| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) |
130, davon 121 (93,08%)
mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 39 positiv bewertete (30,00%) |
| Durchschnittliche Textlänge |
1446 Zeichen |
| Durchschnittliche Bewertung |
0,238 Punkte, 48 Texte unbewertet.
Siehe auch: positiv bewertete Texte
|
| Der erste Text |
am 7.2. 2000 um 14:47:37 Uhr schrieb rudi
über ritter |
| Der neuste Text |
am 14.3. 2026 um 11:08:43 Uhr schrieb joo
über ritter |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 48) |
am 26.10. 2005 um 12:23:20 Uhr schrieb Lena über ritter
am 6.5. 2002 um 17:47:41 Uhr schrieb genau über ritter
am 25.11. 2015 um 18:49:03 Uhr schrieb Jean-Paul-Sartre über ritter
|
Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Ritter«
minnesänger schrieb am 5.3. 2000 um 10:33:34 Uhr zu
Bewertung: 10 Punkt(e)
Vixi duellis nuper idoneus,
et militavi non sine gloria;
nunc arma, defunctumque bello
barbiton hic paries habebit,
laevum marinae qui Veneris latus
custodit. Hic, hic ponite lucida
funalia et vectes et arcus
oppositis foribus minaces.
O quae beatam diva tenes Cyprum et
Memphin carenten Sithonia nive,
regina, sublimi flagello
tange Chloen semel arrogantem.
Vor kurzem noch ein Ritter im Liebesspiel,
der seine Klinge nicht ohne Glück geführt -
und heut? .. Genug! laßt uns nun endlich
Leyer und Schwert an den Nagel hängen.
Und an denselben Nagel den Dieterich,
der mir nichts half, die kleine Laterne, die
verlosch, und die Strickleiter, die das
freche Geschöpf mir vom Fenster abschnitt.
Du sonst so eifrig rächende Nemesis -
die Dirn empfehl ich deiner besondern Huld!
Der wünscht´ ich einen Mann einst, der sie
ein um den anderen Tag verprügelt.
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 04:06:10 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Das Äußere Erscheinungsbild des Ritters im Hochmittelalter
Ritter des Quedlinburger Wappenkästchens
Nach der Anzahl der Burgen, die von der Mitte des 11. Jahrhunderts bis gegen 1300 entstanden sind, hat man errechnet, daß die nach ritterlicher Art lebende Bevölkerung nur 1% der Gesamtbevölkerung ausgemacht haben dürfte. Der Anteil der Ministerialen unter den Rittern ist selbstverständlich hoch. Da Ministeriale Unfreie sind, werden sie im 12. Jahrhundert noch häufig verschenkt. Diese Schenkungen zeigen an, daß ein adliger Herr oft 20, 50 und sogar 100 Ministerialen einem anderen Herrn oder der Kirche vermacht. Das Verhältnis von alten adligen Familien zu den ministerialischen dürfte mit 1 zu 50, wenn nicht sogar mit 1 zu 100 angesetzt werden.
Obwohl rechtliche und soziale Unterschiede zwischen Herzögen, Grafen, Freien und Ministerialen bestanden, ist die Ausrüstung einheitlich, wenn sie auch von starken individuellen Zügen geprägt ist. Die Rüstung und das Gefolge mit den erforderlichen Pferden bildeten unverzichtbare und kostspielige Bestandteile des ritterlichen Daseins, die voraussetzen, daß der Ritter über ausreichende wirtschaftliche Grundlagen verfügt.
Die Quellen sprechen nur von dem Ritter, obwohl er zumindest einen oder mehrere Begleiter bei sich hat. Knappen werden nur ausnahmsweise erwähnt.
Während bis ins 12. Jahrhundert der Ritter mit einem berittenen Knappen auszog, erhöhte sich der Rüstungsaufwand durch die im 12. Jh. eingeführte Pferdepanzerung. Zusätzlich kam ende des 12. Jh. ein erhöhter Rüstungsaufwand der Schutzbewaffnung dazu. Durch den Aufwand der Rüstung wurden zusätzliche Pferde benötigt und die Anzahl der berittenen Begleiter verdoppelte sich. Die Knappen waren Waffenträger ihrer Herrn und verantwortlich für den Transport und die Bereitstellung der Rüstung. Sie leisteten Hilfestellung beim Anlegen der Rüstung, um eine rasche Gefechtsbereitschaft herzustellen.
Bei Kriegs- und Feldzügen reitet der Ritter auf dem Marschpferd (palafridus), während sein Schildknappe ihm Schild und Lanze trägt und gleichzeitig das Kampfpferd als Handpferd an der rechten Seite (dextrarius) mit sich führt. Der zweite Knappe führt das Lastpferd (roncinus), auf dem die Rüstung, Verpflegung, Futtersäcke und andere Dinge untergebracht sind.
Es ist eine kleine Formation mit einem bedeutenden Apparat, der bereits in der Stauferzeit zu jedem Ritter gehört, die man jedesmal mit denken muß, wenn von ihm die Rede ist. Der Ritter mit seinen Knappen. Auch mit einem Knecht und 3 oder mehr Pferden bilden den Kern der kleinsten militärischen Einheit.
Durch die Einführung des Steigbügels und des Kastensattel im 11. Jahr- hundert änderte sich die Kampftechnik. Die Lanze wurde fest unter den rechten Arm geklemmt. Dadurch konnte der Schwerpunkt der Lanze um einen großen Teil nach Hinten verlagert werden. Die Ritter waren in der Lage längere und schwerere Lanzen zu führen. Der Steigbügel verlieh dem Reiter eine besondere Standfestigkeit. Die neue Kampftechnik erforderte aber eine lange und gründliche Ausbildung. Der Steigbügel wie auch das Rittertum verbreitete sich von Frankreich her.
Die Rüstung, die aus einem System mit verpflochtenen oder vernieteten Drahtringen bestand, wurde nur beim Turnier oder bei Kampfhandlungen getragen. Unter der Rüstung wurde ein Hemd (wams) aus Wolle oder Leinen als Schutz gegen den Druck getragen. Die Beine wurden durch Eisenhosen (1) (isenhosen, isencalze) geschützt und die Füße waren sporenbewehrt.
Das Panzerhemd mit einer Hals und Kinn schützender Halsberge(2) oder mit einer angenestelten Kettenhaube (Hersenier) und angenestelten oder einzeln getragenen Kettenhandschuhen war der Körperschutz des Hochmittelalters. Das Panzerhemd wurde mit vielen Lederriemen festgezurrt, bis es richtig saß.
Nach östlichen Vorbild wurde ein ärmelloser Waffenrock über dem Kettenhemd getragen. Er schützte es nicht nur vor der Aufladung durch Hitze und vor Regen, sondern diente zugleich der prunkvollen, herrenmäßigen Ausstattung. Über dem Waffenrock wurde ein kostbar verzierter Rittergürtel, an dem eine kleine Ledertasche an gehangen war, getragen. Weiter, obwohl in den Quellen selten bezeugt, trug der Ritter einen Dolch oder ein Dolchmesser (misericordia - genadmirgott) an seiner rechten Seite. Beim Turnier oder bei Kampfhandlungen trug er das Schwert in einer Scheide an der linken Seite gegürtet. Der Topfhelm mit Sehschlitzen (venstern) wurde mit der Helmschnur festgebunden. Der Dreieckschild mit der nach unten zeigender Spitze und die kräftige 3-4m lange Stoßlanze wurde erst zu Pferd aufgenommen.
Am Ende des 12. Jh. setzte eine Tendenz zur völligen Verhüllung von Mann und Pferd ein. Zur Erkennung von Freund und Feind wurden äußere Erkennungszeichen in Form von Wappen, Helmzier und Wimpel notwendig. Hier entfaltete sich das ritterliche Leben in einer zuvor nicht gekannten Farbigkeit. In vielen zeitgenössischen Miniaturen ist der Ritter hoch zu Roß dargestellt, die sporenbewehrten Füße in den Steigbügeln, mit der linken Hand führt er Schild und Zügel und mit der rechten Hand führt er die Lanze. Wappen auf dem Waffenrock und der Couvertüre als auch die Helmzier betonen die Farbigkeit und machen ihn durch seine individuelle Erscheinung kenntlich.
Quellen:
Josef Fleckenstein
Das Rittertum in der Stauferzeit
Rittertum und ständische Ordnung
Rittertum und höfische Kultur
1, Zwei bis zum Oberschenkel
reichende Strümpfe aus Drahtringen mit einer Ledersohle.
Gewicht: ca. 5 - 7 kg
2, Der Name Halsberge wurde für das Gesamte Panzerhemd übernommen.
Gewicht: ca. 11 - 15 kg
Die Stauferzeit ist nur ein Abschnitt in der Entwicklung des Rittertums, aber ein Abschnitt mit besonderer Bedeutung. Es ist die Zeit der größten Entfaltung und der weitesten Ausstrahlung und der höchsten Geltung des Rittertums im Bereich der gesamteuropäischen Geschichte. Der Glanz der Stauferzeit geht neben dem Glanz des Kaisertums vor allem auf den Glanz des Rittertums zurück. Selbst Könige führen in ihrem Siegelbild den Ritter. Der Ritter ist die Wappenfigur seiner Zeit, sein Erscheinungsbild bestimmt ihr Gesicht.
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:45:17 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Die staufische Ritterkultur
D
ie ritterliche Lebensform bietet sich uns unter vier Aspekten dar : einem militärischen, der zuerst ins Auge fällt, ferner einem wirtschaftlichen, den dieser zur Voraussetzung hat und schließlich einem religiös - kirchlichen, zu dem noch ein weiterer hinzukommt, der mit allen zusammenhängt und in dem sie alle gleichsam gipfeln, der kulturelle.
Es geht auf den vasallitischen Ursprung des Rittertums zurück, daß er sich primär als Dienst versteht und zwar vornehmlich (aber nicht nur) als Dienst zu Pferde, der einem Höheren geschuldet wird. Der Dienst, basierend auf Huldigung und Treueeid, begründet das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasallen, die dem Herrn zu Rat und Hilfe - consilium et auxilium - verpflichtet sind, während der Herr dem Vasallen Schutz und Unterhalt schuldet. Der Unterhalt kann unmittelbar am Hof des Herren erfolgen, in der Hauptsache wird er jedoch durch die Übertragung eines Lehen gewährt. Es ist wesentlich, daß sich dieses Verhältnis auf verschiedenen Stufen wiederholt : vom König zu den großen, von den großen zu den mittleren, von diesen zu den kleinen und kleinsten Vasallen wie zu den Ministerialen, die sich den Vasallen mehr und mehr angleichen. So gehört Vielschichtigkeit von vornherein zum Wesen des Rittertums. Dementsprechend realisiert sich der ritterliche Dienstgedanke jeweils von den niederen zu der hohen Stufe, der Ritter dient stets einem Herren, der über ihm steht, einem Grafen, einem Herzog oder dem König und über diesem Gott, dem (z.B. auf dem Kreuzzug) auch Könige und Kaiser als Ritter dienen. Die Stufung zeigt ebenso an, daß der Dienst nur eine Seite des ritterlichen Daseins ausmachte : er bildete die Kehrseite der Herrschaft, die untrennbar zu ihm gehört. Denn der Ritter der im Dienst eines übergeordneten Herrn steht, ist zugleich selbst Herr, der seinerseits Herrschaftsrechte ausübt.- Selbst die aus der Unfreiheit aufgestiegenen Ministerialen wurden am Ende der Stauferzeit bereits häufig »dominus« Herr genannt. Das heißt, der Ritter ist Diener und Herr zugleich, und dementsprechend wird seine Lebensform durch die Verbindung von Dienst und Herrschaft bestimmt.
Als drittes Moment kommt hinzu die Pflicht zum Schutz , die einerseits mit der germanischen Auffassung von Herrschaft zusammenhängt, anderseits durch kirchliche Einwirkungen verstärkt worden ist. Tatsächlich spielt der Schutz (mundiburdium) als Ausfluß der Herrschaft im gesamten Mittelalter eine wesentliche Rolle. Schutz ist das Grundbedürfnis dieser Zeit, die nicht zuletzt dadurch charakterisiert ist, daß sie ihn nach dem König den Rittern als Standes-aufgabe auferlegt. Die Ausübung des Schutzes war die beste Legitimation des Rittertums.
Bilden so Dienst, Herrschaft und Schutz den Kern des ritterlichen Daseins, so spielte sich dies doch nicht nur zwischen Hof, Burg und Kriegszug ab, sondern war zu einem guten Teil auch von wirtschaftlichen Aufgaben in Anspruch genommen. Diese wirtschaftlichen Aufgaben standen mit den militärisch - herrschaftlichen in einem engen Zusammenhang. Denn wenn der Ritter seinen Dienst auf der Grundlage von Lehen versah, so wurden diese durch den Dienst nicht nur gerechtfertigt, sie konnten auch vermehrt werden, und in jeden Fall mußten sie verwaltet werden.
Für diese ritterliche Grundherrschaft ist wesentlich, daß sie aus größeren Landgütern bestand, die der Herr selbst (oder ein Meyer) in eigener Regie führte und anderseits Abgaben und Leistungen von Bauern, Handwerkern und anderen Personen mit einbezog. Ihre Besitzungen waren in der Regel weit verstreut. Dies hatte zur Folge, daß der Grundherr stets um Abrundung bemüht war, indem er sie durch Tausch oder Kauf günstig zu gestalten suchte. So befanden sie sich in dauernder innerer Bewegung und Veränderung. Dabei ist zu bedenken, daß diese Güter entsprechend der unterschiedlichen Stellung und Bedeutung der einzelnen Ritter Herrschaften von höchst unterschiedlicher Größe bildeten. Einer Größe der nach unten, nicht aber nach oben eine Grenze gesetzt war. 5 Hufen galten als kleines Lehen das selbst für Ministerialen an der untersten Grenze lag um eine Standesgemäße Lebens-führung zu gewährleisten.
Das alte Kampfspiel, das schon immer der Waffenübung berittener Kriegerschaft diente, wurde durch das Rittertum weiterentwickelt und in neuen zuerst in Frankreich ausgebildeten Form des Turniers zu einem wesentlichen Bestandteil des ritterlichen Lebens gemacht. Seine Weiterbildung bestand darin das es strengen Regeln unterworfen wurde, die fortan für das Turnier wie seine Sonderformen Tjost und Buhurt verbindlich blieben. Während der Tjost ein mit der Lanze ausgetragener Zweikampf zu Pferde war, stellte der Buhurt als Gruppenschaukampf zu Pferde mit stumpfen Waffen eine Vorstufe zum eigentlichen Turnier dar, das seinerseits die spielerische Vorwegnahme der Reiterschlacht war. Es war damit Spiel und Kampf zugleich, brachte wie die kriegerische Auseinandersetzung dem Sieger Ehre und Beute, konnte den Teilnehmern aber auch das Leben kosten. Eben deshalb hat die Kirche auf zahlreichen Provinzial und Lateransynoden ein Verbot an das andere gereiht, ohne jedoch den Siegeszug des Turniers aufhalten zu können. Diese Tatsache macht deutlich, daß das Turnier dem Rittertum unverzichtbar und wesentlich war. Es war dies deshalb, weil es im Unterschied zum alten Kampfspiel zu einer gesellschaftlichen Veranstaltung geworden war, einem Fest des Rittertums, das seiner Selbstdarstellung diente.
Quellenangabe: Katalog - »Die Zeit der Staufer«
| Einige zufällige Stichwörter |
zitieren
Erstellt am 20.9. 2002 um 21:54:09 Uhr von namensindschallundrauch@der-nachtmensch.de, enthält 8 Texte
Tütensoße
Erstellt am 19.9. 2002 um 11:23:53 Uhr von wauz, enthält 12 Texte
von
Erstellt am 8.12. 1999 um 23:08:27 Uhr von Arne, enthält 168 Texte
Sternenfrau
Erstellt am 4.6. 2001 um 16:48:53 Uhr von GlooM 2oo1, enthält 9 Texte
unverdrossen
Erstellt am 1.2. 2007 um 12:31:52 Uhr von tigerauge, enthält 2 Texte
|