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Thats Why schrieb am 29.6. 2002 um 10:48:57 Uhr über

Antisemitismus

Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, verurteilte die Tat als abscheulichen antisemitischen
Anschlag. »Es ist schon bezeichnend, dass innerhalb von sechs Monaten in Deutschland zwei Synagogen angegriffen werdenDer
in Düsseldorf lebende Spiegel kritisierte: "Was muss noch passieren, damit die Deutschen endlich begreifen, was sich in ihrem
Lande an Menschenfeindlichkeit abspielt."
Der stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedmann, sprach von einem "feigen Akt der
Gewalt». Der Anschlag mache deutlich, dass der «Antisemitismus in Deutschland immer enthemmter, brutaler und gewalttätiger"
werde.

Berlin - "Vom sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf habe ich bei der Feier zur deutschen Einheit kein Wort des
Bedauerns gehört. Das begreife ich nicht», sagte Spiegel der «Berliner Morgenpost".
Die Anschläge der vergangenen Tage würden der deutschen Demokratie insgesamt gelten, sagte Spiegel: "Wenn man sich nicht
dagegen wehrt, dann kommt unsere Demokratie unter die RäderDies sei ein «direkter Anschlag auf die deutsche Demokratie.
Unsere Arbeit ist jedenfalls um Jahre zurückgeworfen worden." Das gelte nicht nur für die Anstrengungen der Juden, sondern
aller Menschen guten Willens, die für Freiheit und Demokratie einträten.

Spiegel hofft, dass »endlich ein Aufschrei durch Deutschland« gehe. Die Menschen müssten begreifen, dass es hier nicht nur
um Juden gehe, "sondern um unser aller Freiheit und Demokratie. Denn Menschlichkeit, Freiheit und Demokratie sind unteilbar.
Das muss endlich verstanden werden." Staat und Behörden würden aber bislang hilflos reagieren.
Spiegel will in der jüdischen Bevölkerung Angst ausgemacht haben. Immer häufiger werde von älteren Mitgliedern der jüdischen
Gemeinde gefragt: »Müssen wir wieder wegEs müsse ein Ruck durch die deutsche Gesellschaft gehen, forderte Spiegel. "Wir
wollen Hitler nicht im Nachhinein zum Erfolg verhelfen".
Das ist doch nicht normal, wenn man die Frage stellen muss. Was ist denn Normalität? Es muss noch einiges vergehen. Wissen
Sie, die Zeit von jetzt zurück zu dem größten Völkermord der Geschichte - das sind 55 Jahre. Das ist in historischen
Dimensionen wie ein Wimpernschlag. Ich glaube, es muss noch einige Zeit vergehen, aber wir sind auf dem Wege dazu. Nur - wir
werden durch solche Ereignisse - nicht nur von jetzt, vom Tag der deutschen Einheit, was hier in Düsseldorf passierte,
sondern auch in den Wochen und Monaten zuvor - um einiges immer wieder zurückgeworfen.
Wenige Monate nachdem in Düsseldorf Brandflaschen gegen die Synagoge flogen, stehen die beiden mutmaßlichen Täter vor Gericht. Nur ein Verhandlungstag wurde angesetzt. Ein rechtsradikaler Hintergrund bei der Tat scheint ausgeschlossen.
Die Tat erregte weltweites Aufsehen: In der Nacht vom 2. Oktober 2000 trafen drei Molotowcocktails die Synagoge in Düsseldorf. Heute, fünf Monate nach dem Brandanschlag, beginnt vor dem Düsseldorfer Amtsgericht der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Täter.

Angeklagt sind der 19-jährige staatenlose Palästinenser Belal T. und der 20-jährige Deutsche marokkanischer Herkunft Khalid
Z. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden versuchte schwere gemeinschaftliche Brandstiftung und Verstoß gegen das
Waffengesetz vor. Laut Strafgesetzbuch drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.

Es dürfte ein schneller Prozess werden. Der Fall gilt als »ausermittelt«, heißt es in Justizkreisen. Bereits unmittelbar
nach der Festnahme der beiden Verdächtigen Ende vergangenen Jahres hatte Generalbundesanwalt Kay Nehm mitgeteilt, dass Belal
T. und Khalid Z. »den Tatvorwurf im Wesentlichen eingestanden« hätten. Als Motiv sollen sie Hass auf Israel und die Juden
angegeben haben. Gegen die israelische Politik den Palästinensern gegenüber hätten sie »ein Zeichen setzen« wollen. Bei dem
Anschlag entstand nur geringer Sachschaden. Eine 31-jährige Sportstudentin, die in zufällig an der Synagoge in der
Zietenstraße vorbeikam, hatte die Flammen beherzt gelöscht.

Nach Einschätzung Nehms handelte es sich bei der Tat, die von der Palästinensischen Gemeinde in Deutschland mit "Bedauern
und Abscheu» verurteilt wurde, um einen «persönlichen Vergeltungs- oder Racheakt" zweier Einzelgänger. Sie hätten nicht im
palästinensischen Auftrag gehandelt und seien auch nicht von arabischen oder deutschen rechtsradikalen Gruppen unterstützt
worden. Nehm hat inzwischen das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zurückgegeben.

Für den Prozess ist zunächst nur ein Verhandlungstag angesetzt. Denkbar ist allerdings, dass das Verfahren gegen Khalid Z.
abgetrennt wird: Gegen ihn liegt auch noch eine Anklage im Zusammenhang mit gewalttätigen Ausschreitungen in Essen vor. Nur
fünf Tage nach dem Anschlag hatten im Anschluss an eine Demonstration eines »Deutsch-Libanesischen Freundeskreises« 250
Randalierer versucht, die dortige Alte Synagoge zu stürmen. 30 Fenster der heutigen Gedenkstätte gingen dabei durch
Steinwürfe zu Bruch. Die Essener Polizei nahm 175 Personen vorläufig fest und überprüfte ihre Personalien - unter ihnen: der
Lehrling Khalid Z. und der arbeitslose Belal T.

Das wurde ihnen zum Verhängnis. Denn die Generalstaatsanwaltschaft ließ alle Beteiligten an den Essener Krawallen observieren
und ihre Telefone abhören. So kamen die Ermittler den beiden auf die Spur. Anfang Dezember wurden sie unter dringendem
Tatverdacht festgenommen. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnungen wurden unter anderem
handschriftliche Aufzeichnungen mit antisemitischen, antiisraelischen und rassistischen Inhalten und ein selbst gemaltes
Hitlerbild sichergestellt. In einen Türrahmen waren Hakenkreuze geritzt. An der Wand fanden die Beamten die Worte »Hass« und
ein falsch geschriebenes »Sieg Heil«.

Der Brandanschlag auf das jüdische Gotteshaus in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt war zunächst deutschen Neonazis
zugeschrieben worden. Er hatte weltweit Empörung erregt, da er als Symbol für das Wiederaufleben rechter Gewalt und
antisemitischer Tendenzen in Deutschland wahrgenommen wurde. Bei seinem Besuch des Tatorts zwei Tage danach hatte
Bundeskanzler Gerhard Schröder zum »Aufstand der Anständigen« gegen Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus aufgerufen.

Beim Brandanschlag auf die Synagoge in Düsseldorf seien akute Emotionen im Spiel gewesen, befand das Gericht.
Belal T. zeigte Reue. »Ich bitte um Entschuldigung«, sagte der 19-jährige staatenlose Palästinenser in seinem Schlusswort.
»So eine Sache« werde er »nie, nie wieder tun«.

Er meinte den Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge am 2. Oktober vergangenen Jahres. Gestern wurde er dafür wegen
gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Jugendstrafe von anderthalb Jahren Haft auf
Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von einem
Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung.

Bei dem Anschlag habe sich um eine »relative Spontantat« gehandelt, so der Vorsitzende Richter. Motiv sei offenbar die Wut
des Angeklagten auf die Politik Israels in den besetzten Gebieten gewesen. Es habe bei ihm eine "akute Emotionalisierung
durch die Medien, insbesondere das arabische Fernsehen" gegeben. Belal T.s Vater war vor seiner Flucht nach Europa
PLO-Offizier.

Belal T., der umfassend geständig war, hatte ausgesagt, Auslöser für die Tat seien die Fernsehbilder von der Erschießung
eines kleinen Kindes am 28. September durch israelische Soldaten gewesen. "Da ist die Wut so hochgekommen, dass ich das
gemacht habe», so Belal T. Der Anschlag sei eine gemeinsame Idee von ihm und dem Mitangeklagten Khalid Z. gewesen. Allerdings hätten sie niemanden dabei verletzen wollen. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hielt es das Gericht für «nicht mit letzter Sicherheit" nachweisbar, dass die beiden Beschuldigten mit Vorsatz die Synagoge hätten in Brand setzen wollen.

Zu den Bewährungsauflagen für Belal T. gehört ein Täter-Opfer-Ausgleich mit der Jüdischen Gemeinde in Düsseldorf. Zu Beginn
der Verhandlung trennte Richter Schönauer das Verfahren gegen Khalid Z. ab. Er ist auch noch wegen der Ausschreitungen gegen
die Alte Synagoge in Essen anklagt worden. Er soll dort mit einer Waffe geschossen haben. Über beide Anklagen soll nun
gemeinsam am 4. April verhandelt werden.

Wegen des Anschlages auf die Düsseldorfer Synagoge wurde Belal T. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein zu mildes Urteil?
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufung eingelegt.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland reagierte mit Empörung: Hier sei einfalsches Signalgesetzt worden. Die
Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Am Mittwoch vergangener Woche wurde der staatenlose Palästinenser Belal T. wegen
seiner Beteiligung am Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge am 2. Oktober zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren
auf Bewährung verurteilt. Ein Fehlurteil?

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert hatte, ging
das Düsseldorfer Jugendschöffengericht bei der antisemitischen Tat nicht von einer versuchten schweren Brandstiftung,
sondern von „gemeinschädlicher Sachbeschädigungund einem Verstoß gegen das Waffengesetz aus. Es sei, so Richter Michael
Schönauer, „nicht mit letzter Sicherheit“ nachweisbar, dass Belal T. und der mitangeklagte 20-jährige Deutsche marokkanischer
Herkunft Khalid Z., dessen Verfahren abgetrennt wurde, mit Vorsatz die Synagoge in Brand setzen wollten.

Der Anschlag sei einerelative Spontantat“ gewesen, urteilte Schönauer. Motiv sei offenbar die Wut des Angeklagten auf die
Politik Israels in den besetzten Gebieten gewesen. Es habe bei Belal T. eineakute Emotionalisierung durch die Medien,
insbesondere das arabische Fernsehengegeben. In seiner Wohnung gefundene, mit der Hand geschriebene Zettel mit
antisemitischen Inhalten und ein selbstgemaltes Hitler-Bild konnten nicht dem Angeklagten zugeordnet werden. Belal T. wohnt
ohne eigenes Zimmer zusammen mit seinen Eltern und neun Geschwistern.

Zu dem milden Urteil gegen Belal T. hat nicht zuletzt beigetragen, dass das Gericht die Lebensumstände des 19-Jährigen
mitberücksichtigte: Sie sind elendig. Seit 1987 lebt seine Familie in der Bundesrepublik. Doch bis heute ist sie hier nur
geduldet“, muss ihre Duldung inzwischen monatlich verlängern lassen. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt.

Bevor Belal T. nach Deutschland floh, diente sein Vater als Offizier für die PLO. Durch den ganzen Nahen Osten hat es ihn
getrieben: Er hat im Gaza-Streifen gelebt, in Ägypten, im Libanon, in Jordanien, im Irak. Er ging dahin, wohin ihn die
Palästinensische Befreiungsfrontschickteoder wohin er aufgrund der politischen Wirrnisse flüchten musste. Dann kam
der Bruch mit dem Leben als Soldat Arafats, der Kampf war zu Ende.

Heute ist der Vater Sozialhilfeempfänger und seine Familie lebt im Elend: Zwölf Menschen in einer Vier-Zimmer-Wohnung ohne
Bad. Er hätte sich nicht vorstellen können, dass es solche Verhältnisse in Düsseldorf geben könnte, sagte
Jugendgerichtshelfer Aziz Ejjiar. Der Sozialarbeiter hatte Belal T. in der Untersuchungshaft betreut und konstatierte dem
Jugendlichen, der erst im zweiten Anlauf den Sonderschulabschluss geschafft hatte, eine deutliche „Reifeverzögerung“.

In ihrem Plädoyer fragte Belal T.s Verteidigerin Ulrike Fröhlich, ob nicht der Versuch einer Versöhnung einrichtiges
Zeichensei. Sie appellierte an die Düsseldorfer Jüdische Gemeinde, die ausgestreckte Hand Belal T.s nicht auszuschlagen.
Denn ihr Mandat bereue seine Tat inständig.

Ich bitte um Entschuldigung“, sagte Belal T. in seinem Schlusswort. „So eine Sachewerde ernie, nie wieder tun“. Und
es schien, als hätte er begriffen, was er den jüdischen Menschen in Deutschland angetan hat.

Nun ich: Mir Deutschen haben gelernt dem Teufel und seiner Propaganda nicht wieder zu verfallen, dazu verachte ich jeden der Scheisse labert und egoistisch ist. Schreit der Zentralrat nun nochmal Antisemitismus höre ich nicht mehr hin.



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