Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 90, davon 89 (98,89%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 31 positiv bewertete (34,44%)
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Durchschnittliche Bewertung 0,456 Punkte, 46 Texte unbewertet.
Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 20.3. 2000 um 21:55:03 Uhr schrieb
Tanna über Eis
Der neuste Text am 14.1. 2025 um 20:27:14 Uhr schrieb
Long-Haired Leatherstache über Eis
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 46)

am 27.11. 2006 um 15:35:49 Uhr schrieb
cybot über Eis

am 27.6. 2007 um 18:28:18 Uhr schrieb
tootsie über Eis

am 28.12. 2003 um 03:58:01 Uhr schrieb
imMoment_niemand über Eis

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Eis«

Tanna schrieb am 20.3. 2000 um 21:55:03 Uhr zu

Eis

Bewertung: 5 Punkt(e)

Langsam, aber sicher, erwachen nun auch die italienischen Eissalonbesitzer wieder aus dem Winterschlaf, putzen ihre Höhlen und machen sich daran, viele, viele bunte Sorten Eis zu produzieren, zu Kugeln zu formen und in Waffeln zu füllen. Der Sommer wirft zwar nicht seine Schatten, wohl aber seine Eiskugeln voraus.

lichtgestalt schrieb am 4.4. 2003 um 06:19:39 Uhr zu

Eis

Bewertung: 1 Punkt(e)

als mir letztens die weissheitszaehne gezogen wurden, hab ich taeglich zwei schuesseln eis gefuttert. das liess sich leicht lutschen, hat angenehm gekuehlt, im gegensatz zu zermatschten bananen und solchen sachen gut geschmeckt und mich davor bewahrt, meine schlanken 50 kilo zu verlieren.
nach drei tagen, als die schwellung langsam nachliess, konnte ich es natuerlich nicht mehr sehen.
ich glaube aber, dass es diesen sommer wieder geht und ich zur naechsten eisdiele inlinern oder mich dort mit freunden treffen werde.
ich kenne tatsaechlich niemanden, der dauerhaft ueberhaupt kein eis mag. und so'n schoenes sommersymbol.

BSZ schrieb am 27.12. 2000 um 23:45:18 Uhr zu

Eis

Bewertung: 1 Punkt(e)

Achtung Eis! Wer haftet für Stürze?

Für eine schöne Bescherung an Heiligabend hat dieses Jahr sogar der Wettergott gesorgt. Im Zusammenspiel mitFrau Hollebrachte er in vielen Gebieten nicht nur für frisches Weiß, sondernquasi als Dreingabe- zusätzlich Glätte. Der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. erinnert Hauseigentümer dabei an ihre Verkehrssicherungspflicht.

Denn viele Gemeinden haben die sogenannte „Räum- und Streupflicht“ für die Gehwege und Bürgersteige den „Anliegern“ und damit ihren Bürgern übertragen. Erfüllt der Hauseigentümer diese Pflicht nicht und kommt deswegen aufseinemAbschnitt des Bürgersteiges jemand zu Schaden, werden Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig. So geschehen einem Coburger Hauseigentümer, den das Landgericht Coburg verurteilte, knapp 16.000.- DM an einen wegen Glätte gestürzten Fußgänger zu bezahlen.

Der betreffende Fußgänger war morgens gegen 8.30 Uhr auf dem Bürgersteig unterwegs, der vor dem Haus des Beklagten vorbeiführt. Er stürzte und erlitt dabei schwerwiegende Verletzungen, die langwierige Behandlungen nach sich zogen. Der Kläger behauptete, er sei vor dem Anwesen des Beklagten wegen Glätte ausgerutscht. Da dieser nicht gestreut habe, müsse er ein Schmerzensgeld bezahlen und ihm außerdem knapp 1000.- DM Arzt- und Krankenhauskosten ersetzen, die die Krankenversicherung nicht übernommen habe. Der Hausbesitzer hielt entgegen, der Sturz sei gerade noch vor dem Nachbaranwesen erfolgt. Im übrigen hätten seine Mieter Räumen und Streuen übernommen und den Bürgersteig auch stets ordnungsgemäß von Glätte befreit.

Da ein Zeuge bestätigte, dass sich der Unfall vor dem Haus des Beklagten ereignet hatteund dass es an der entsprechenden Stelle spiegelglatt war, befand das Landgericht Coburg, dass der Beklagte gegen seine „Verkehrssicherungspflicht“ verstoßen habe. Weiter führten die Richter aus, dass es nicht ausreichend sei, dass Dritte wie z.B. Mieter aus Gefälligkeit üblicherweise räumten und streuten. Der Beklagte habe vielmehr zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht einen entsprechenden Vertrag mit seinen Mietern schließen und auch Vorkehrungen für den Fall treffen müssen, dass die Mieter z.B. wegen Urlaubs nicht für Eisfreiheit sorgen können. Ergebnis: der Beklagte habe den Sturz verschuldet. Er müsse deshalb die Arztkosten und ein Schmerzensgeld von 15.000.- DM bezahlen. (Landgericht Coburg, Az: 13 O 424/99)
Der Hausbesitzer seinerseits muss nun hoffen, dass seine Haftpflichtversicherung ihn nicht im (Eis-)Regen stehen lässt

TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 (0,24 DM/Minute) nennt der regionale Suchdienst des BSZ® e.V. Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Schadensersatzrecht aber auch Versicherungsrecht und natürlich auch Anwälte aus allen anderen Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de fündig.






Dortessa schrieb am 10.10. 2000 um 06:43:08 Uhr zu

Eis

Bewertung: 3 Punkt(e)

Der Eisbär, der Eisvogel und das Eisbein bestehen aber nicht aus Eis.
Warum nennt man sie denn so ?

Tanna schrieb am 24.3. 2000 um 13:45:08 Uhr zu

Eis

Bewertung: 3 Punkt(e)

Zitrone, Banane, Erdbeer, Ananas, Kirsch, Aprikose, Kiwi, Litschi, Himbeer, Birne, Apfel, Pflaume, Heidelbeer, Vanille, Kokos, Schokolade, Malaga, Stracciatella, Nuß, Walnuß, Mandel, Pinienkerne, Mokka, Panna Cotta, Tiramisu, Amaretto, Baileys, Grüner Tee, Pistazie, Rumba, Portofino, Raffaello, Bacio, Rose, Veilchen, Bier.

Das ist so in etwa die Auswahl beim besten Eissalon Freiburgs im Hochsommer.

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