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am 20.1. 2000 um 19:18:28 Uhr schrieb TrAce
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am 29.9. 2022 um 11:28:17 Uhr schrieb Bettina Beispiel
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am 30.5. 2005 um 19:03:49 Uhr schrieb Hannes über Opium
am 30.1. 2005 um 18:04:53 Uhr schrieb pogofreak über Opium
am 11.1. 2003 um 21:16:14 Uhr schrieb Dany über Opium
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Assoziationen zu »Opium«
Zeit schrieb am 26.10. 2001 um 20:46:01 Uhr zu
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Religion - Opium einiger Politiker
Weshalb die Berliner SPD lieber verfassungsfeindliche religiöse Unterweisung
an den Schulen duldet als ordentlichen Religionsunterricht
Von Robert Leicht
Wenn nun schon alle über den Islam reden, wenn
nun schon alle - nach den Wahlen zum
Abgeordnetenhaus - über Berlin reden, dann will
ich heute einmal über beides zusammen reden:
Über Berlin und den Islam…
In Berlin ist nämlich ein Urteil ergangen, das
besagt, das Land Berlin müsse es dulden, dass im
islamischen Religionsunterricht aus religiösen
Gründen sogar teilweise verfassungswidrige
Lehren verbreitet werden. Und was hat dies nun
mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus, ja
überhaupt mit der Berliner Politik zu tun?
Ganz einfach: Seit Jahren weigert sich die Berliner
Politik (die dortige CDU ausgenommen), an den
öffentlichen Schulen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, als Wahlpflichtfach
einzuführen, wie dies in den meisten anderen Bundesländern der Fall und im
Grundgesetz als Regel vorgesehen ist. Wohl verstanden: Religion nicht als Pflicht-
oder Zwangsunterricht, sondern als ordentliches Lehrfach, das man wählen oder
abwählen kann - nur wählen müsste man, gegebenenfalls etwas anders, Ethik,
Philosophie etc.pp. Also: Die Wahl wäre Pflicht, nicht aber eine bestimmte Wahl.
Dass das in Berlin seit jeher anders war, hat seine historischen Gründe. Aber nun
führt dieses Modell zu erheblichen Problemen. Denn in Berlin gibt es zwar
Religionsunterricht in den Schulen, aber eben: nur nach der Schule, also
gewissermaßen außerhalb der Schule, aber in ihren Räumen. Nun haben vor Jahren
einige Gruppen, darunter auch islamische Gruppen, sich auf den Gleichheitssatz des
Grundgesetzes berufen und ebenfalls den Anspruch erhoben, nachmittags ihre Art
religiöser Unterweisung in die Schulräume zu verlegen. Nach den Berliner
Gegebenheiten musste ihnen Recht gegeben werden. Und so dürfen nun die
verschiedensten religiösen (Splitter-)Gruppen ohne Rücksicht auf ihre Größe, Doktrin,
Verfassungstreue, wissenschaftliche wie pädagogische Qualifikation und
Verfassungstreue des »Lehrpersonals« in den Schulräumen erscheinen - und eben
auch verfassungsfeindliche Lehren verbreiten.
Weshalb? Weil im Wesentlichen die Berliner SPD aus einer Art traditionellem, um
nicht zu sagen: veralteten sozialistischen Milieu-Atheismus sich weigert, das Thema
Religionsunterricht so zu regeln, dass der Staat über ein Minimum an
wissenschaftlichen und rechtlichen (und freiheitlich-demokratischen) Kriterien
aufsichtlich zu wachen, ohne allerdings in die Religionsfreiheit einzugreifen. Dies
aber setzte voraus: Eine gesetzliche Regelung des Religionsunterrichts als eines
Bestandteils des »offiziellen« Schulgeschehens - in dessen Rahmen dann die
Religionsgemeinschaften (Christen, Juden, Muslime…) ihrerseits die Aufsicht über die
Treue zur Doktrin wachen. Und zwar möglichst als eine Körperschaft öffentlichen
Rechts, was wiederum dazu führen würde, dass der Staat mit
verfassungskonformen Institutionen zu reden hätte, und nicht mit undurchsichtigen
und ständig wechselnden Gruppen.
Was ist also das Problem: In der Berliner SPD (und weiter links und grün wohl auch)
ist das Vorurteil gegenüber der angeblich unaufgeklärten Religion und Juden und
Christen, gegenüber den Kirchen und Synagogen, immer noch derart dumpf und
stark, dass sie in der Konsequenz es lieber sieht, wenn islamistische
Fundamentalisten Kindern den Kopf verdrehen. In den staatlichen Schulräumen...
Das verstehe nun, wer es will.
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