Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Bisamratte«
http://www.basel-landschaft.ch/docs/recht/sgs_5/52 schrieb am 25.10. 2001 um 01:28:57 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Regierungsratsbeschluss
betreffend die Bekämpfung der Bisamratte
SGS 523.10 || GS - || Vom 9. Mai 1945 || In Kraft seit 9. Mai 1945
Letzte Änderung: 27. Dezember 1999 / 22 - 1.7.1982
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, um den Schutz der Jagd- und Fischereiinteressen bei der Bekämpfung der
Bisamratte zu gewährleisten, beschliesst:
1. Die Bekämpfung der Bisamratte mit Schusswaffen ist nur den Jagdberechtigten und Jagdaufsehern gestattet. Andern einwandfrei
beleumundeten Personen kann mit Zustimmung der zuständigen Jagdgesellschaften durch die Direktion des Innern der Abschuss
der Bisamratten bewilligt werden.
2. Sinngemäss gilt diese Regelung auch für das Legen von Fallen, wobei die gesetzlichen Vorschriften über das Fallenstellen
vorbehalten bleiben.
3. Das Fangen der Bisamratten mit Reusen ist den Fischereiberechtigten gestattet. Andern einwandfrei beleumdeten Personen kann
die Direktion des Innern mit Zustimmung der zuständigen Fischweidpächter das Aussetzen von Reusen bewilligen.
4. Die von der Direktion des Innern ausgestellten schriftlichen Bewilligungen sind von den Bewilligungsempfängern bei der
Bekämpfung der Bisamratten stets mitzutragen.
5. Alle andern Erlegungsarten, wie Erschlagen, Erstechen usw. von Bisamratten, sind jedermann gestattet.
Mathias Wandel schrieb am 25.10. 2001 um 01:25:55 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Landplage im Norden
Bisamratten unterwühlen Geländestücke
Dithmarschen Die Bisamratte wird von der
Landwirtschaft als ernstzunehmende Bedrohung
empfunden. Das Land bezahlt Fänger für die Bekämpfung
der Plage.
Die Bisamratte ist in Dithmarschen weit verbreitet. Sie
lebt im Wasser der Gräben und kommt fast nur zur
Nahrungsaufnahme an Land. Sie frisst das Getreide auf
den Feldern der Landwirte und ist dadurch ein
ernstzunehmender Schädling. Außerdem untergräbt sie
das Land um dort ihre Höhlen zu bauen. Das Untergraben
bewirkt, dass ganze Geländestücke auf einen Schlag
einsacken und in die Gräben rutschen können.
Weiterhin ist die Bisamratte ein Krankheitsüberträger.
Wenn sie in Bedrängnis kommt, oder ihre Jungen
verteidigt, wird sie sogar dem Menschen gegenüber
angriffslustig. Mit ihren langen Zähnen und den scharfen
Krallen kann sie einem Menschen dabei durchaus
erhebliche Verletzungen zufügen.
Die Bisamratte vermehrt sich schnell und ist somit schwer
auszurotten. Das Land Schleswig-Holstein hat pro
gefangene Bisamratte einen Betrag von fünf Mark
ausgesetzt. Viele Landwirte fangen Bisamratten von ihrem
Land. Aber nicht jeder darf Bisamratten jagen, sonst gäbe
es nur Streit um die Fanggebiete. Jeder Fänger hat ein
eigenes Gebiet von der Regierung zugesprochen
bekommen, in dem er jagen darf. Die Bejagung ist in
einem anderem als im eigenen Areal verboten.
Der Bisamratte wird mit Käfigen nachgestellt. Diese
Käfige sind mit Türen ausgestattet, durch die die
Bisamratte in den Käfig hineinschwimmen kann, aber
nicht mehr heraus kommt.
Die Käfige werden in die Siele gestellt. Siele sind die
Verbindungen von einem Graben zum anderen und liegen
unter Wasser. Die Bisamratte taucht durch die Siele
hindurch um in einen anderen Graben zu kommen. Sie
geht nicht über das Land. Die Käfige werden alle drei
Tage überprüft und bei Bedarf geleert. Den erlegten
Bisamratten werden die Schwänze abgeschnitten und in
einem Glas mit Spiritus aufbewahrt. Wenn der Fänger
genug Jagdbeute hat, geht er damit zu einer Abgabestelle
und bekommt dementsprechend die Fangprämie.
Vor einigen Monaten wurde von der Landesregierung die
Bezahlung wegen Geldmangel ausgesetzt, daher warten
viele Fänger die weitere Entwicklung ab.
Es ist im Gespräch, dass die Bezahlung ab Februar 2000
wieder aufgenommen werden soll, so dass die Bejagung
dann wieder einsetzt. Die Folge ist natürlich eine bis dahin
überproportionale Vermehrung der Bisamratte.
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