Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Frieden«
diso schrieb am 29.6. 2002 um 19:04:40 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Krieg und Frieden
Wenn ich mir vorstell, dass man nur vom Frieden spricht,
wie schön das Leben auf dem Erdenball ist.
Ein Hoch auf die Zukunft und den Fortschritt der Menschheit
wie glücklich alle sind und sicher diese Welt beherrschen
Sieht denn keiner das Verderben und das Elend, das ist der 3. Weltkrieg!
Sind denn alle Menschen blind um zu erkennen, das ist der 3. Weltkrieg
Wir sind die Krone der Schöpfung weit und breit,
dieses Prädikat sich der Mensch natürlich selbst verleiht.
Sie danken ihrem Schöpfer auch wenn´s davon recht viele gibt,
bei so vielen Göttern kommt es untereinander leicht zum Krieg.
Sieht denn keiner das Verderben und dsas Elend, das ist...
Sind denn alle blind um zu erkennen, ...
Kriege und Morde, überall gibt es tote, Menschen die sich selbst umbringen.
Tödliche Krankheit, Seuchen und Gewalt, Kinder die sich strangulieren.
Giftanschläge und Briefbombenterror, skrupellos wird kalt gemacht.
Verdreckte Flüsse und Atmossphäre verstrahlt, die Braunen Wälder passen sich dem Trend an!
Während dieses »Friedens« gibt es atomare Tests.
Waffenlieferungen - der Deutsche verdient nicht schlecht
und stirbt ein Blauhelm an einer dieser deutschen Waffen, ist der Beweis perfekt, dass sie diesen Wahnsinn nicht raffen!
madieh schrieb am 22.2. 2003 um 20:36:45 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Die Entscheidung des Parlamentarischen Rates, Frieden zum unabänderlichen Leitgedanken und Wesensmerkmal der Verfassung zu erheben, wird ganz besonders deutlich in Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dort heißt es: »Handlungen, die geeignet sind und in derAbsicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.« Wie weit dieser Artikel reicht, beantwortet die Norm bei exakter wörtlicher Auslegung selbst: Verboten ist nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern jede beabsichtigte Handlung, die auch nur »geeignet« ist, einen Angriffskrieg »vorzubereiten«. Die verbotene Friedensstörung selbst braucht also noch nicht eingetreten zu sein, der Angriffskrieg noch nicht begonnen zu haben. Nach Artikel 26 genügt bereits die bloße »Eignung«. Es muss also nicht faktisch gestört werden oder worden sein - bloße abstrakte Gefährdung genügt. Das Verbot der Friedensstörung und des Angriffskrieges ist also in Wahrheit ein Verbot der abstrakten Friedensgefährdung.