Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Eis«
Mandara schrieb am 12.8. 2001 um 18:44:06 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Das ewige Eis - meine Heimat.
Es gibt Menschen, die finden es faszinierend, schön anzusehen, aber das war es dann auchs chon. Sie würden es sich im Fernseher ansehen, auf Bildern - aber dort leben, mit diesem Gedanken würden sie niemals spielen.
Viele verbinden damit eine lebensfeindliche Umwelt, wo nur die Kälte, Dunkelheit und der Tod etwas zu sagen haben. Es mag wohl sein, dass im hohen Norden nur die Stärksten, aber auch Anpassungsfähigsten überleben, doch dass ist nur die dunkle Seite der Medaille.
Es herrscht nicht nur ewiges Eis, sondern auch ewige Ruhe - und zwar die, die man in sich selbst dort finden kann. Man erkennt die Wesenszüge des kristallenen Eises, lernt im Einklang mit ihm zu leben... und bekommt dafür einen Einblick in sich selbst.
Es mag sein, dass mein Leben hier beschwerlich, karg und oftmals auch lebensgefährlich ist, und doch würde ich meine Heimat gegen nichts auf der Welt eintauschen wollen.
Hier lebe ich in völligem Einklang mit der kalten Macht - hier hat meine Seele endlich Ruhe gefunden.
BSZ schrieb am 27.12. 2000 um 23:45:18 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Achtung Eis! Wer haftet für Stürze?
Für eine schöne Bescherung an Heiligabend hat dieses Jahr sogar der Wettergott gesorgt. Im Zusammenspiel mit „Frau Holle“ brachte er in vielen Gebieten nicht nur für frisches Weiß, sondern – quasi als Dreingabe- zusätzlich Glätte. Der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. erinnert Hauseigentümer dabei an ihre Verkehrssicherungspflicht.
Denn viele Gemeinden haben die sogenannte „Räum- und Streupflicht“ für die Gehwege und Bürgersteige den „Anliegern“ und damit ihren Bürgern übertragen. Erfüllt der Hauseigentümer diese Pflicht nicht und kommt deswegen auf „seinem“ Abschnitt des Bürgersteiges jemand zu Schaden, werden Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig. So geschehen einem Coburger Hauseigentümer, den das Landgericht Coburg verurteilte, knapp 16.000.- DM an einen wegen Glätte gestürzten Fußgänger zu bezahlen.
Der betreffende Fußgänger war morgens gegen 8.30 Uhr auf dem Bürgersteig unterwegs, der vor dem Haus des Beklagten vorbeiführt. Er stürzte und erlitt dabei schwerwiegende Verletzungen, die langwierige Behandlungen nach sich zogen. Der Kläger behauptete, er sei vor dem Anwesen des Beklagten wegen Glätte ausgerutscht. Da dieser nicht gestreut habe, müsse er ein Schmerzensgeld bezahlen und ihm außerdem knapp 1000.- DM Arzt- und Krankenhauskosten ersetzen, die die Krankenversicherung nicht übernommen habe. Der Hausbesitzer hielt entgegen, der Sturz sei gerade noch vor dem Nachbaranwesen erfolgt. Im übrigen hätten seine Mieter Räumen und Streuen übernommen und den Bürgersteig auch stets ordnungsgemäß von Glätte befreit.
Da ein Zeuge bestätigte, dass sich der Unfall vor dem Haus des Beklagten ereignet hatte – und dass es an der entsprechenden Stelle spiegelglatt war, befand das Landgericht Coburg, dass der Beklagte gegen seine „Verkehrssicherungspflicht“ verstoßen habe. Weiter führten die Richter aus, dass es nicht ausreichend sei, dass Dritte wie z.B. Mieter aus Gefälligkeit üblicherweise räumten und streuten. Der Beklagte habe vielmehr zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht einen entsprechenden Vertrag mit seinen Mietern schließen und auch Vorkehrungen für den Fall treffen müssen, dass die Mieter z.B. wegen Urlaubs nicht für Eisfreiheit sorgen können. Ergebnis: der Beklagte habe den Sturz verschuldet. Er müsse deshalb die Arztkosten und ein Schmerzensgeld von 15.000.- DM bezahlen. (Landgericht Coburg, Az: 13 O 424/99)
Der Hausbesitzer seinerseits muss nun hoffen, dass seine Haftpflichtversicherung ihn nicht im (Eis-)Regen stehen lässt
TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 (0,24 DM/Minute) nennt der regionale Suchdienst des BSZ® e.V. Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Schadensersatzrecht aber auch Versicherungsrecht und natürlich auch Anwälte aus allen anderen Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de fündig.
Jasona schrieb am 4.2. 2005 um 01:57:30 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Ooooo, ein Eis, ein Königreich für ein Eis, einer dieser 12-Euro-Eisbecher, Sahne und Schokolade und frische Erdbeeren oder Amarenakirschen und ein Waffelröllchen, oder zwei Kugeln Quark-Sesam-Honig aus diesem netten Eisladen in der Falckensteinstrasse, oder jetzt noch zur Tanke und ein Magnum mit Trüffelkern UND irgendwas mit Karamel. Oder das Moskauer Eis, gefrorene Sahne zwischen zwei Pappwaffeln. Ostdeutsches Softeis, Vanille und Schoko zusammen bitte, und ja, Erdbeersauce hätte ich auch gerne.
Hach. MORGEN. Aber gleich als erstes.
| Einige zufällige Stichwörter |
Tabubruch
Erstellt am 12.12. 2003 um 21:01:58 Uhr von ARD-Ratgeber, enthält 13 Texte
sauer
Erstellt am 16.1. 2001 um 11:38:04 Uhr von Man, enthält 38 Texte
Gürteltier
Erstellt am 2.5. 2000 um 21:54:51 Uhr von Tanna, enthält 24 Texte
Sexspielzeug
Erstellt am 27.5. 2004 um 18:21:31 Uhr von mcnep, enthält 24 Texte
Puzzleteil
Erstellt am 24.1. 2004 um 17:05:01 Uhr von namensindschallundrauch@der-nachtmensch.de, enthält 4 Texte
|