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Nihillda schrieb am 27.4. 2003 um 22:36:40 Uhr über

Mittelalter

Während bei den Germanen ursprünglich jeder Freie waffenfähig, jeder waffenfähige Bauer also ein Krieger war, engte sich bei den Franken der Kreis der Krieger ein, da mit der Häufigkeit und Dauer der Kriege und vor allem mit dem Übergang zum Reiterkampf und einer immer kostspieligeren Ausrüstung der Kriegsdienst immer lästiger und immer anspruchsvoller wurde. So half man sich indem man den Kriegsdienst zunächst an den Grundbesitz band.
Es wurde zur Regel, daß nur wer Eigengut besaß, zum Heerdienst verpflichtet war. Diese Maßnahme genügte jedoch schon bald nicht mehr, weil sie den durchschnittlichen Bauern überforderte. Darum traf Karl der Große im Jahre 807 eine folgenschwere Neuregelung, die darauf hinauslief, daß nur noch diejenigen Grundbesitzer selbst ausrücken mußten, die mehr als 3 Hufen besaßen. Wer weniger hatte, mußte sich mit anderen zusammentun, um mit diesen einen Mann auszurüsten. Die Norm war : drei Hufen stellen einen Mann. Dazu kam eine weitere Bestimmung die für die Zukunft entscheidend wurde - sie besagte, daß neben den Grundbesitzern stets alle ausrücken mußten, die ein beneficium (ein Lehen) innehatten. Dies ist der Punkt, an dem das Lehnswesen, der Feudalismus, auf das Kriegswesen übergriff um es in der Folgezeit immer mehr zu durchdringen und zu erfassen. So wird bereits im 9. und verstärkt im 10. Jahrhundert erkennbar, daß die Tendenz in Richtung auf die Bildung eines - auf Lehnsgrundlagen basierenden - Berufskriegertums ging. Es ist die Gruppe der Vasallen, die in einem persönlichen, durch Kommendation begründeten Treueverhältnis zu einem Schutzherren stehen.
Die Vasallen sind ausnahmslos freien Ursprungs. In der Zusammensetzung der Vasallen gibt es beträchtliche Stufungen zwischen den Untervasallen und den Obervasallen, wobei die Zahl der kleinen Vasallen zahlenmäßig überwiegt. Indem sie um die Jahrtausendwende die Erblichkeit ihrer kleinen Lehen durchzusetzen vermochten, wurde ihr gesellschaftlicher Aufstieg offensichtlich. Sie bildeten die unterste Schicht der milites. Unter Konrad II treten auch Ministerialen, d.h. Unfreie, als milites hervor, die unter seinen Nachfolgern ständig an Bedeutung gewinnen. Die Inhaber bestimmter ministeria, nämlich der Hofämter und des Kriegsdienstes, wachsen aus der grundherrschaftlichen familia, die dem Hofrecht unterlag, heraus. Sie erhalten ein eigenes Dienstrecht. Dieses Dienstrecht sichert ihnen zu, daß sie nur zu Hof und Kriegsdienst herangezogen werden können, für die sie Amtslehen erhalten. Das Lehen geht ebenso wie der Dienst auf die Söhne der Ministerialen über, die unfrei bleiben , aber eine eigene Rechtsgemeinschaft bilden, den ordo ministerialium. In anderen Dienstrechten sind vor allem die Heerfahrtspflichten genau festgelegt. So erscheint die Ministerialität im 11. Jahrhundert als zweites Berufskriegertum neben der Vasallität. Ministerialen erscheinen in Urkunden nach ihrem Herren und zusammen mit andere Zeugen, woraus erkennbar ist, daß sie ebenso wie die kleinen Vasallen im Aufstieg begriffen sind. Beide beziehen in gleicher Weise die Burg, das befestigte Haus auf dem Berg. Indessen gehören Vasallen und Ministerialen jedoch zwei Gruppen an, die nach ihrer »Standesqualität« beträchtlich voneinander zu unterscheiden sind - die einen sind freie oder adlige Lehnsleute, die anderen Dienstleute und unfrei, allerdings mit einem Lehen ausgestattet. Jenes Lehen ist zwar nur ein Amtslehen, jedoch sind sie durch ihren Dienst, dem Waffendienst zu Pferde, den Vasallen immerhin verwand.
Die eigentliche Geschichte des Rittertums setzt offenbar da ein, wo die ursprünglichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen der Vasallen und Ministerialen, wenn nicht aufgehoben, so doch überbrückt und aufgewogen werden durch die neue, ritterliche Gemeinsamkeit. Sie ist zunächst faßbar im Recht. In einer Reihe von Urkunden und königlichen Constitutionen begegnet uns der Begriff des ius militie. Aus seinen Erwähnungen geht eindeutig hervor, daß es sich um ein Recht handelt, das allen milites zukommt und sie von denen unterscheidet, die keine milites sind. Die militia wird als eine rechtliche Gemeinschaft angesehen, die in den Quellen auch als ordo militaris (Ritterstand) bezeichnet wird. Das Rittertum wird im 12. Jahrhundert als eine rechtliche
Gemeinschaft, als Stand, der sich mit anderen Ständen überschneidet, faßbar. Für diesen Stand ist gut bezeugt, daß man in ihn, im unterschied zum Adel, in den man hineingeboren wurde, durch einen besonderen Akt aufgenommen werden mußte. Wenn dieser Akt allem Anschein nach nicht von vornherein einheitlich ausgestattet war (in den Quellen ist von der Schwertleite oder auch von der Übergabe des Rittergürtels die Rede) so kann jedoch kein Zweifel bestehen, daß die Aufnahme in jedem Fall an einen besonderen Akt gebunden war, der rechtlichen Charakter trug. Die bekannteste Form liegt in der erwähnten Schwertleite vor.
Rittertum und höfische Kultur
D
er Feudalismus ist das Ordnungs- und Strukturprogramm in Alteuropa, das einen rechtlichen Sachverhalt definiert, und zwar einen Sachverhalt der das gesamte gesellschaftliche und staatliche Leben Europas von seiner Frühzeit bis über das Mittelalter hinaus bestimmt. Die Grundordnung der mittelalterlichen Welt stellte ein System von Bindungen dar, das ebenso für die Heeres- wie die Sozialverfassung, ja für die herrschaftliche Ordnung insgesamt bestimmt war. Der Ritter wurde seine Leitgestalt, seine Wappenfigur. Er hat sich aus dem Krieger entwickelt, mit dem er daher auch nicht mehr gleichgestellt werden kann. Man kann vielmehr sagen, daß die Differenz zwischen beiden das Wesen des Rittertums bestimmt.
Das Rittertum ist auf dem Boden des Lehnswesens entstanden. Zugrunde liegt die Verknüpfung von vasallitischem Dienst, Treuepflicht und Lehen, die jeweils den Lehnsherren mit seinem Lehnsmann, dem Vasallen, verbindet.
Das Lehnswesen ist im Kern ein einfaches Über- und Unterordnungsverhältnis, das jedoch den Vorteil hatte; daß es sich beliebig vermehren ließ. So konnte ein Grundherr z.B. alles Land, das er nicht selbst bewirtschaften konnte oder wollte, in Lehen verwandeln, um mit ihnen seine Vasallen zu belohnen, und wer ein Lehen erhielt, konnte dies auch weiter teilen, die Teile wiederum als Lehen ausgeben und sich damit seinerseits wieder Vasallen verpflichten. Auf diese Weise bot das Lehnswesen die Möglichkeit, einerseits Vasallen mit bestimmten Dienstverpflichtungen an einen Herrn zu binden, und andererseits in der Durchgliederung von Ober- und Untervasallen eine in sich gestufte herrschaftliche Ordnung und Organisation zu schaffen. Diese Ordnung hat ihren idealen Ausdruck in der erst im hohen Mittelalter voll ausgebildeten Lehnspyramide gefunden, die im König als dem obersten Lehnsherrn gipfelte, und von ihm stufenweise über die geistlichen und weltlichen Fürsten: Herzöge, Grafen und Barone, bis hinab zu den kleinsten Lehnsträgern führte.
Seit dem 10.Jahrhundert kann man sagen, daß alle milites Berufskrieger zu Pferde und Vasallen sind. Damit ist die Abgrenzung von Bauern und Kriegern vollzogen - sie schließt offensichtlich zugleich eine Aufwertung des neuen vasallitischen Kriegers, der jetzt ein loricatus, ein gepanzerter Krieger zu Pferde ist, ein.
Die wirtschaftliche Existenzform bildet die Grundherrschaft und ihre Identität ist eine Identität mit der Feudalgesellschaft.
Seit dem 11.Jahrhundert kommt mit der sogenannten Ministerialität, der Dienstmannschaft, noch eine weitere Schicht hinzu, die aus der Grundherrschaft selbst stammt, vom Grundherrn zu höheren Diensten, im wesentlichen Hof- und Kriegsdienst, herangezogen wird, und sich Dank dieser Dienste Schritt für Schritt aus der Unfreiheit erhebt. Doch ist wesentlich, daß die Ministerialen eindeutig der Unfreiheit verhaftet sind, als sie im 11.Jahrhundert ebenso wie die Vasallen als milites in Erscheinung treten. So verbreitet sich seit dieser Zeit die Basis der militia sogar in die Sphäre der Unfreiheit hinein, die allerdings damit ihre alte Schwerkraft verliert, denn indem die Ministerialen sich als ritterliche Dienstmannen in die militia einordnen, steigen sie sozial über die übrigen Unfreien empor, und die Normen, an denen sie sich orientieren, betonen die Gemeinsamkeit aller milites. Der Aufstieg der Ministerialen führt zur Erweiterung der militia, die damit über die Feudalgesellschaft im strengen Sinn hinausgreift. Gleichzeitig entsteht mit dem Bewußtsein der Gemeinsamkeit aller milites ein neuer Gesellschaftskodex, in dem die Feudalgesellschaft sich zusammen mit der Ministerialität als ritterliche Gesellschaft versteht.
Nach der Abgrenzung des Kriegertums vom Bauerntum und seiner Einbindung in die Feudalgesellschaft, deren Erweiterung durch die Ministerialität und der Ausbildung eines neuen, alle milites verbindenden Gesellschaftskodex kommt noch etwas wesentliches hinzu, das alle diese Wandlungen in einen neuen Sinnzusammenhang stellt, und damit erst den Übergang vom Kriegertum zum Rittertum bewirkt. Dieses Neue und Wesentliche, die verschiedenen Phänomene verbindende, ist die Idee des Rittertums.
In dieser Idee verbinden sich militärisch-gesellschaftliche mit kirchlichen Motiven, und in der Tat hat die Kirche entscheidend zu ihrer Ausformung beigetragen. In dem Bestreben, nach der Verchristlichung des Königtums auch den Adel auf die Anerkennung christlicher Normen zu verpflichten, hat sie sich besonders des Schwertsegens und der Ritterweihe bedient, eines kirchlichen Zeremoniells, das nach ihren Intentionen mit dem weltlichen Akt der Schwertleite verbunden werden sollte, und zumindest bei den vornehmen Herren auch in zunehmenden Maße damit verbunden worden ist. Dabei wurden Weiheformeln und Gebete verwandt, in denen zum erstenmal das Idealbild des miles christianus beschworen wurde : Des christlichen Ritters der sein Schwert aus Liebe zu Gott führt, das Unrecht bekämpft und den Frieden schützt und sich vor allem als Schützer der Kirche und aller Schwachen bewährt. War der Krieger also als Vasall wie als Ministeriale zum Dienst für seinen Herrn verpflichtet, so ist es der Schutz der Schutzbedürftigen, der den Ritter im Sinne der Zeit von ihm unterscheidet und über ihn erhebt.
Seit dem Konzil in Clermont im Jahre 1095 ist deutlich, daß die Feudalgesellschaft sich in immer breiteren Maße zum miles christianus bekannte, und zwar die Magnaten ebenso wie die kleine Vasallen, denen in Deutschland die Ministerialen zur Seite traten. Wie sie alle im Kreuzzug eine Aufgabe sahen, deren Größe jeden von ihnen, den mächtigen Adeligen wie den kleinen Vasallen, über sich hinaus hob, so hat diese Aufgabe alle, die sich ihr verschrieben, zu einer großen Kampfgemeinschaft verbunden, der Gemeinschaft des mit dem Bewußtsein seiner Zusammengehörigkeit ins Leben getretenen Rittertums.


Das Rittertum ist eine Lebensform des Feudalismus.
Zum Rittertum gehört :
1) der berittene Kriegsdienst mit Panzer, Schwert und Schild, Wappen und Helm mit Helmzier.
2) neben den Kriegsdienst ist mit gleichem Anspruch und Recht der Hofdienst getreten, eine ebenso herrschaftliche wie gesellschaftliche Pflicht.
3) Kriegs- und Hofdienst haben als wirtschaftliche Grundlage die Verfügung über ein oder mehrere Lehen.
4) das Rittertum steht unter einem Ideal, das zum Schutz der Schutzbedürftigen verpflichtet.
Das Rittertum entsteht und existiert mit und unter seinem Ideal. Das heißt nun jedoch nicht, daß alle Ritter diesem Ideal entsprochen hätten. Die Spannung zwischen Ideal und Wirklichkeit war immer groß, und der ritterliche Alltag war oft weit vom Ideal entfernt.
Rittertum ist primär ein Phänomen der Sozialgeschichte und sekundär noch etwas nicht weniger wichtiges, nämlich ein Phänomen der Kulturgeschichte. Die ritterliche Gesellschaft wurde zum Träger einer neuen Kultur.
Eine Bedingung für die Entstehung der neuen Kultur ist die Erweiterung der Feudalgesellschaft durch die aufstrebenden Kräfte der Ministerialität. Bei vorsichtiger Schätzung kann man zu dem Schluß kommen, daß der Aufstieg der Ministerialen die Feudalgesellschaft insgesamt wenigstens verdreifacht hat.
Es ist ein mächtig erweiterter, dabei vielschichtiger Personenkreis, der noch dazu voll der Energien und voll der Zuversicht des Aufstiegs; - ein Personenkreis, der Dank der stark erweiterten Grundlage die er bietet, und Dank seiner alte und neue Kräfte verbindenden Beschaffenheit fähig wurde, eine neue Kultur zu tragen.
Eine weitere Voraussetzung für den kulturellen Aufschwung stellen die Höfe dar. Die neue Kultur wird aus diesem Grunde ritterlich-höfische Kultur genannt. In Deutschland ist es der wandernde Kaiserhof, daneben der Hof des Welfenherzogs in Braunschweig, ferner die Höfe der Markgrafen von Österreich oder der Landgrafen von Thüringen, um nur die bedeutendsten hervorzuheben, an denen sich die neue Kultur zu entfalten beginnt und an denen sie in der Folgezeit ihre vollen Früchte trieb. Die einzelne Burg hatte daran im allgemeinen nur geringen Anteil. Was die großen Höfe auszeichnete, war die Tatsache, daß sie als Herrschaftszentren, die in dieser Zeit zum Teil den Charakter von Residenzen annahmen, zu Sammelpunkten der neuen Gesellschaft wurden, deren unterschiedliche Gruppen sich an ihnen in fruchtbarer Spannung rivalisierend und wetteifernd begegneten und in eine neue, ihnen allen gemeinsame Form hineinwuchsen. An den Höfen wird erkennbar, daß der alte Adel auf dem Weg zur höfischen Kultur vorausgeht, er bestimmt den Kurs, wenn auch der Anteil der Ministerialen allmählich immer stärker in Erscheinung tritt.
Bei der Entstehung der ritterlich-höfischen Kultur spielen neben den Rittern noch andere Personen eine wichtige Rolle : in erster Linie die Kleriker. Dies kann nicht überraschen wenn man bedenkt, daß sie im ganzen frühen Mittelalter die Bildung in ihrer Obhut hatten. Dabei schieden sich zwei Gruppen voneinander : die Mönche auf der einen, die Hofgeistlichen auf der anderen Seite, die zeitweise fast wie Antipoden jener erschienen.
Während Bernhard von Clairvaux das leuchtende Beispiel seiner Mönche wird, stehen viele Hofgeistliche dem Klerikertyp nah, den am reinsten Abaelard verkörpert. Sie haben in der Regel an den neuen Hochschulen studiert und begnügen sich gern mit den niederen Weihen. Was sie suchen ist weniger das geistliche Amt als Zugang zu den Schätzen der Bildung. Sie sind zumeist gar keine religiösen Naturen, sondern wie Abaelard, Intellektuelle. Sie sind am besten daran, wenn sie Aufnahme und Unterhalt an einem der Höfe finden.
Die gebildeten Kleriker haben am Hof wichtige Anstöße gegeben, ja durch die Vermittlung entscheidend dazu beigetragen, daß das Rittertum zum Träger einer neuen, eben der ritterlich-höfischen Kultur werden konnte. Neben den Klerikern haben die Ritter jedoch noch andere Helfer gehabt, ohne die diese Kultur, überhaupt nicht denkbar gewesen wäre. Waren die clerici curiales, in erster Linie als Vermittler der Bildung wichtig gewesen, so werden diese sogar echte Mittträger der neuen Kultur. Die Frau tritt in den Mittelpunkt der höfischen Geselligkeit. Das besondere ihrer Rolle tritt darin in Erscheinung, daß sie jetzt am Hof öffentlich als Geliebte umworben wird. Sie steigt dabei gleichsam über den Mann empor, und da dieser ein Mitglied der Feudalgesellschaft ist, vollzieht sich die Huldigung in Analogie zum Rechtsakt der Huldigung, der dem Lehnsakt angehört. Das heißt : der Liebende tritt der Geliebten gegenüber wie der Vasall seinem Lehnsherrn, der als dominus über ihm steht. Das Liebesverhältnis wird feudalisiert, und dies bewirkt, daß die Frau zur domina wird : zur Herrin oder mit anderen Worten zur Dame. So verdankt die Dame dem Rittertum ihre Existenz. Sie ist dafür die beste Helferin des Rttters geworden - nicht nur Mitträgerin, sondern auch Mitschöpferin seiner Kultur.
Man wird die erzieherische Wirkung, die von den Frauen ausging schwerlich überschätzen können.
Bei der ritterlich-höfischen Kultur handelt es sich um eine Kultur der Oberschicht die auf der Grundlage von Grundherrschaft und Bauerntum beruht. Während der neue Typ der Feudalburg entsteht, bleibt das Bauernhaus im großen und ganzen, wie es war. Während die Ritter eine neue Bewaffnung, neue Tracht und neue Lebensformen entwickeln, entziehen sich Pflug, Sichel und Dreschflegel noch für Jahrhunderte dem Wandel der Zeit. Auch sie gehören zur Kultur, nur eben in einer tieferen und dauerhaften Schicht.
Die ritterlich-höfische Kultur ist eine Epoche, die sich auf die, sie prägende Oberschicht begrenzte. Sie muss als Teilkultur, der umfassenden gesamteuropäischen Kultur, verstanden werden.
Schon bei oberflächlichen Vergleich zwischen den Zuständen des 10. und des 12. Jahrhunderts fällt ins Auge, daß die Welt weiter, reicher und bunter geworden ist.
Sie war weiter geworden, seit mit den Kreuzzügen riesige Scharen in die Ferne zogen. Die Kreuzzüge erweiterten den Horizont der Zeit, lockten die Phantasie und belebten zugleich den Handel, vor allem den Fernhandel mit Luxusgütern, die an den Höfen und auf den Burgen, aber auch in den aufstrebenden Städten Abnahme fanden. Auf den Höfen entfaltete das ritterliche Leben eine zuvor nicht gekannte Farbigkeit: Der Gebrauch der Wappen kommt auf, ihre Farben kehren auf den Kuvertüren der Pferde wieder, und nicht nur die Gewänder der Damen, sondern auch die der Ritter, prangen in vollen Farben - die Bilder sind auf zahlreichen Miniaturen abgebildet. Es sind festliche Bilder. Sie verweisen auf einen ebenso wichtigen wie charakteristischen Sachverhalt, nämlich den, daß Fest und Spiel in dieser Kultur einen ungewöhnlich großen Raum einnahm. So verwandelt sich das alte Kampfspiel in das farbenprächtige Turnier, das selbst zum Fest wird, an den neben Rittern Damen und Sänger beteiligt sind. Wie das Turnier, so gehörte auch die höfische Liebe, eines der seltsamsten Phänomene der gesamten Kulturgeschichte, zur festlichen Sphäre des ritterlichen Daseins. Man darf nicht übersehen, daß sie , neben der inhaltlichen eine starke formale Seite hat. Sie läßt sich am deutlichsten in der Dichtung erkennen, die eine außerordentliche Hochschätzung der Form bezeugte, das Direkte mied und es durch Distanz und Anspielung ersetzte.

Nachtrag:

Am Ende des 12. Jh. setzte eine Tendenz zur völligen Verhüllung von Mann und Pferd ein. Zur Erkennung von Freund und Feind wurden äußere Erkennungszeichen in Form von Wappen, Helmzier und Wimpel notwendig. Hier entfaltete sich das ritterliche Leben in einer zuvor nicht gekannten Farbigkeit. In vielen zeitgenössischen Miniaturen ist der Ritter hoch zu Roß dargestellt, die sporenbewehrten Füße in den Steigbügeln, mit der linken Hand führt er Schild und Zügel und mit der rechten Hand führt er die Lanze. Wappen auf dem Waffenrock und der Couvertüre als auch die Helmzier betonen die Farbigkeit und machen ihn durch seine individuelle Erscheinung kenntlich.

Quellenangabe:
Josef Fleckenstein
Das Rittertum in der Stauferzeit
Rittertum und ständische Ordnung
Rittertum und höfische Kultur 1976
Die Stauferzeit ist nur ein Abschnitt in der Entwicklung des Rittertums, aber ein Abschnitt mit besonderer Bedeutung. Es ist die Zeit der größten Entfaltung und der weitesten Ausstrahlung und der höchsten Geltung des Rittertums im Bereich der gesamteuropäischen Geschichte. Der Glanz der Stauferzeit geht neben dem Glanz des Kaisertums vor allem auf den Glanz des Rittertums zurück. Selbst Könige führen in ihrem Siegelbild den Ritter. Der Ritter ist die Wappenfigur seiner Zeit, sein Erscheinungsbild bestimmt ihr Gesicht.







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