| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) |
163, davon 162 (99,39%)
mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 38 positiv bewertete (23,31%) |
| Durchschnittliche Textlänge |
411 Zeichen |
| Durchschnittliche Bewertung |
0,067 Punkte, 88 Texte unbewertet.
Siehe auch: positiv bewertete Texte
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| Der erste Text |
am 7.1. 2000 um 16:05:30 Uhr schrieb Tanna
über Frieden |
| Der neuste Text |
am 11.10. 2025 um 08:36:38 Uhr schrieb gerhard
über Frieden |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 88) |
am 4.1. 2003 um 03:29:37 Uhr schrieb voice recorder über Frieden
am 15.2. 2022 um 10:35:13 Uhr schrieb Peace über Frieden
am 11.5. 2017 um 07:46:14 Uhr schrieb Christine über Frieden
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Frieden«
Rufus schrieb am 16.9. 2001 um 21:54:48 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Der erste Friede, der Wichtigste ist der, welcher in die Seele der Menschen einzieht, wenn sie ihre
Verwandschaft, ihre Harmonie mit dem Universum einsehen, und Wissen, daß im Mittelpunkt der
Welt das große Geheimnis wohnt und daß diese Mitte tatsächlich überall ist. Sie ist in jedem von
uns.
Dies ist der wirkliche Friede, andere sind lediglich Spiegelungen davon. Der 2te Friede ist der,
welcher zwischen einzelnen geschlossen wird. Und der dritte ist der zwischen Völkern.
Doch vor allem sollt ihr sehen, daß es nie Frieden zwischen den Völkern geben kann, wenn nicht
der erste Frieden vorhanden ist, welcher wie ich schon oft sagte innerhalb der Menschenseele
wohnt.
Black Elk, Ogallal-Sioux, Hüter der heiligen Pfeife
madieh schrieb am 22.2. 2003 um 20:36:45 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Die Entscheidung des Parlamentarischen Rates, Frieden zum unabänderlichen Leitgedanken und Wesensmerkmal der Verfassung zu erheben, wird ganz besonders deutlich in Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dort heißt es: »Handlungen, die geeignet sind und in derAbsicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.« Wie weit dieser Artikel reicht, beantwortet die Norm bei exakter wörtlicher Auslegung selbst: Verboten ist nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern jede beabsichtigte Handlung, die auch nur »geeignet« ist, einen Angriffskrieg »vorzubereiten«. Die verbotene Friedensstörung selbst braucht also noch nicht eingetreten zu sein, der Angriffskrieg noch nicht begonnen zu haben. Nach Artikel 26 genügt bereits die bloße »Eignung«. Es muss also nicht faktisch gestört werden oder worden sein - bloße abstrakte Gefährdung genügt. Das Verbot der Friedensstörung und des Angriffskrieges ist also in Wahrheit ein Verbot der abstrakten Friedensgefährdung.
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