Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Hodentritt«
Mitdenker schrieb am 4.10. 2006 um 16:50:34 Uhr zu
Bewertung: 24 Punkt(e)
Liebe Kinder!
Hodentritte sind kein Spaß.
Wirklich nicht.
Das ist in etwa genauso schmerzhaft und gefährlich, wie wenn Dir jemand einen Finger ins Auge drückt. Ins offene Auge.
Also, bitte überlege Dir gut, ob Du das wirklich willst. Wenn Du nicht willst, dass Dir jemand einen Finger ins Auge drückt, dann trete auch niemand anderem zwischen die Beine. Nicht aus Spaß oder nur um jemanden zu ärgern. Lass es sein. Bitte.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme von dieser Regel: im Falle tatsächlicher Notwehr in einem Extremfall, wenn Du stark bedroht bist und wenn anderes nichts mehr hilft. Also in einem Fall, in dem Du es für gerechtfertigt sehen würdest, einer anderen Person einen Finger in die Augen zu stecken.
Und warum sollst Du einem Jungen oder einem Mann nicht in die Hoden treten? Ganz einfach: ein Hodentritt ist nicht nur extrem schmerzhaft. Er kann auch bleibende Schäden hinterlassen. Eben wie der Finger im Auge. Bleibende Schäden bedeuten nicht nur, dass das Opfer unter Umständen impotent wird (also keine Kinder mehr kriegen kann). Es bedeutet auch, dass DU daran schuld bist. Und das kann für Dich teuer werden. Willst Du das?
Also: lasse es sein. Du willst doch auch nicht, dass Dir jemand nur aus Spaß ernsthafte, dauerhafte Verletzungen zufügt, oder?
Matthias schrieb am 15.9. 2020 um 14:53:09 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Zum Thema Hodentritt habe ich kürzlich etwas schmerzhaftes erlebt:
An einem Sonnigen Montag beschloss ich, eine Runde durch den Park zu gehen.
Es dauerte nicht lange und da sah ich auch schon diese Frau. Sie war ca. 170 groß, hatte einen perfekten Körper, blonde mittellange Haare und blaue Augen.
Ich habe Sie dort schon öfters Joggen sehen, nur saß Sie diesmal auf einer Bank. Sie hatte ihre Beine übereinander geschlagen und man hatte einen wunderbaren Blick auf ihre Puma Sportschuhe, welche Sie Barfuss trug. Als bekennender Schuhfetischist fielen meine Blicke natürlich direkt auf ihre Schuhe. Ich konnte mich dann doch kurz von dem Anblick reissen und sah mich um, weit und breit war niemand.
Nach einer Weile überwund ich mich und lief langsam zu ihr. Ich war so geil und wusste nicht mehr so recht was ich da überhaupt mache. Ich ging zu ihr hin und sagte : „Hallo schöne Frau, hätten Sie was dagegen, wenn ich ein Foto von Ihren Schuhen machen würde?“ – erst jetzt merkte ich, was ich da überhaupt tat. „Hättest du was gegen geknackte Nüsse?“, Antwortete Sie mir mit einem ernsten Gesicht.
Ich war sprachlos, ich bekam keinen Ton mehr aus meinem Mund. Sie stand auf und kam auf mich zu… „hmm ?“ – Sie ging wieder etwas zurück. Ich bekam immer noch keinen Ton aus meinem Mund.
Ehe ich mich Versah, spürte ich vernichtende Schmerzen in meinen Eiern. Ich schaute nach unten und sah nur noch ihren Fuss zwischen meinen Beinen. Sofort fiel ich auf den Boden, hielt schützend meine Hände an die Hoden und wimmerte vor mich hin. Sie lachte und sagte nur noch „die Mädels vom Jogging müssten auch gleich da sein…..“
testman schrieb am 25.11. 2010 um 17:41:31 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Julia an Gerd schrieb am 24.11. 2010 um 23:27:48 Uhr über
Hodentritt
Gerd an Julia schrieb am 23.11. 2010 um 15:06:58 Uhr über
Hodentritt
Testman hat Recht. Wenn ich dich nach einem Hodentritt anzeigen würde, würde es ganz sicher nicht bei Sozialstunden bleiben. Ein Tritt in die Hoden ist schwere Körperverletzung.Schade, dass der Typ, den du getreten hast, dich nicht angezeigt hat. Was meinst du,was du da eine drangekriegt hättest. Ich würde dich nach so einem Tritt sofort anzeigen, auch wenn die Hoden danach nicht beschädigt wären.
Gerd, ich weiß nicht, was testman geschrieben hat, kann es nicht lesen, aber was könnte ich bekommen außer Sozialstunden??? Wenn der Typ mich begrapscht hat. ich bereue nicht, dass ich ihn kastriert habe. Ich denke, er hat mich nicht angezeigt, weil er sich doof vorkommen würde, dass ein 15. jähriges Mädel ihm durch einen einzigen Tritt die Männlichkeiten weggenommen hat. Und ich bin sicher nicht das eintige Mädechen, das so getreten hat, ich habe dem Typen eine Lektion erteilt.
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Was dir in so einem Fall alles blühen könnte (abgesehen von einem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem du zu zahlen hättest auch wenn du das Geld womöglich jetzt nicht verdienst)?
Schwere Körperverletzung ist das Mindeste, was dir blühen würde. Zwar im Kontext dessen, dass du als Jugendliche nicht die volle Härte zu spüren bekommst - aber von Geldstrafen (separat vom zivilen Prozess), Prozesskosten, usw. bis hin zu unbedingter Haft ist der Rahmen zumindest vorhanden.
Vorstrafen sind auch sonst im Leben sicher kein guter Leumund, sei auch vermerkt - egal wie glimpflich man dabei wegkommt. Und die Mundpropaganda ist wahrscheinlich noch schlimmer, da diese pflegt Vorfälle noch mehr aufzubauschen.
Er hat dir (z.B.) an die Brust (oder sonst wohin) gefasst als Begründung? Da würde die Frage auftauchen: Hättest du nicht angemessener reagieren können - z.B. weggehen?
Eine Ohrfeige würde nicht schlimm gewertet werden (Affekt), aber deine Tat wäre nicht im Verhältnis, so wie du es beschreibst. Mich wurde auch schon von Frauen ungefragt intim angefasst - gibt mir das dann das Recht, dass ich ihr Gesicht entstelle durch einen festen Schlag? Oder durch einen Nierenhieb eine Niere ruiniere? So wie es bei dir klingt, müsste ich das Recht haben (sie hat mich ja »begrapscht« und laut dir darf man ja anscheinend da durchaus jemandem ein Organ gewaltsam irreparabel schädigen) - ist aber so nicht wahr.
Freu' dich also, wenn deine Geschichte wahr ist (ist hier im Blaster eher selten), darüber, dass es deinem Opfer wohl zu peinlich war und du nicht wie viele andere Frauen vor dir dann so geht, dass du verdutzt vor dem Richter stehst, weil du denkst, dass Körperverletzung für eine Frau ein probates Mittel zur Schlichtung von Streit, Beleidigungen oder unerwünschten Anfassens ist. Notwehr heißt nicht, dass man sich gegen jegliches unrecht gewaltsam wehren darf. Hier das Zitat aus dem StGB:
§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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