| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) |
163, davon 162 (99,39%)
mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 38 positiv bewertete (23,31%) |
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am 7.1. 2000 um 16:05:30 Uhr schrieb Tanna
über Frieden |
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am 11.10. 2025 um 08:36:38 Uhr schrieb gerhard
über Frieden |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 88) |
am 22.6. 2015 um 18:44:41 Uhr schrieb Freno d'Emergenza über Frieden
am 23.11. 2006 um 19:56:31 Uhr schrieb anoubi über Frieden
am 11.6. 2003 um 22:08:31 Uhr schrieb Prizz über Frieden
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Frieden«
Mephisto schrieb am 4.8. 2000 um 22:38:05 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Frieden!, Mir!, Peace!, Paix!, wahrscheinlich immer und in allen Sprachen wohlklingende Worte im Gegensatz zu »Krieg!«, »War!«, »Guerre!«, oder »Woijna«.
So wie auch Traum, dream, songe und sna sehr stark abweichen von den harten Wörtern »Wirklichkeit«, »Reality«, »Fait« und »Deijstwitelnostj«.
quimbo75@hotmail.com schrieb am 22.9. 2001 um 00:10:34 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Ein Wert, an den wir uns in letzter Zeit zu sehr gewöhnt haben, wie auch an den Wohlstand, an die Auswahl, ans tägliche Brot. Ein Wert, der eben nicht selbstverständlich ist und allen, die jetzt nach Rache gegen die Taliban schreien, mal wieder in Erinnerung gerufen werden sollte. Wer jetzt »zündet sie an, die Bärte!« ruft, der sollte sich überlegen, wie es ist, wenn man aus Angst vor Bomben und Gewalt mit Hab und Gut flüchten muss. Würdest Du sowas gerne tun?
Freno d'Emergenza schrieb am 13.12. 2014 um 20:48:15 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
»Du bist doch auch für den Frieden, oder?« So oder so ähnlich begann in der DDR regelmässig ein höchst brisantes Gespräch. Der Fragesteller beabsichtigte nämlich den Befragten für das MfS zu keilen. Das MfS hatte nämlich so ein Schema erarbeitet, ähnlich wie die Versicherungsvertreter im Westen, so eine Ja-Schiene. Die Ja-Schiene in der DDR sah halt so aus, daß sie damit begann, zum Frieden »Ja« zu sagen und am Ende schließlich die berüchtigte Verpflichtungserklärung unterschreiben zu müssen. Und im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter in der BRD konnte man ja einen »Staatssicherheitsvertreter« in der DDR nicht so einfach rausschmeissen. Wenn man schon gefragt wurde, hieß das ja schon, daß man bereits im Visier dieses größten deutschen Versicherungsunternehmen aller Zeiten gewesen war, es bereits eine Akte gab, wenngleich wohl meist nur eine sehr Schmale. Und mit so einer Akte konnte man ja ruckzuck in Bautzen enden, oder noch sonst wo. Das wußte man ja nie ! Das ist ja der Grund, warum die DDR kein Unrechtsstaat war. Da hat die Linkspartei vollkommen recht: man wußte ja nie, wo man drann war in der DDR ! Deswegen zucken heute immer noch manch ältere Mitbürger mit ostzonalem Hintergrund zusammen, wenn sie nach »Frieden« gefragt werden. Es ist überhaupt kein schönes Wort für sie. Für den Westdeutschen, Gesamtdeutschen und Europäer, da klingt »Frieden« nach kuscheligen grünen Friedensdemos, schwulen evangelischen Pfarrerinnen, Zimtplätzchen und eine Welt für alle - für den Ostdeutschen klingt Frieden eben nach Stasi, Wanzen in der Datsche und im Schlafzimmer, Bautzen und Nowosibirsk. So ist das nun mal.
madieh schrieb am 22.2. 2003 um 20:36:45 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Die Entscheidung des Parlamentarischen Rates, Frieden zum unabänderlichen Leitgedanken und Wesensmerkmal der Verfassung zu erheben, wird ganz besonders deutlich in Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dort heißt es: »Handlungen, die geeignet sind und in derAbsicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.« Wie weit dieser Artikel reicht, beantwortet die Norm bei exakter wörtlicher Auslegung selbst: Verboten ist nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern jede beabsichtigte Handlung, die auch nur »geeignet« ist, einen Angriffskrieg »vorzubereiten«. Die verbotene Friedensstörung selbst braucht also noch nicht eingetreten zu sein, der Angriffskrieg noch nicht begonnen zu haben. Nach Artikel 26 genügt bereits die bloße »Eignung«. Es muss also nicht faktisch gestört werden oder worden sein - bloße abstrakte Gefährdung genügt. Das Verbot der Friedensstörung und des Angriffskrieges ist also in Wahrheit ein Verbot der abstrakten Friedensgefährdung.
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