Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Hodentritt«
Mitdenker schrieb am 4.10. 2006 um 16:50:34 Uhr zu
Bewertung: 24 Punkt(e)
Liebe Kinder!
Hodentritte sind kein Spaß.
Wirklich nicht.
Das ist in etwa genauso schmerzhaft und gefährlich, wie wenn Dir jemand einen Finger ins Auge drückt. Ins offene Auge.
Also, bitte überlege Dir gut, ob Du das wirklich willst. Wenn Du nicht willst, dass Dir jemand einen Finger ins Auge drückt, dann trete auch niemand anderem zwischen die Beine. Nicht aus Spaß oder nur um jemanden zu ärgern. Lass es sein. Bitte.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme von dieser Regel: im Falle tatsächlicher Notwehr in einem Extremfall, wenn Du stark bedroht bist und wenn anderes nichts mehr hilft. Also in einem Fall, in dem Du es für gerechtfertigt sehen würdest, einer anderen Person einen Finger in die Augen zu stecken.
Und warum sollst Du einem Jungen oder einem Mann nicht in die Hoden treten? Ganz einfach: ein Hodentritt ist nicht nur extrem schmerzhaft. Er kann auch bleibende Schäden hinterlassen. Eben wie der Finger im Auge. Bleibende Schäden bedeuten nicht nur, dass das Opfer unter Umständen impotent wird (also keine Kinder mehr kriegen kann). Es bedeutet auch, dass DU daran schuld bist. Und das kann für Dich teuer werden. Willst Du das?
Also: lasse es sein. Du willst doch auch nicht, dass Dir jemand nur aus Spaß ernsthafte, dauerhafte Verletzungen zufügt, oder?
Georg schrieb am 28.4. 2010 um 10:08:19 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Das haben die Mädels bei uns auf dem Gymnasium auch gemacht, als wir so 15 waren. Sie haben meist mit spitzen Stiefeln von hinten bei uns Jungs wie sie sagten »in die Bällchen« getreten. Mich hat es auch oft erwischt. Und zwar meist, als ich nicht damit rechnete - einmal ganz doll- an der Seite so: Sie hat mit der Stiefenspitze genau mein linkes Ei getroffen. Ich lag erstmal 10 Minuten flach auf dem Boden und die Mädels tanzten vor Freude. Sowas gemeines. Ich fühlte mich total gedemütigt und schlecht.
Eine Blondine hat immer wieder mal in der Pause nichts besseres zu tun, als den Jungs, -die standen- von hinten mit spitzen Stiefeln in die Eier (»in die Bällchen«) zu treten und hinterher nach dem Zusammenbruch zu sagen: »Stell dich doch nicht so an, Du bist doch Fussballer. Ich denk da kommt sowas öfter vor. Also streng Dich mal an und steh wieder auf.«
Das hat sie eiskalt auch bei mir öfter gemacht - sie hatte nicht mal Mitleid mit ihren Opfern. Im Gegenteil: Sie hatte dem Anschein nach total Fun dabei. Ich finde dieses Verhalten einfach nur krank. Ich fand das voll gemein, herzlos, undurchdacht und hinterhältig. Nur weil sie so hübsch war, dachte sie, sie kann sich alles erlauben. Ich habe sie immer wieder drauf angesprochen, warum sie sowas uns Jungs antut? Sie sagte, dass es ihr Spass macht, uns am Boden kämpfen zu sehen und ausserdem würde das ja abhärten. Sie wollte uns Jungs doch nur ein bischen leiden sehen.
Hey Mädels, ich kann Euch echt nur davon abraten, Jungs in die Eier zu treten, sowas kann nämlich wenns blöd kommt, eventuell auch Spätfolgen haben. Also bitte nachdenken.
testman schrieb am 25.11. 2010 um 17:41:31 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Julia an Gerd schrieb am 24.11. 2010 um 23:27:48 Uhr über
Hodentritt
Gerd an Julia schrieb am 23.11. 2010 um 15:06:58 Uhr über
Hodentritt
Testman hat Recht. Wenn ich dich nach einem Hodentritt anzeigen würde, würde es ganz sicher nicht bei Sozialstunden bleiben. Ein Tritt in die Hoden ist schwere Körperverletzung.Schade, dass der Typ, den du getreten hast, dich nicht angezeigt hat. Was meinst du,was du da eine drangekriegt hättest. Ich würde dich nach so einem Tritt sofort anzeigen, auch wenn die Hoden danach nicht beschädigt wären.
Gerd, ich weiß nicht, was testman geschrieben hat, kann es nicht lesen, aber was könnte ich bekommen außer Sozialstunden??? Wenn der Typ mich begrapscht hat. ich bereue nicht, dass ich ihn kastriert habe. Ich denke, er hat mich nicht angezeigt, weil er sich doof vorkommen würde, dass ein 15. jähriges Mädel ihm durch einen einzigen Tritt die Männlichkeiten weggenommen hat. Und ich bin sicher nicht das eintige Mädechen, das so getreten hat, ich habe dem Typen eine Lektion erteilt.
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Was dir in so einem Fall alles blühen könnte (abgesehen von einem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem du zu zahlen hättest auch wenn du das Geld womöglich jetzt nicht verdienst)?
Schwere Körperverletzung ist das Mindeste, was dir blühen würde. Zwar im Kontext dessen, dass du als Jugendliche nicht die volle Härte zu spüren bekommst - aber von Geldstrafen (separat vom zivilen Prozess), Prozesskosten, usw. bis hin zu unbedingter Haft ist der Rahmen zumindest vorhanden.
Vorstrafen sind auch sonst im Leben sicher kein guter Leumund, sei auch vermerkt - egal wie glimpflich man dabei wegkommt. Und die Mundpropaganda ist wahrscheinlich noch schlimmer, da diese pflegt Vorfälle noch mehr aufzubauschen.
Er hat dir (z.B.) an die Brust (oder sonst wohin) gefasst als Begründung? Da würde die Frage auftauchen: Hättest du nicht angemessener reagieren können - z.B. weggehen?
Eine Ohrfeige würde nicht schlimm gewertet werden (Affekt), aber deine Tat wäre nicht im Verhältnis, so wie du es beschreibst. Mich wurde auch schon von Frauen ungefragt intim angefasst - gibt mir das dann das Recht, dass ich ihr Gesicht entstelle durch einen festen Schlag? Oder durch einen Nierenhieb eine Niere ruiniere? So wie es bei dir klingt, müsste ich das Recht haben (sie hat mich ja »begrapscht« und laut dir darf man ja anscheinend da durchaus jemandem ein Organ gewaltsam irreparabel schädigen) - ist aber so nicht wahr.
Freu' dich also, wenn deine Geschichte wahr ist (ist hier im Blaster eher selten), darüber, dass es deinem Opfer wohl zu peinlich war und du nicht wie viele andere Frauen vor dir dann so geht, dass du verdutzt vor dem Richter stehst, weil du denkst, dass Körperverletzung für eine Frau ein probates Mittel zur Schlichtung von Streit, Beleidigungen oder unerwünschten Anfassens ist. Notwehr heißt nicht, dass man sich gegen jegliches unrecht gewaltsam wehren darf. Hier das Zitat aus dem StGB:
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Phantom Eagle schrieb am 10.1. 2006 um 21:11:05 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
[ZITAT]
Jörg schrieb am 14.3. 2005 um 14:38:18 Uhr über
Hodentritt
Wir hatten früher in der Schule mal so eine Mädchenbande, die nach Schulschluss immer Jungs vermöbelt haben. Einmal hat es mich erwischt. Zu viert hielten sie mich fest und drückten mich an die Wand. Dann spuckten sie mir ein paar mal voll ins Gesicht. Ich konnte mich nicht dagegen wehren. Die Hübscheste von den Vieren, die ich eigentlich sehr mochte, befahl mir, ich sollte den Mund öffnen, was ich natürlich nicht tat, da ich mich vor der Spucke ekelte. Da trat sie mir voll in die Hoden! Als ich davon den Mund vor Schreck öffnete, hatte ich ruck-zuck jede Menge Rotze von den Mädchen auf meiner Zunge. Ich weiß nicht, was erniedrigender war: Der Tritt in meine Eier oder die Rotze, deren Geschmack ich heute immer noch schmecke...
[/ZITAT]
Zeig sie doch bitte einfach alle an, okay?? Und nicht nur hier im Assoziationsblaster schreiben, das ist zu wenig.
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