Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Hodentritt«
Mitdenker schrieb am 4.10. 2006 um 16:50:34 Uhr zu
Bewertung: 24 Punkt(e)
Liebe Kinder!
Hodentritte sind kein Spaß.
Wirklich nicht.
Das ist in etwa genauso schmerzhaft und gefährlich, wie wenn Dir jemand einen Finger ins Auge drückt. Ins offene Auge.
Also, bitte überlege Dir gut, ob Du das wirklich willst. Wenn Du nicht willst, dass Dir jemand einen Finger ins Auge drückt, dann trete auch niemand anderem zwischen die Beine. Nicht aus Spaß oder nur um jemanden zu ärgern. Lass es sein. Bitte.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme von dieser Regel: im Falle tatsächlicher Notwehr in einem Extremfall, wenn Du stark bedroht bist und wenn anderes nichts mehr hilft. Also in einem Fall, in dem Du es für gerechtfertigt sehen würdest, einer anderen Person einen Finger in die Augen zu stecken.
Und warum sollst Du einem Jungen oder einem Mann nicht in die Hoden treten? Ganz einfach: ein Hodentritt ist nicht nur extrem schmerzhaft. Er kann auch bleibende Schäden hinterlassen. Eben wie der Finger im Auge. Bleibende Schäden bedeuten nicht nur, dass das Opfer unter Umständen impotent wird (also keine Kinder mehr kriegen kann). Es bedeutet auch, dass DU daran schuld bist. Und das kann für Dich teuer werden. Willst Du das?
Also: lasse es sein. Du willst doch auch nicht, dass Dir jemand nur aus Spaß ernsthafte, dauerhafte Verletzungen zufügt, oder?
der schisser --Mitglied der SPAM-Armee-- schrieb am 12.9. 2009 um 19:36:39 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Wenn sich niemand umbringt oder in die eier treten / fassen will ist das... oleeee ole ole oleeee... er soll nur nachher nichts mit Scheren.. (Anm. d. Autors: »..machen.«)
Ohne sich selbst kann jeder machen, was er will, nur muß er dann auch keine Konsequenzen schwänzen.
Nur so zum Spaß darf jedes Mädchen oder Frau keinem Jungen in den Arsch treten.
Okay, in den Nettos, wo sich einige wie Reisen benehmen geht es eben nicht anders, aber es darf nicht zum Spass / bei Spass-TIS gemacht werden, weil die können nichts dafür, dass sie einen genetischen Defekt haben!
Genauso wenig wie die weiblichen Wesen, die ohne Grund und / oder Einverständniserklärung der Eltern in die Eier treten.
Bei Selbstvereidigung ist es okay, wenn es nicht mehr anders geht, als letztes Mittelchen!
Jens schrieb am 3.10. 2010 um 11:54:12 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
HI !
Gestern waren mein freund tim(13j.) ich (12j.) und 4 weitere mädchen (in unseren alter aus unserer klasse) im schwimmbad ...
ich hatte ne kurtze BADEHOSE (Radlerhose ämhnlich)
an .Da die 4 mädels nur in bikinis waren konnte man meinen steifen penis sehr deutlich in der badehose sehen...
weil die badehose auch eng war konnte man meine kleinen Bällchen sehen ... die mädchen lachten und zeigten auf mich und flüsterten sich gegenseitig was.
ich wurde sofoert rot ....
Tim war ebenfalls wie ich ,auch eine enge Badehose...
die mädchen waren im wasser wir waren auf der liege ...
dann riefen sie uns ins wasser wir kamen auch ohne zu überlegen...(das solten wir lieber nicht tun )..
Als wie (Tim und Ich) noch mit einem fuß im wasser waren zogen sie uns sofort ins wasser ....
sie meinten wir spielen jetzt wahrheit oder pflicht ...(ohne sich zurückzuziehen...
dann aber meinten sie ich fange an ..
ich meinte wahrheit ...
dann meinten sie wir fangen mit pflicht an
als ausrede meinten sie P ist vorher im alphabet...
also was solls PFLICHT ...
sie sagten eines von denn 4 mädels wird jetzt 10 min mit deinen penis und deinen eiern machen was sie will in der mädchenumkleide... ich verneinte dies ... doch sie sagten ohne zurüchzuziehen ...
sie versprachen samft umzugehen (doch ganz im gegenteil)
wie auch immer ich ging darauf ein...
immerhin wollte ich kein spielverderber sein..
dann kam das mädchen , indie ich verliebt war ...
Lea (12J.)...
sie war sehr hübsch und hatte eine enges bikini an (rosa-pink)...
ich bekamm schon einen erregten penis , den sie sofort sahen ...
wir waren jetzt in der mädchen umkleide wo niemand uns sah ... sie schlossen die türen ab. ich bekamm schon einen erregten penis , den sie sofort sahen ...
sie lachten erneut und sagten die zeit läuft.
alle 4 mädels kamen,hielten mich fest bis auf lea sie durfte ja das machen was sie will ...
tim guckte nur zu und amüsierte sich ..
mein penis war immer noch steif und blieb ganze zeit steif ...
Dann ging es los , zuerst waren es ein paar tritte .ich hielt es immer noch aus doch als sie sahen,dass ich zuckte und nich schrie zogen sie mein badehose runter und lea knetete fest meine hoden . anscheinend hatte sie auch spaß dran...
ich schrie etwas auf , immerhin tat es weh ...
sie lachten alle ..
mein penis hielt sie nun auch fest der immer noch steif war ( weil er hin und her schwingt ).
dann hatte sie meinen penis und meine eier im griff,sodass sie mich unter kontrolle hatte ...
sie zwigte mal meine eier oder schnipste sie an ..
dann setzte sie sich auf meine eier höllicher scmertz...
nun hate sie noch 4 min sie hatte noch in meine eier geboxt und getreten sie drehte meine eier und mein penis um ..
ich spritzte auch etwas ab wesswegen sie auch lachten...
zum schluss hat sie noch einmal meine eier in der hand zusammen gedrückt sodass ich schon tränen hatte ...
sie boxte noch 2 mal dann noch 4 tritte und endlich wieder frei ...
sie meinten es hatte ihnen gefallen zuzusehen und meine eier zu bearbeiten ...
wir spielten noch etwas weiter wahrheit oder pflicht doch ich kam nicht mehr drann sie meinten ich habe genug zumglück ...
sie spielten aber nur noch harmlos und ich hielt mir ganze zeit die eier...
sie meinten wenn ich nicht komme wenn sie mich fürs nächstesmal einladen,habe ich keine eier mehr..
es hatt mich atürlich auch erregt aber es tut auch weh ...
sie meinten sie lieben es mit meinen eiern zu spielen ...sie luden mich auch immer zu ihnen naachhause ein ganz besonders lea...
eine frage noch an alle mädels macht ihr auch sowass bei anderen jungs?
wenn nein macht es bitte ich will nicht der einzige sein...
Antworten bitte auch
tullipan schrieb am 22.6. 2007 um 03:34:16 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
In die Hoden treten ist eine Form von Brutalität wie viele anderen Arten von Brutalität.
Es ist etwas anderes, ob ich mich mit Brutalität auseinandersetze, auf irgendeine Form, dazu gehören auch sexuelle Spielarten, was immer eine Frage genseitigen Wollens sein sollte. Menschen die sich respektieren, wissen auch die Grenze zu wahren.
Brutalitäten auszuüben, und ich beschränke das jetzt auf körperliche Gewaltausübung, bedeutet nichts als brutal zu sein und richtet sich im Endeffekt doch immer gegen sich selbst.
An Frauen, die jetzt so unreif sind zu glauben ein Tritt in die Eier ist DIE Selbstverteidigung oder sich das einreden lassen, gebe ich zu bedenken, das Menschen, die wirklich mit bösartiger Absicht verletzen wollen, sehr wohl über Ihre eigenen verletzlichen Stellen Bescheid wissen, also bitte nicht naiv sein zur falschen Zeit.
Gemeinheiten passieren viele unter den Menschen, es ist kein Ausweg, darauf mit Gemeinheiten zu reagieren.
testman schrieb am 25.11. 2010 um 17:41:31 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Julia an Gerd schrieb am 24.11. 2010 um 23:27:48 Uhr über
Hodentritt
Gerd an Julia schrieb am 23.11. 2010 um 15:06:58 Uhr über
Hodentritt
Testman hat Recht. Wenn ich dich nach einem Hodentritt anzeigen würde, würde es ganz sicher nicht bei Sozialstunden bleiben. Ein Tritt in die Hoden ist schwere Körperverletzung.Schade, dass der Typ, den du getreten hast, dich nicht angezeigt hat. Was meinst du,was du da eine drangekriegt hättest. Ich würde dich nach so einem Tritt sofort anzeigen, auch wenn die Hoden danach nicht beschädigt wären.
Gerd, ich weiß nicht, was testman geschrieben hat, kann es nicht lesen, aber was könnte ich bekommen außer Sozialstunden??? Wenn der Typ mich begrapscht hat. ich bereue nicht, dass ich ihn kastriert habe. Ich denke, er hat mich nicht angezeigt, weil er sich doof vorkommen würde, dass ein 15. jähriges Mädel ihm durch einen einzigen Tritt die Männlichkeiten weggenommen hat. Und ich bin sicher nicht das eintige Mädechen, das so getreten hat, ich habe dem Typen eine Lektion erteilt.
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Was dir in so einem Fall alles blühen könnte (abgesehen von einem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem du zu zahlen hättest auch wenn du das Geld womöglich jetzt nicht verdienst)?
Schwere Körperverletzung ist das Mindeste, was dir blühen würde. Zwar im Kontext dessen, dass du als Jugendliche nicht die volle Härte zu spüren bekommst - aber von Geldstrafen (separat vom zivilen Prozess), Prozesskosten, usw. bis hin zu unbedingter Haft ist der Rahmen zumindest vorhanden.
Vorstrafen sind auch sonst im Leben sicher kein guter Leumund, sei auch vermerkt - egal wie glimpflich man dabei wegkommt. Und die Mundpropaganda ist wahrscheinlich noch schlimmer, da diese pflegt Vorfälle noch mehr aufzubauschen.
Er hat dir (z.B.) an die Brust (oder sonst wohin) gefasst als Begründung? Da würde die Frage auftauchen: Hättest du nicht angemessener reagieren können - z.B. weggehen?
Eine Ohrfeige würde nicht schlimm gewertet werden (Affekt), aber deine Tat wäre nicht im Verhältnis, so wie du es beschreibst. Mich wurde auch schon von Frauen ungefragt intim angefasst - gibt mir das dann das Recht, dass ich ihr Gesicht entstelle durch einen festen Schlag? Oder durch einen Nierenhieb eine Niere ruiniere? So wie es bei dir klingt, müsste ich das Recht haben (sie hat mich ja »begrapscht« und laut dir darf man ja anscheinend da durchaus jemandem ein Organ gewaltsam irreparabel schädigen) - ist aber so nicht wahr.
Freu' dich also, wenn deine Geschichte wahr ist (ist hier im Blaster eher selten), darüber, dass es deinem Opfer wohl zu peinlich war und du nicht wie viele andere Frauen vor dir dann so geht, dass du verdutzt vor dem Richter stehst, weil du denkst, dass Körperverletzung für eine Frau ein probates Mittel zur Schlichtung von Streit, Beleidigungen oder unerwünschten Anfassens ist. Notwehr heißt nicht, dass man sich gegen jegliches unrecht gewaltsam wehren darf. Hier das Zitat aus dem StGB:
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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