Legalisiertung von Cannabis:
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen über Cannabis
1.1. Die Geschichte von Cannabis
1.2. Cannabinoide
1.3. Rechtslage (BtMG)
2. Weiche Droge „Cannabis“
2.1. Auswirkung von 9 – THC
2.1.1. Psychisch
2.1.2. Physisch
2.2. Cannabis Kontra „legale“ Drogen
2.2.1. Alkohol
2.2.2. Nikotin
2.3. Cannabis Kontra „harte“ Drogen
3. Nutzpflanze Cannabis
3.1. Anbau
3.2. Vorteile von Nutzhanf
3.3. Nachteile von Nutzhanf
3.4. Verwendung
3.4.1. Rohstoff
3.4.2. Baustoff
3.4.3. Nahrungsmittel
3.4.4. Medizinisch
4. Sollte Cannabis Legalisiert werden?
4.1. Vorteile
4.2. Nachteile
5. Persönliches Fazit
6. Quellennachweis
1. Allgemeine Informationen über Cannabis
Cannabis ist eine einjährige Pflanze die normalerweise in 3 verschiedene Grundsorten einzuteilen ist: Cannabis Indica, Cannabis Sativa und Cannabis Ruderalis. Zusätzlich gibt es noch unzählige Kreuzungen, die zum Teil zur Erhöhung des THCgehaltes gezüchtet worden sind, aber auch um den ertrag für den Nutzhanfanbau zu verbessern.
Cannabis ist eine zweihäusige Pflanze, d.h. es existieren männliche und weibliche Pflanzen.
1.1. Die Geschichte von Cannabis
Obwohl man den genauen Ursprungsort nicht kennt, glaubt man, daß sich Cannabis im Himalaja Gebirge entwickelt hat.
Der Hanf ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Menschheit. Er liefert nicht nur Fasern, sondern auch Nährstoff- und ölreiche Samen. Besondere Verehrung brachte ihm aber die Verwendung als Heilpflanze, als Rauscherzeugendes Genußmittel, als Aphrodisiakum und als Sakrament zur Erzeugung von religiösen Ekstasen ein.
Hanf war bereits im 3.Jahrtsd. v.Chr. in China bekannt, in Indien wurde er erstmals im 9.Jh. v.Chr. angebaut. Die Skythen gewannen aus den Samen Öl und Rauschmittel, die Thraker webten laut Herodot aus den Fasern Kleider. Die Griechen lernten Hanf erst nach dem 5.Jh. v.Chr. - wohl von nördlichen Balkanstämmen - kennen und gaben ihn unter dem Namen 'kannabis' an die Römer weiter. Spätestens im 5.Jh. v.Chr. war Hanf den Germanen, im 3.Jh. v.Chr. auch den Galliern im Rhonetal bekannt. Von dort ließ Hieron II. von Syrakus Hanf für Schiffstaue kommen. Bei den Franken war der Hanf-Anbau ohne besondere Bedeutung. Doch wurde er bereits zur Karolingerzeit angebaut und auch im späteren Mittelalter (z.B. bei Hildegard von Bingen) häufig erwähnt. Anfang des 12.Jh. kannten ihn auch die Slawen in Pommern. Die betäubende Wirkung von Hanf wurde im Abendland durch die arabische Medizin bekannt.
1.2. Cannabinoide
Das Harz der Pflanze enthält mehrere Cannabinoide die (z.T.) psychoaktiv sind:
THC:
delta-9-tetrahydrocannabinol
delta-8-tetrahydrocannabinol
delta-6-trans-tetrahydrocannabinol
CH3
|
//\
// \
| | OH
| | |
\ / \ //\
\ / \ // \
. | ||
. | ||
H3C-+\ / \\ /\
| \ / \\/ C5H11
CH3 O
THCV:
Ein Propyl-Homolog zu THC. Die Wirkung auf Menschen ist bisher (Stand 1985) noch nicht bekannt. Soll Wirkungsverstärkend wirken und ist nicht in jeder Sorte enthalten.
THCS:
(THC-Säure) Vorstufe von THC. Weder THC, noch CBD werden von den Pflanzenzellen selbst erzeugt. In der frischen Pflanze findet man nur die Säureformen dieser Verbindungen (diese sind NICHT psychoaktiv). Diese werden durch Decarboxylation (mittels Wärme) in die chemisch neutralen Stoffe THC und CBD umgewandelt.
CBD:
(Cannabidiol) Dieser Stoff macht meist einen wesentlichen Anteil der Harzmenge aus. CBD ist selbst nicht psychoaktiv, es kann aber die Effekte des gleichzeitig in einem Stück Haschisch oder Gras vorhandenen THC beeinflussen. Die betäubenden/ermüdenden Eigenschaften des THC werden unterstützt, die erregende Wirkung gemindert.
CBDS:
(CBD-Säure) siehe THCS.
CBN:
(Cannabinol) ist ein Abbauprodukt, das sich durch Oxydation und die Einwirkung von Licht, Sauerstoff und Wärme aus THC (und CBD) bildet. Die Psychoaktivität des CBN ist nur gering (etwa 10 1es THC). Man vermutet wie bei CBD eine Beeinflussung der typischen THC-Wirkung durch das CBN, der Einfluß bleibt jedoch klein. Es wird behauptet, daß CBN die verwirrenden Eigenschaften von THC unterstütze.
Es gibt noch etwa 60 weitere Cannabinoide (z.B. Cannabigerol, Cannabicyclol, Cannabichromen, etc.) die schon von der Menge her nichts zum Rausch beitragen, da sie nur in Spuren vorhanden sind.
THC ist ein ätherisches Öl und somit wasserunlöslich (löst sich nur in Fetten oder flüchtigen Substanzen wie Alkohol).
1.3. Rechtslage (BtMG)
Sowohl die Substanz THC als auch praktisch die gesamte Pflanze sind in der Anlage I des BtMG aufgenommen, d.h. weder verschreibungs- noch verkehrsfähig.
Strafbar sind nach dem Gesetz der Anbau, der Besitz (auch zum ausschließlichen Eigenverbrauch), der Erwerb, die Abgabe, die Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen Umgangsformen mit Cannabis.
Nur der unmittelbare Verbrauch, also der reine Hanfkonsum ist grundsätzlich straffrei, da eine eventuelle eigenverantwortliche gesundheitliche Selbstgefährdung durch Cannabiskonsum durch Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) geschützt sei. Nicht zu einer Strafverfolgung führen außerdem aufgefundene Rückstände von Cannabiskonsum (THC-Rückstände in Rauchgeräten, aufgefundene Jointkippen etc.), aber auch das Weiterreichen eines Joints an den (über 18 jährigen) Nachbarn ist straffrei.
Wer Cannabis (oder andere illegale Drogen) an Personen unter 18 Jahren abgibt (auch das Weiterreichen eines Joints zählt hierzu!) und dabei über 21 jahre alt ist, wird gemäß § 29a Abs. 1 BtMG ebenfalls mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft.
Mit nicht unter einem Jahr Haft (Bewährungsstrafe aber noch möglich) wird hingegen bestraft, wer nach §29 gewerbsmäßig mit Cannabis (oder anderen illegalen Drogen) Handel treibt.
Dieses Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe gilt nach § 29a Abs. 2 BtMG auch für den Besitz einer »nicht geringen (nicht unerheblichen) Menge«. In der Rechtssprechung (BGH-Urteil) liegt dieser Grenzwert derzeit (Mai 1997) noch bei 7,5 g THC (= 500 Konsumeinheiten zu 15 mg) d.h. etwa 75 g Haschisch mit 10 % THC oder 150 g Marihuana mit 5 % THC.
3. Nutzpflanze Cannabis
3.1 Anbau
Nutzhanf unterscheidet sich von Normalen Hanfsorten nur in der Menge des darin enthaltenen Wirkstoffes THC, der für die Rauschwirkung zuständig ist. daher brauchen die Bauern sich keine Gedanken um ihre Felder machen, da ihre Hanfsorten, nicht die gewünschten Eigenschaften, die ein „Kiffer“ haben möchte erzielen.
Der Anbau von Cannabis ist heutzutage fast überall möglich. Ausnahmen bilden dabei extrem Klimabedingungen wie sie zum Beispiel am Nord- bzw. Südpol herrschen. Trotz allem verblüffen einige Hanfsorten durch ihre Widerstandsfähigkeit. So wurde Berichtet, das sich in der Kanalisation von New York, mehrere 1000 Hanfpflanzen ausgebreitet hatten. Die Samen wurden wohl bei überraschenden Polizeiaktionen durch die Toilette gespült. Aber die Tatsache, das diese Pflanzen mit dem Wenigen Licht und den wenigen Rohstoffen, wachsen konnten, spricht für die Widerstandsfähigkeit dieser Pflanze.
Der Anbau in Deutschland:
Seit 1996 ist in Deutschland der Anbau von Hanf als Nutzpflanze wieder erlaubt. Seit dem steigen die Anbauflächen stetig.
1996 -> ca. 1.500ha
1997 -> ca. 2.800ha
1998 -> ca. 3.600ha
1999 -> ca. 4.000ha
Die wichtigsten Anbaugebiete sind Niedersachsen (980ha), Brandenburg(400ha), Baden-Württemberg(389ha), Rheinland-Pfalz(348ha) und Bayern(320ha)
In Frankreich:
In Frankreich, in der Champagne (Bar sur Aube) steht Europas größtes Anbau und Verarbeitungszentrum. Die „La Chanvriére de L`Aube“ (LCDA) ist eine Genossenschaft bestehend aus 400 Bauern. Ihr Hanf ertrag liegt bei etwa 6.000 bis 7.500 ha im Jahr.
In Niederlande:
Die Niederlande ist schon immer für den Anbau und den Vertrieb von Cannbis Prudukten bekannt. Es werden Jährlich ca. 200 Tonnen Hanf angebaut.
In der Schweiz:
Seit 1988 ist in der Schweiz der Anbau von Nutzhanf wieder erlaubt. Seit dem stieg die Zahl der Anbauflächen, stetig. Experten Meinungen zufolge werden mittlerweile mehr als 200 Tonnen Hanf im Jahr angebaut, womit die Schweiz im punkto Anbau über den Niederlanden liegt.
3.2. Vorteile von Nutzhanf
Nutzhanf besitzt viele Vorteile, nicht nur das es eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten gibt (näheres dazu später), auch für den Bauern ergeben sich Vorteile gegenüber anderen Pflanzen. Zum einen der geringe Arbeitszeit bedarf für den Anbau und die Ernte. Auch viehstarke Betriebe Profitieren vom Nutzhanf, da sich die Pflanze gut mit Gülle verträgt. Vorteile gibt es auch im Wirtschaftlichen Bereich, so kann Hanf als Sommerung mit Mais und Raps konkurrieren. Gegenüber dem Flachs, der zur Zeit wichtigsten Faserpflanze, besticht Hanf mit stabilen, kalkulierbaren Preisen. So bleibt durch die Ganzfasernutzung und den hohen Hektarerträgen (ca. 10 Tonnen) die Nutzpflanze Hanf marktfähig. Auch andere alternativen wie die Importfasern Jute und Sisal, sind stark Dollerabhängigkeit, im Gegensatz zum Hanf. Durch die vielseitige Verwendung in der Medizin, Textilindustrie, Nahrungsmittelindustrie, im Technischen Bereich, sowie in der Baubranche, steigern natürlich die nachfrage.
3.3. Nachteile von Nutzhanf
Doch auch beim Anbau von Nutzhanf, mit seinen vielen Möglichkeiten und seinen Vorteilen, sind die Nachteile, für die Bauern nicht von der Hand zu weisen. So bekommen sie nur 130DM pro Tonne Hanfstroh ausgezahlt. Diese niedrigen Strohpreise sind aber auch nur durch EU-Beiträge machbar. Ohne dieses Zuschuss würden die Preise für Hanf am Freien Markt viel höher als bisher ausfallen, dadurch könnte Hanf trotz seiner positiven Eigenschaften Wirtschaftlich für viele Bauern uninteressant werden.
3.4. Verwendung
Um die Zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten, die mit Nutzhanf möglich sind, einmal vor Augen zu führen, Sind hier ein „paar“ Produkte aufgelistet. Da die Auflistung aller bisher Hergestellten Produkte und Zukünftigen Verwendungsmöglichkeiten, den Rahmen dieses Referates sprengen würde, haben wir uns auf die wichtigsten und interessantesten Produkte aus verschiedenen Gebieten Konzentriert.
3.4.1 Rohstoff
Aus dem Nutzhanf lässt sich problemlos „Hanfpapier“ herstellen. Das würde die Abholzung unserer Wälder senken. Außerdem benötigt Hanfpapier siebenmal weniger Lösungsmittel als Holzpapier und benötigt bei gleichem Ertrag nur ein Viertel der Anbaufläche. Die Haltbarkeit erhöht sich wegen dem geringeren Gehalt an chemischen Säuren um ein vielfaches. Das schont die Umwelt, da Hanf schneller nachwächst als ein Baum. Außerdem lässt sich pro m² innerhalb von 4 Monaten energiereiches Material (Biogas, Alkohol, Butan, Methanol, Heizöl) durch „Cracking oder Verwesung“ herstellen. Die Vorteile von Hanferzeugter Bioenergie liegen in darin, das bei der Verbrennung keinerlei Schwefel, der Hauptgrund des Sauren Regens entstehen.
3.4.2. Baustoff
Auch als Baustoff lässt sich der Nutzhanfverwenden, so können Hanffasern die Elastizität von Beton erhöhen, sowie die Rissbildung vermindern. Hanffaser Beton kostet nur ein Drittel gegenüber dem herkömmlichen Kunstfaser Beton. Die ersten Energiesparhäuser befinden sich schon im Bau (KAMM und Bafa sind 2 der Firmen) bei denen mehr als 50% der Baustoffe aus Hanffasern bestehen. 90% aller Schiffsegel wurden im 5. jahrhundert v. Chr. Aus Hanf hergestellt. Außerdem die gesamte Takelage, die Ankertaue, Verladenetze, Fischernetze, Flaggen, Wanten wie auch das Kaltfaterwerk (Dichtungsmaterial) Ebenso lässt sich wie mit Baumwolle, Kleidungstücke wie Schuhe, Röcke, Hosen (die erste Levis Jeans bestand ebenfalls aus Hanf) leicht herstellen.
3.4.3. Technik
Auch hochwertige Technologische Produkte können mit Hanf hergestellt werden. Dies beweist das schon 1942 von Ford hergestellte „Hanfauto“, dessen Karosserie, sowie die Innenverkleidung aus Hanf bestand. Zudem wurde das Auto mit Hanftreibstoff (Biodiesel auf der selben Basis wie Rapsbenzin) angetrieben. Andere Produkte wie Öl- und Druckfarben, Kitte, Reinigungsmittel, Schmierseife und Kosmetik sind weiter Beispiele für die Verarbeitung von Hanf.
3.4.4. Nahrungsmittel
Auch in der Genussmittelindustrie, hat Hanf längst Einzug gefunden. So werden heute schon viele Getränke, Müsliriegel, Kuchen, Kekse, Brot, Schokolade, Pasta, Bier, Speiseeis hergestellt. Natürlich wird in diesen Produkten kein THC-haltiger, sondern Nutzhanf verarbeitet, ein „Rauscherlebnis“ ist also bei solchen Produkten nicht zu erwarten.
3.4.4. Medizinisch
Es ist lange bewiesen, dass die Cannabispflanze auch medizinische Stärken hat. Wobei es hier nicht um die „wundersamen Heilungen“ die nach dem Genuss der Rauscherzeugenden Pflanze sondern um die Verwendung der Cannabinole geht. Schon vor 1942 gehörten Marihuanaextrakte mindestens 3000 Jahre lang zu den wichtigsten Arzneimitteln. Durch die großen Fortschritte in der Forschung, ist es heute möglich mit teilen der Hanfpflanze, Medikamente gegen: Hustenanfälle, Rheumatismus, Delirium tremes, Migräne, Menstruationsbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen, Spastik, Bewegunkstörungen, Epilepsie, Asthma und weitere zu entwickeln.
4. Sollte Cannabis Legalisiert werden?
Sollte es sich durchsetzten, das die Einnahme von THC haltigen Cannabis Produkten erlaubt wird, so das in Zukunft, Cannabis genauso wie Alkohol oder Nikotin als Genussmittel anstatt als Droge gilt. So hätte dies einige Vorteile, für den Konsumenten, den Staat und die Industrie, doch auch einige Nachteile würde eine Legalisierung mit sich bringen. Nachfolgend haben wir die Vor- und Nachteile einmal aufgeführt.
4.1. Vorteile
Zu den Vorteilen zählen, die Entlastung vieler Polizeibeamten und Richter, da es nicht mehr nötig ist, jedem „kleinen“ Haschiskonsumenten nachzulaufen und ihn zu verurteilen. In den meisten Fällen kommen die Angeklagten mit einem blauen Auge davon, so das sich der Aufwand nicht rechtfertigt. Zu dem müssten sich die Konsumenten nicht mehr Verstecken und könnten so ungezwungen und ohne einem schlechten Gewissen ihrem Genuss frönen. Nach der allgemeinen Rechtsauffassung gilt, das der Umgang mit Stoffen verboten oder beschränkt werden soll, der beim einzelnen Menschen oder der Gesellschaft insgesamt einen Schaden anrichten würde. Dies ist bei Cannabis Konsum nicht der Falls, da diese „Droge“ nicht körperlich Abhängigmacht. Es ist auch nicht bekannt, das vom „Kiffen“ Arbeitsunfähigkeit mit darauf folgendem Rentenanspruch auftritt. So wie es der Fall bei vielen Alkohol bzw. Nikotin-Mißbrauchern ist. Außerdem treten keine ernstlichen Krankheiten in Verbindung mit dem Cannabis Konsum ein.
Doch wieso sollte man sich zur Legalisierung Entschließen? Zum einem weil dadurch eine Entkriminalisierung eintreten würde, es wäre nicht mehr nötig seine Drogen illegal über einen Dealer zu besorgen, wenn man sie auch Legal bekommen könnte., z.B. in der Apotheke. Die „Mafia“ würde dadurch ein wenig an macht verlieren, da es nicht mehr rentabel wäre, große mengen an Cannabis ins Land zu schmuggeln.
Zum anderen könnte der Saat ein Cannabis-Monopol aufbauen. Das würde bedeuten, das Cannabis Produkte, vom Staat produziert und diskret (ohne Werbung) in den Handel gebracht werden. Die einnahmen könnten dann die Kassen vom Staat füllen. Außerdem wären damit die gleichmäßige Potenz und Qualität der Produkte gesichert.
4.2. Nachteile
Die Nachteile der Legalisierung wären in einem sehr stark anwachsendem Kreis an Cannabis Konsumenten begründet. Durch die gezielte Werbung von Firmen könnten so neue Konsumenten gelockt werden. Da es noch keinen zuverlässigen Cannabis-Test gibt, wären viele Polizisten bei Fahrzeugkontrollen machtlos. Da die Einnahme von Cannabis eine Veränderung der geistig und körperlichen Fähigkeiten hervorruft, wären somit Arbeiter, die unter THC Einfluss stehen in ihrem Job gefährdet. (so wie es bei dem stetigen Genuss von Alkohol auch der Fall ist)
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