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Pferdschaf schrieb am 8.12. 2012 um 16:03:08 Uhr über

Focus-Hokus-Pokus-verscheissern-dich

Printmedien, wie der »Stern« und auch die Alliierten haben sich bis heute nicht bei den Millionen Menschen entschuldigt, denen sie vorsätzlich gefälschte Auschwitz Bilder immer wieder gezeigt haben.

Die im Folgenden geschilderten Sachverhalte sehen wir sowohl wegen ihrer Inhalte als auch in ihrer unabschätzbaren Tragweite als bedenklichen Höhepunkt.
So bringt der STERN in seiner Printausgabe 5/2005 eine mehrseitige Reportage zu dem Konzentrationslager Auschwitz.
Der Bildtext spricht vom Krematorium des Stammlagers und weist die Datierung 1941 aus.
Auf der nächsten Seite befindet sich ein weiteres, ebenso oftmals gezeigtes Bild, auf dem zwei Häftlinge die Leiche eines ermordeten Mithäftlings zu den Verbrennungsöfen ziehen. Als Bildquelle wird der SV-Bilderdienst genannt. SV-Bilderdienst firmiert als Süddeutscher Verlag Bilderdienst DIZ Dokumentations- und Informationszentrum München GmbHeine Unternehmung der Mediengruppe Süddeutscher Verlag. Der Anbieter listet unter dem StichwortKonzentrationslager” 231 Photos auf, die Herkunft der gegenständlichen Photos wurde von Frau B. vom SV-Bilderdienst am 31. März 05 miteigenen Beständen der Verlagsgruppe aus der damaligen Zeit” angegeben. Auf die Frage, ob der Name des Photographen, der die beiden Aufnahmen gemacht hat, evident ist, erfolgte eine Verneinung mit der Begründung, daß angesichts der Darstellungen auf eine Namenskennzeichnung verzichtet wurde.
Die Photoserie, die aus mindestens 2 Bildern besteht, die Häftlinge bei der Einbringung einer Leiche darstellen, wobei eines der Bilder auch im STERN 5/2005 abgebildet war, weist folgenden Bildtext des SV-Bilderdienst aus:

KZ-Häftlinge in Auschwitz – Aufnahmedatum 01.01.194031.12.1940 Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau mit der Leiche eines ermordeten Mithäftlings vor einem der Verbrennungsöfen. Ort: AuschwitzLand: Polen.”

Ebenso zu dem mehrfach verkauften BildHäftlinge mit Zangeist folgende Bildbeschreibung vorzufinden:

KZ-Häftlinge in Auschwitz – Aufnahmedatum 01.01.194031.12.1940 Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau mit der Leiche eines ermordeten Mithäftlings die sie mit einer eisernen Zange zu einem der Verbrennungsöfen ziehen. Ort: AuschwitzLand: Polen.

Der zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag gehörende SV-Bilderdienst verlangt zwischen 50.- bis 100.000.- Eur pro Foto
Laut Frau B. kostet der Bezug der Photos je nach Verwertung des Beziehers zwischen 50.- und 100.000.- Euro pro Stück.

Die Bilder stammen gar nicht aus dem Konzentrationslager Auschwitz und schon gar nicht aus dem ausgewiesenen Jahr 1940 oder 1941. Es sind allesamt gestellte Aufnahmen, mit denen sich jedoch unter falschen Beschreibungen gutes Geld verdienen läßt. Ob der STERN, die BILD oder zahlreiche andere Medien, alle drucken zum Vernichtungslager Auschwitz Bilder ab, die gar nicht aus Auschwitz stammen. Millionen von Lesern bekamen auf diese Weise Bilder zu sehen, die offensichtlich teilweise für Propagandazwecke der Alliierten gestellt worden waren und deren Beschreibung in keiner Weise den Tatsachen entspricht.

2 Vorlagen der BilderHäftlinge vor dem Ofen”:
Die beiden Fotos stammen nachweislich aus dem neuen Krematorium in Dachau, wurden kurz nach der Befreiung von Dachau 1945 von den Alliierten aufgenommen und sind mir wohlbekannt. … Zum Zeitpunkt der Aufnahmen waren die Öfen jedoch nicht in Betrieb.”
Da diese Zwangsarbeiter vor allem in den Krematorien und anderen Einäscherungsanlagen der Vernichtungslager oftmals von Mitgefangenen als Kollaborateure und Täter betrachtet wurden, wäre denkbar, daß die Krematoriumsarbeiter nach Befreiung entweder unerkannt bleiben wollten oder im Hinblick auf ihre schreckliche Zwangsarbeit nicht bereit waren, die Tätigkeit nachzustellen.”

Als Nachweis sei hier ein Dokument der Gedenkstätte Yad Vashem abgebildet, das durch einen Stempel den Herkunftsort Dachau nachweist:
Originalbild aus der Bilderserie mit der Aufstempelung »Dachau« aus der Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem, Jerusalem
Ausschnitt des Fotos vom KZ Dachau aus Yad Vashem

Vorlage des Bildes “Häftlinge mit Zange” – Bild 3:
Bild 3 stammt auch aus Dachau und wurde im Durchgang zur Leichenhalle des Krematoriums aufgenommen.”

Dieser Sachverhalt wurde uns am 1.4.2005 ebenso durch eine leitende Mitarbeiterin der Gedenkstätte Dachau, Frau Klara GISSING, wie folgt schriftlich bestätigt:

Wir können Ihnen mitteilen, daß die Fotos zu Demonstrationszwecken bald nach Befreiung des Konzentrationslagers Dachau aufgenommen wurden.”

Das KZ Dachau wurde am 29. April 1945 durch US-Truppen befreit und somit stammen die Aufnahmen frühestens ab Mai 1945.

Somit ist der Nachweis erbracht, daß der zu der Süddeutschen Verlagsgruppe gehörende SV-Bilderdienst falsch deklarierte Photos gegen Entgelt anbietet. Im Gegensatz zum nächsten Fall wiegt hier jedoch der Umstand schwerwiegend, daß die Bilder aus unternehmenseigenem Besitz herrühren.

Im Gedenkjahr präsentierte Fotos zum KZ Auschwitz stammen in Wirklichkeit beispielsweise aus dem KZ Dachau und sind nachgestellt
Bei dem Fallbeispiel aus der BILD-Zeitung, in der Veröffentlichung vom 26. Januar 2005, Nr. 21/4, liegt der Sachverhalt etwas anders
Unter der ÜberschriftDer Kommandant der Hölleveröffentlicht das Blatt ebenfalls einen Artikel zu Auschwitz, bei dem verschiedene Bilder gezeigt werden. Wieder ist hier der SV-Bilderdienst genannt, aber das der Recherche zugrunde liegende BildHand aus Ofenist mit der Quelle von AKG (AKG-Images GmbH) versehen.

Der Aufmachung der BILD entsprechend, dennoch stimmte unserer Ansicht etwas nicht. Auszug aus dem Begleittext, der in der linken Türe des Verbrennungsofens geschrieben steht:

“Verbrennungsöfen in einem Auschwitz-Krematorium. … Aufnahme nach der Befreiung des KZ Januar 1945

Wir haben daraufhin am 9.2.2005 bei AKG-Images, Archiv für Kunst und Geschichte in Berlin telephonisch nachgefragt und Bedenken hinsichtlich der Darstellung angemeldet und ersuchten um Zurverfügungstellung aller vorhanden Daten zu diesem Bild. Von der Mitarbeiterin, Frau MÜLLER, erfuhren wir, daß dieses Bild zu einem Konvolut gehört, das 1994 durch die Firma erworben wurde. Der Bildbegleittext weist die Datierung “1945Auschwitzaus. Der Archivar, Herr RAIBLE, könne uns weiterführende Informationen liefern. Also sendeten wir eine schriftliche Anfrage hinsichtlich des Sachverhaltes und der Auskunft seiner Mitarbeiterin und erbaten von ihm weiterführende Informationen. Noch am gleichen Tage traf folgende Antwort ein:

Leider war es mir nicht möglich, irgendwelche zusätzlichen Informationen zu diesem Foto zu recherchieren. Einen Scan habe ich dieser Mail beigefügt. Die Aufnahme ist natürlich sehr “plakativ”, so daß sich der Verdacht, sie könntegestelltoder manipuliert sein, geradezu aufdrängt.”

Das war sehr dürftig und angesichts der Sorgfaltspflicht, die auch diese Firma gerade bei so einem solchen Thema, noch dazu als “Zulieferer” für Medien, nachzukommen hätte, gar nicht denkbar. Deshalb setzten wir ein weiteres Schreiben an den Archivleiter der AKG-Images GmbH ab. Wir unterstrichen die Notwendigkeit der Sachverhaltsklärung, woraufhin folgende Antwort eintraf:

Ich habe mich jetzt noch einmal intensiver mit dieser Aufnahme beschäftigt. Es handelt sich mit großer Sicherheit um ein inszeniertes Foto. Jedoch nicht, um einen Tatbestand vorzutäuschen, sondern um die schrecklichen, tatsächlich stattgefundenen Ereignisse zu verdeutlichen. Ganz offensichtlich wurde die Hand eines Toten so in einen Verbrennungsofen gelegt, damit man eine Aufnahme machen konnte, die das bis dahin Unvorstellbare auf einem Foto festhält: In diesem Ofen wurden Menschen verbrannt.

Die Aufnahme selbst ist die Reproduktion eines alten Pressefotos, die vor 1994 in unseren Bestand gekommen ist. Alle Aufnahmen, die vor 1994 archiviert worden sind, tragen das Archivierungsdatum 01.01.1994daher auch die ungenaue Auskunft meiner Kollegin. Es gibt daher auch keine weiteren Informationen, aus welchem bestand oder mit welchen anderen Aufnahmen dieses Foto in unser Archiv gelangt ist. Es gibt auch keine Aufzeichnungen welche Informationen auf der Originalfotografie waren.

Das ist leider nicht viel. Ich hoffe dennoch, daß ich Ihnen ein wenig helfen konnte.”

Wie auch im Februar, als wir Bedenken anmeldeten, steht dieses Bild im Portal des Anbieters unter der Bezeichnung: 2-P75-K1-1945-93 für den Erwerb zur Verfügung.
Ja, man kann auch dutzende Photos bei AKG-Images GmbH erwerben, wie beispielsweise die von ermordeten Kindern oder von einer ermordeten Frau mit entblößtem Unterkörper.
Das beigefügte Foto ist offensichtlich einige Zeit nach Kriegsende aufgenommen worden. Der Ofen war ein Kori-Modell. … Wahrscheinlich ist das Muffelrost bereits durchgebrochen, was die Armhaltung des im Ofeninneren befindlichen Körpers erklären würde. Es ist zudem sehr wahrscheinlich, daß ein Lebender diese dramatische Pose für das Foto-Motiv eingenommen hat, da einefrischeLeiche in einem funktionslosen Ofen wohl kaum erklärbar ist. Ich schließe mich folglich Ihrer Annahme, dass das betreffende Foto gestellt ist, an. Als Zeitdokument und zur Verbreitunggeschweige denn zur Vermarktung – eignet sich das Bild meines Erachtens keineswegs.

Das Bild wurde keinesfalls in Auschwitz aufgenommen, da der abgebildete Ofentyp nicht im KL Auschwitz gebräuchlich war. Die Datierung Januar 1945 halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich und im Zusammenhang mit der Lokalisierung für reine Spekulation. Ich vermute, daß die Aufnahme frühestens Ende der 40er aber wahrscheinlicher in der ersten Hälfte oder Mitte der 50er Jahre erstellt wurde. Der Stil der Fotografie entspricht der Dramaturgie und dem Pathos dieser Zeit und erinnert mich zudem ein wenig an Resnais Dokumentarfilm Nacht und Nebel, der in Frankreich 1955/56 produziert wurde.

Millionen Menschen kamen beim Holocaust ums Leben, der Genozid wurde von einem menschenverachtenden System angestrebt, das sogar noch nach dem Tod seiner bedauernswerten Opfer Profit aus ihren Überresten schlug. Heute, 2005, machen verantwortungslose Geschäftemacher ebenso Profit mit echten wie falschen Photos. Kein Einwand, keine Sorgfaltspflicht hinsichtlich der angebotenen Inhalte, keine moralischen Bedenken können gegen die Profitsucht ankommen. Medien haben sich scheinbar blind verlassenaber wo fängt die journalistische Sorgfaltspflicht an und wo endet sie? Die Geilheit der Medien auf Bilder, das Stillen von perversen Gelüsten in einer manipulierenden Medienlandschaft tut im Namen der Berichterstattung nichts anderes als diesen Gelüsten nachzukommen und zu befriedigen und liefert auf diese Weise ein trauriges Spiegelbild der Gesellschaft.

Journalisten tragen die Verantwortung, Sachverhalte überprüft darzustellen, zu informieren, aufzuklären – es ist Pflicht und Ehr zugleich. Die Tragödie des aufgezeigten Sachverhaltes besteht darin: Daß, Millionen Menschen Bilder und Texte zu dem Vernichtungslager Auschwitz präsentiert bekamen, die nachweislich nicht von dort stammen und letztendlich denjenigen Nahrung verschaffen, die auch heute noch den Holocaust verleugnen und von derAuschwitz-Lügesprechen.

Wenn selbst 2005 noch derart oberflächliche und falsche Informationen über die Grauen des Vernichtungslagers Auschwitz derart schlampig aufbereitet werden, dann tritt man das Gedenken an die Opfer mit Füßen und wirft die Frage auf, was wohl in 20 Jahren übrig bleiben wird. Die Morde an den Opfern brachte für die Nachwelt die Verpflichtung mit sich, jeden einzelnen Punkt der Ereignisse exakt so darzustellen wie er war. Die Menschheit läuft sonst Gefahr, daß Fehlinformation sich wie ein Nebel ausbreiten und sich Wahrheiten irgendwann aufzulösen beginnen.

Der Fall wurde vom verantwortlichen Journalisten Walter Egon GLÖCKEL bis zum OBERSTEN GERICHTSHOF gebracht, der sowohl den Inhalt als auch die Wichtigkeit und gesellschaftliche Bedeutung der Reportage in seinem zur Veröffentlichung Urteil unterstrich und die Reportage somit bestätigte. Wenn Fotos lügen: Falsche Bilder zu Auschwitz « Vaterland on 01/04/2012 at 15:54
[...] Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005


[...] Selbstverständlich wurde er mit Klagen überschüttet und die Angelegenheit mußte vor dem Obersten Gericht geklärt werden, wo Herr Glöckel Recht erhielt. Das hindert aber unsere ehrwürdigen Massenmedien nicht, die gefälschten Bilder weiterhin als originale Holocaust Bilder den Lesern zu präsentieren. http://www.diz-muenchen.dergloeckel.eu/2010/09/der-holocaust-auschwitz-und-seine-geschaeftemacher-20… [...]

Oberste Gerichtshof der Republik Österreich Urteil: GZ 4 Ob 71/06d zur Causa
Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005

PS:

Das ist keine braune Propaganda, wer das sagt, der hat nicht richtig gelesen, was hier steht.
Lest es noch einmal.



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