Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Hodentritt«
Mitdenker schrieb am 4.10. 2006 um 16:50:34 Uhr zu
Bewertung: 24 Punkt(e)
Liebe Kinder!
Hodentritte sind kein Spaß.
Wirklich nicht.
Das ist in etwa genauso schmerzhaft und gefährlich, wie wenn Dir jemand einen Finger ins Auge drückt. Ins offene Auge.
Also, bitte überlege Dir gut, ob Du das wirklich willst. Wenn Du nicht willst, dass Dir jemand einen Finger ins Auge drückt, dann trete auch niemand anderem zwischen die Beine. Nicht aus Spaß oder nur um jemanden zu ärgern. Lass es sein. Bitte.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme von dieser Regel: im Falle tatsächlicher Notwehr in einem Extremfall, wenn Du stark bedroht bist und wenn anderes nichts mehr hilft. Also in einem Fall, in dem Du es für gerechtfertigt sehen würdest, einer anderen Person einen Finger in die Augen zu stecken.
Und warum sollst Du einem Jungen oder einem Mann nicht in die Hoden treten? Ganz einfach: ein Hodentritt ist nicht nur extrem schmerzhaft. Er kann auch bleibende Schäden hinterlassen. Eben wie der Finger im Auge. Bleibende Schäden bedeuten nicht nur, dass das Opfer unter Umständen impotent wird (also keine Kinder mehr kriegen kann). Es bedeutet auch, dass DU daran schuld bist. Und das kann für Dich teuer werden. Willst Du das?
Also: lasse es sein. Du willst doch auch nicht, dass Dir jemand nur aus Spaß ernsthafte, dauerhafte Verletzungen zufügt, oder?
der schisser --Mitglied der SPAM-Armee-- schrieb am 12.9. 2009 um 19:36:39 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Wenn sich niemand umbringt oder in die eier treten / fassen will ist das... oleeee ole ole oleeee... er soll nur nachher nichts mit Scheren.. (Anm. d. Autors: »..machen.«)
Ohne sich selbst kann jeder machen, was er will, nur muß er dann auch keine Konsequenzen schwänzen.
Nur so zum Spaß darf jedes Mädchen oder Frau keinem Jungen in den Arsch treten.
Okay, in den Nettos, wo sich einige wie Reisen benehmen geht es eben nicht anders, aber es darf nicht zum Spass / bei Spass-TIS gemacht werden, weil die können nichts dafür, dass sie einen genetischen Defekt haben!
Genauso wenig wie die weiblichen Wesen, die ohne Grund und / oder Einverständniserklärung der Eltern in die Eier treten.
Bei Selbstvereidigung ist es okay, wenn es nicht mehr anders geht, als letztes Mittelchen!
Nadja schrieb am 2.3. 2009 um 14:39:40 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Ich hatte da vorgestern auch ein lustiges Ereignis. Wir haben in der Schule gemeinsam mit den Jungs Fussball gespielt. Dann hatte ich den Ball und wollt halt aufs tor schießen. Da stand aber der Stefan - und hat den ball mit voller wucht genau zwischen seine Beine bekommen! Ich sag euch - der ist sofort mit schmerzverzerrtem Gesicht in die Knie gegangen. Er hatte so eine art Radlerhose an - die ganz eng anlag. Man konnte seine Eier ganz genau erkennen. Eigentlich steh ich ja sogar auf Ihn (er is wirklich ein fester Boy) aber ich musste trotzdem lachen! Alle Mädchen haben das extrem lustig gefunden. Die anderen Jungs haben das Gesicht verzogen als ob ihnen alleine das zusehn weh tun würde. Das müssen wirlich extreme Schmerzen sein. Ihr armen Jungs! hier noch ein lustige Youtub-link: http://www.youtube.com/watch?v=74wjuesAlYk
Wenn ihr auch berichte habt wo ein Junge was auf den Sack bekommen hat schreibts doch auch rein.
Hi Sigfrid,
ich habe am Wochenede in der Disko gesehen, wie JUnge ein Mädchen belästigt hatte, sie hat ihm auf einmal mit ihren Plateaustifeln den Sack mit voller Wucht weggetreten. Auch wenn die Musik laut war, konnte man sein sehr lautes Schrei sehr weit hören, er hat wie ein Schwein am Spieß geheult, am Ende konnte man sehen, wie er aus den Eiern geblutet hat, ein Krankenwagen musste ihn ins Krankenhaus bringen. Ich weiß nicht, was aus ihm geworden ist, aber der Anblicl ließ nichts gutes verrraten. Es ist vielleicht unfair so zu denken, aber ich habe mich für das Mädchen sehr gefreut. Denn das zeigt immer wieder, dass wir Mädels kein Problem haben, einem Mann die Eier zu platzen, und zwar so dass er es richtig und für immer spürt!!
testman schrieb am 25.11. 2010 um 17:41:31 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Julia an Gerd schrieb am 24.11. 2010 um 23:27:48 Uhr über
Hodentritt
Gerd an Julia schrieb am 23.11. 2010 um 15:06:58 Uhr über
Hodentritt
Testman hat Recht. Wenn ich dich nach einem Hodentritt anzeigen würde, würde es ganz sicher nicht bei Sozialstunden bleiben. Ein Tritt in die Hoden ist schwere Körperverletzung.Schade, dass der Typ, den du getreten hast, dich nicht angezeigt hat. Was meinst du,was du da eine drangekriegt hättest. Ich würde dich nach so einem Tritt sofort anzeigen, auch wenn die Hoden danach nicht beschädigt wären.
Gerd, ich weiß nicht, was testman geschrieben hat, kann es nicht lesen, aber was könnte ich bekommen außer Sozialstunden??? Wenn der Typ mich begrapscht hat. ich bereue nicht, dass ich ihn kastriert habe. Ich denke, er hat mich nicht angezeigt, weil er sich doof vorkommen würde, dass ein 15. jähriges Mädel ihm durch einen einzigen Tritt die Männlichkeiten weggenommen hat. Und ich bin sicher nicht das eintige Mädechen, das so getreten hat, ich habe dem Typen eine Lektion erteilt.
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Was dir in so einem Fall alles blühen könnte (abgesehen von einem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem du zu zahlen hättest auch wenn du das Geld womöglich jetzt nicht verdienst)?
Schwere Körperverletzung ist das Mindeste, was dir blühen würde. Zwar im Kontext dessen, dass du als Jugendliche nicht die volle Härte zu spüren bekommst - aber von Geldstrafen (separat vom zivilen Prozess), Prozesskosten, usw. bis hin zu unbedingter Haft ist der Rahmen zumindest vorhanden.
Vorstrafen sind auch sonst im Leben sicher kein guter Leumund, sei auch vermerkt - egal wie glimpflich man dabei wegkommt. Und die Mundpropaganda ist wahrscheinlich noch schlimmer, da diese pflegt Vorfälle noch mehr aufzubauschen.
Er hat dir (z.B.) an die Brust (oder sonst wohin) gefasst als Begründung? Da würde die Frage auftauchen: Hättest du nicht angemessener reagieren können - z.B. weggehen?
Eine Ohrfeige würde nicht schlimm gewertet werden (Affekt), aber deine Tat wäre nicht im Verhältnis, so wie du es beschreibst. Mich wurde auch schon von Frauen ungefragt intim angefasst - gibt mir das dann das Recht, dass ich ihr Gesicht entstelle durch einen festen Schlag? Oder durch einen Nierenhieb eine Niere ruiniere? So wie es bei dir klingt, müsste ich das Recht haben (sie hat mich ja »begrapscht« und laut dir darf man ja anscheinend da durchaus jemandem ein Organ gewaltsam irreparabel schädigen) - ist aber so nicht wahr.
Freu' dich also, wenn deine Geschichte wahr ist (ist hier im Blaster eher selten), darüber, dass es deinem Opfer wohl zu peinlich war und du nicht wie viele andere Frauen vor dir dann so geht, dass du verdutzt vor dem Richter stehst, weil du denkst, dass Körperverletzung für eine Frau ein probates Mittel zur Schlichtung von Streit, Beleidigungen oder unerwünschten Anfassens ist. Notwehr heißt nicht, dass man sich gegen jegliches unrecht gewaltsam wehren darf. Hier das Zitat aus dem StGB:
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Die Leiche schrieb am 23.12. 2011 um 20:35:49 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Günther von Hodentritt (1892-1973) war ein Soldat, Widerstandskämpfer und Schriftsteller. Hodentritt wurde als dritter Sohn des Gutsbesitzers Adolf v. Hodentritt auf Gut Sackrath in Vorpommern (Kreis Warzin, heute Warczyczclwo, Polen) geboren, und besuchte nach einer gründlichen Vorbildung durch einen Hauslehrer zunächst das königlich-preussische Knabenrealgymnasium in Warzin, danach die Hauptkadettenanstalt in Lichterfelde (Berlin), wo er neben dem Leutnantspatent auch die allgemeine Hochschulreife erwarb. Hodentritt trat zunächst als Leutnant in das 3. Brandenburgische Garderegiment zu Fuß ein, wo er noch vor Beginn des 1. Weltkrieges (1913) zum Oberleutnant befördert wurde. Im 1. Weltkrieg war Hodentritt mit seinem Regiment zunächst an der Westfront in Belgien und Frankreich eingesetzt, wo er rasch zum Major aufstieg. (Rest des Textes fehlt.)