Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 134, davon 134 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 31 positiv bewertete (23,13%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 4.1. 2001 um 00:13:46 Uhr schrieb
whitness über Verantwortung
Der neuste Text am 4.12. 2025 um 23:25:56 Uhr schrieb
brüskierter Baron über Verantwortung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 75)

am 22.5. 2017 um 02:00:02 Uhr schrieb
Christine über Verantwortung

am 29.5. 2004 um 00:37:46 Uhr schrieb
biggi über Verantwortung

am 26.4. 2017 um 18:28:55 Uhr schrieb
Damian über Verantwortung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Verantwortung«

GüntherGanzer schrieb am 18.5. 2001 um 00:20:50 Uhr zu

Verantwortung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Wir werden grundsätzlich eigenverantwortlich tätig und akzeptieren in Ausübung unserer Tätigkeit keine Einschränkungen unserer
Unabhängigkeit durch Erwartungen Dritter. Wir führen eine unvoreingenommene und objektive Beratung durch und sprechen auch
Unangenehmes offen aus. Wir erstellen keine Gefälligkeitsgutachten. Wir respektieren auch gegenüber den für uns tätigen
Mitarbeitern, soweit diese als Unternehmensberater qualifiziert sind, deren Verpflichtung zu eigenverantwortlicher Tätigkeit. Wir
verpflichten uns zur Neutralität gegenüber Lieferanten von Geräten, Hilfsmitteln und Diensten, die zur Verwirklichung unserer
Vorschläge erforderlich sind und fordern oder akzeptieren von diesen keinerlei Provisionen, Aufwandsentschädigungen oder
dergleichen. Sofern wir Lieferanten empfehlen, erfolgt dies nur aufgrund der Erfordernisse des Klienten oder eine vergleichende
Analyse des Leistungsangebotes der Lieferanten. Sofern wir EDV-Software oder Hilfsmittel empfehlen, die von uns vertrieben
werden oder an denen wir in irgendeiner Form finanziell interessiert sind, weisen wir auf diese Tatsache hin und erwecken nicht
den Eindruck einer neutralen Produktauswahl.

beeblebrox schrieb am 7.7. 2002 um 13:54:18 Uhr zu

Verantwortung

Bewertung: 2 Punkt(e)

ich finde es furchtbar wichtig dass die menschen erkennen dass sie für ihr handeln selbst verantwortlich sind. und zwar in jeder situation. es gibt kein »aber ich habe doch getrunken« oder andere ausreden in diese richtung, egal worum es geht. wenn ich einen menschen verletze, auch wenn ich es unabsichtlich getan habe, dann habe ich ganz alleine die verantwortung dafür zu tragen. leider suchen die meisten leute immer einen schuldigen, einfach jemanden auf den sie schimpfen können um darüber hinweg zu täuschen dass sie selbst schuld sind.
schade

König schrieb am 18.5. 2001 um 00:38:09 Uhr zu

Verantwortung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Die konstituierte Verfassung

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Norwegern, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in
einer vereinten Sykkelturen dem Frieden zwischen den Recken zu dienen, hat sich das Team Thermotheologischer Biker kraft
seiner verfassungsgebenden Gewalt diese Verfassung gegeben.


I. Der König

Art. 1: Die Würde des Königs ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung jedes Recken.
Art. 2: Alle Staatsgewalt geht vom König aus. Sie wird vom König in willkürlichen Auslegung seiner Richtlinienkompetenz und
unter Umgehung jeglicher Gewaltenteilung und aller Ideen der Aufklärung selbstherrlich ausgeübt.
Art. 3: Die Richtlinienkompetenz des Königs umfaßt alle Bereiche der Sykkelturen Norge, solange sie nicht die elementaren
Lebensbedingungen der Recken antastet.
Art. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, habe alle thermotheologischen Biker das Recht zum
Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


II. Der Hofstaat

Art. 5: Die Würde des Hofstaats ist ein gerüttelt Maß anzutasten.
Art. 6: Alle Recken sind vor dem Gesetz gleich. Der König fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung beider
Recken und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Art. 7: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sobald er nicht die Rechte des Königs verletzt und nicht
gegen den verfassungsgemäßen Absolutismus oder das Schlechte-Sitten-Gesetz verstösst.
Art. 8: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Radfahren mit einem Platten gezwungen werden. Das Nähere regelt der König.


III. Grundrechte, Sonstiges

Art. 9: Eine Änderung der unter Art. 1 - 8 niedergelegten Grundsätze ist unzulässig.
Art. 10: Die Amtszeit eines Königs beginnt mit der in Art. 11 - 14 beschriebenen Losung am Morgen eines jeden Montages,
Dienstages, Mittwochs, Donnerstags und Freitags und endet mit der Erlosung des nächsten Königs am Morgen des nächsten
Tages. Am Samstag beginnt die Amtszeit desgleichen, sie endet jedoch beim meteorologischen Sonnenaufgang des nächsten
Morgens ohne neuerliche Verlosung. Das Weitere zum Sonntag regelt Art. 14.
Art. 11: Der König wird an jedem Montag bis Sonnabend, bevor am Morgen das erste Wort gesprochen wird, aus drei
allgemeinen, unmittelbaren, gleichen Überraschungseiern neu gelost.
Art. 12: Jedes Überraschungseier enthält ein Dokument von je gleicher Größe, Schwere und Konsistenz. Der Text der
Dokumente von zwei Überraschungseiern lautet wie folgt: »Recke«, der Text des dritten Eies hingegen lautet: »König«.
Art. 13: Die Überraschungseier werden unter Aufsicht der Recken am Morgen, direkt vor der Losprozedur, vom amtierenden
König mit den Dokumenten versehen.
Art. 14: Der Recke, dessen Regentschaft am längsten zurückliegt, hat die Pflicht, das erste Überraschungsei zu ziehen, zu öffnen
und zu verlesen. Falls das Dokument die Inschrift »König« trägt, ist der Loszieher damit neuer Herrscher. Falls das Dokument
als Inschrift »Niete« trägt, ist der zweite Recke an der Reihe und verfährt auf selbige Art. Trägt auch sein Dokument aber
»Niete« als Inschrift, ist der bis dahin amtierende König per Akklamation für eine weitere Amtszeit bestätigt.
Art. 15: Der Sonntag ist herrschaftsfrei. Es findet keine Losung eines Königs statt. Der Sonntag endet mit der Losung des
Montagmorgens. Die Parameter der Losung leiten sich von dem Stand der Monarchie am Samstag ab.


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engel schrieb am 28.10. 2002 um 02:50:05 Uhr zu

Verantwortung

Bewertung: 1 Punkt(e)

es gibt drei arten der verantwortung im rechtssinn.
erstens: die verpflichtung für geschehenes einzustehen. stichworte: schuld, haftung
zweitens: die mit einer aufgabe oder stellung verbundene verpflichtungen, dass innerhalb eines bestimmten rahmens alles einen möglichst guten verlauf nimmt. stichwort: zuständigkeit
drittens: die verpflichtung zur rechenschaft, welche durch normen bestimmt wird.

Meckes schrieb am 22.5. 2001 um 09:54:18 Uhr zu

Verantwortung

Bewertung: 2 Punkt(e)

welche Verantwortung tragen eigentlich Lehrer? Gibt es ein definierte Verantwortung, die den Lernerfolg reguliert? Oder ist es immer noch so, daß jemand, der seine Lernziele nicht erreicht, dumm und faul ist? Was wird aus Lehrern, die viele dumme und faule Schüler haben?

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