herrn Veit von Lentersheim und Meister Martin, Schneider in Onolzbach, bezeugen können. Diese 10 fl. hat meine Frau, ungeachtet ihres unterthänigen Ersuchens nicht erhalten können. Für diese Summe kann man nicht bloß die Bank herstellen lassen, sondern jedes etwa noch vermißte Nägelein an den Wänden, daran Einer ein Barett hängen möchte. Sollten Schrauben und Nägel fehlen, so bin ich dafür nicht verantwortlich, da Jörg Platner durch seinen Sohn mit Lügen und Trügen, ohne und wider meinen Willen einen Schlüssel zu meinem Haus bekommen hat, wobei ihn mein gnädiger Herr geschützt hat.“ Endlich gab der Markgraf, des Handels müde, unserem Abt den Auftrag, sich mit Vogler wegen der Baukosten abzufinden und ihm sein Darlehen von 500 fl. heimzuzahlen. Beides geschah am 2. Juli 1534. Bald darauf kam der Kanzler Heller nebst Frau nach Heilsbronn, um sich mit Schopper wegen des Einzugs in den Hof zu benehmen.


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