Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 90, davon 89 (98,89%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 31 positiv bewertete (34,44%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 20.3. 2000 um 21:55:03 Uhr schrieb
Tanna über Eis
Der neuste Text am 14.1. 2025 um 20:27:14 Uhr schrieb
Long-Haired Leatherstache über Eis
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 46)

am 23.7. 2017 um 11:40:40 Uhr schrieb
Christine über Eis

am 25.1. 2003 um 01:34:22 Uhr schrieb
worst-case über Eis

am 13.3. 2009 um 15:06:27 Uhr schrieb
lesli. über Eis

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Eis«

Tanna schrieb am 20.3. 2000 um 21:55:03 Uhr zu

Eis

Bewertung: 5 Punkt(e)

Langsam, aber sicher, erwachen nun auch die italienischen Eissalonbesitzer wieder aus dem Winterschlaf, putzen ihre Höhlen und machen sich daran, viele, viele bunte Sorten Eis zu produzieren, zu Kugeln zu formen und in Waffeln zu füllen. Der Sommer wirft zwar nicht seine Schatten, wohl aber seine Eiskugeln voraus.

Ripley schrieb am 4.6. 2000 um 15:10:00 Uhr zu

Eis

Bewertung: 2 Punkt(e)

Es war an einem frühen Maimorgen, als ihr Kopf noch schwer von Maibowle war. Die Sonne hatte sich noch nicht entschieden das Eis an den Polarkappen zu schmelzen und 42 war noch nicht einmal am Horizont zu entdecken. Finegan! rief sie mit verblassender Stimme und der Tiefausläufer, der aus Richtung der Shelltankstelle heraufzog, mochte ihr kaum widerstehen, besann sich allerdings eines besseren und driftete in Richtung der deutsch-polnischen Grenze ab, die erleichtert aufseufzte, dass sie in Ruhe dem Wasser folgen durfte, das auf dem Weg zum Meer vorbeiauschte. Dies alles waren seine Gedanken, als er die Maibowle für das nächste Jahr vorsichtshalber jetzt schon mal ansetzte.

Tanna schrieb am 24.3. 2000 um 13:45:08 Uhr zu

Eis

Bewertung: 3 Punkt(e)

Zitrone, Banane, Erdbeer, Ananas, Kirsch, Aprikose, Kiwi, Litschi, Himbeer, Birne, Apfel, Pflaume, Heidelbeer, Vanille, Kokos, Schokolade, Malaga, Stracciatella, Nuß, Walnuß, Mandel, Pinienkerne, Mokka, Panna Cotta, Tiramisu, Amaretto, Baileys, Grüner Tee, Pistazie, Rumba, Portofino, Raffaello, Bacio, Rose, Veilchen, Bier.

Das ist so in etwa die Auswahl beim besten Eissalon Freiburgs im Hochsommer.

krkl schrieb am 27.6. 2000 um 14:37:27 Uhr zu

Eis

Bewertung: 3 Punkt(e)

eine freundin von mir meint, eis essen würde sehr gut gegen weinen helfen. wenn die augen wässrig werden, meint sie verhindern zwei drei löffel eiscreme den ausbruch. schade eigentlich, denn ich habe gehört, daß weinen sehr entspannend sein soll...

BSZ schrieb am 27.12. 2000 um 23:45:18 Uhr zu

Eis

Bewertung: 1 Punkt(e)

Achtung Eis! Wer haftet für Stürze?

Für eine schöne Bescherung an Heiligabend hat dieses Jahr sogar der Wettergott gesorgt. Im Zusammenspiel mitFrau Hollebrachte er in vielen Gebieten nicht nur für frisches Weiß, sondernquasi als Dreingabe- zusätzlich Glätte. Der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. erinnert Hauseigentümer dabei an ihre Verkehrssicherungspflicht.

Denn viele Gemeinden haben die sogenannte „Räum- und Streupflicht“ für die Gehwege und Bürgersteige den „Anliegern“ und damit ihren Bürgern übertragen. Erfüllt der Hauseigentümer diese Pflicht nicht und kommt deswegen aufseinemAbschnitt des Bürgersteiges jemand zu Schaden, werden Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig. So geschehen einem Coburger Hauseigentümer, den das Landgericht Coburg verurteilte, knapp 16.000.- DM an einen wegen Glätte gestürzten Fußgänger zu bezahlen.

Der betreffende Fußgänger war morgens gegen 8.30 Uhr auf dem Bürgersteig unterwegs, der vor dem Haus des Beklagten vorbeiführt. Er stürzte und erlitt dabei schwerwiegende Verletzungen, die langwierige Behandlungen nach sich zogen. Der Kläger behauptete, er sei vor dem Anwesen des Beklagten wegen Glätte ausgerutscht. Da dieser nicht gestreut habe, müsse er ein Schmerzensgeld bezahlen und ihm außerdem knapp 1000.- DM Arzt- und Krankenhauskosten ersetzen, die die Krankenversicherung nicht übernommen habe. Der Hausbesitzer hielt entgegen, der Sturz sei gerade noch vor dem Nachbaranwesen erfolgt. Im übrigen hätten seine Mieter Räumen und Streuen übernommen und den Bürgersteig auch stets ordnungsgemäß von Glätte befreit.

Da ein Zeuge bestätigte, dass sich der Unfall vor dem Haus des Beklagten ereignet hatteund dass es an der entsprechenden Stelle spiegelglatt war, befand das Landgericht Coburg, dass der Beklagte gegen seine „Verkehrssicherungspflicht“ verstoßen habe. Weiter führten die Richter aus, dass es nicht ausreichend sei, dass Dritte wie z.B. Mieter aus Gefälligkeit üblicherweise räumten und streuten. Der Beklagte habe vielmehr zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht einen entsprechenden Vertrag mit seinen Mietern schließen und auch Vorkehrungen für den Fall treffen müssen, dass die Mieter z.B. wegen Urlaubs nicht für Eisfreiheit sorgen können. Ergebnis: der Beklagte habe den Sturz verschuldet. Er müsse deshalb die Arztkosten und ein Schmerzensgeld von 15.000.- DM bezahlen. (Landgericht Coburg, Az: 13 O 424/99)
Der Hausbesitzer seinerseits muss nun hoffen, dass seine Haftpflichtversicherung ihn nicht im (Eis-)Regen stehen lässt

TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 (0,24 DM/Minute) nennt der regionale Suchdienst des BSZ® e.V. Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Schadensersatzrecht aber auch Versicherungsrecht und natürlich auch Anwälte aus allen anderen Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de fündig.






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