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am 14.1. 2001 um 19:43:03 Uhr schrieb Neuling
über Bi |
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am 4.3. 2017 um 19:59:10 Uhr schrieb Ingrid
über Bi |
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am 15.2. 2010 um 13:29:30 Uhr schrieb Wolf über Bi
am 3.8. 2014 um 18:30:13 Uhr schrieb joo über Bi
am 19.12. 2011 um 10:53:45 Uhr schrieb Didi über Bi
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Bi«
Paul schrieb am 29.5. 2003 um 21:47:28 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Badehose II
Alex und ich hatten es schon mal miteinander getrieben, aber das war fast ein Jahr her.
An diesem warmen Sommerabend hatte ich mit einem Freund beschlossen, nach Anbruch der Dunkelheit, zu einem See zum Nacktbaden zu fahren. Dann war Alex aufgetaucht und wollte auch mitfahren. Alex tuschelte irgendwann mit ihm. Kurz darauf verabschiedete sich mein Freund grinsend und wollte nicht mehr mitfahren. Später begriff ich warum.
Alex war damals neunzehn Jahre alt und trieb es mit Männern und Frauen gleichermaßen. Ähnlich wie ich. Allerdings war ich schon ein paar Jahre älter.
Wir fuhren zum Seeparkplatz und mußten ein Stück durch den Wald laufen.
Am See zog ich mich nackt aus, weil ich Badehosen nicht mag.
Wir schwammen über den See und unterhielten uns die ganze Zeit über irgendwelche Dinge. Dann kehrten wir langsam um. Kurz bevor wir wieder Boden unter den Füßen hatten, meinte Alex kurz: »Ich bin geil!«, und er griff mir sofort zwischen die Beine. Es war ziemlich weich, was er da vorfand. Denn das Wasser war doch ziemlich kalt.
Kurz danach hatten wir wieder Boden unter den Füßen, es ging uns allerdings immer noch bis zur Brust. Ich griff ihm meinerseits zwischen die Beine und spürte zunächst den Stoff seiner Badehose und darunter seinen hammerharten Schwanz. ‚Vielleicht machen die paar Jahre Altersunterschied doch etwas aus!' dachte ich, aber ich sagte: »Du Feigling hast ja Deine Badehose anbehalten! Zieh sie aus!«
Alex beeilte sich, das Ding herunterzuziehen und warf es dann in hohem Bogen ans Ufer. Es landete im flachen Wasser. Wir bewegten uns weiter auf das Ufer zu, hielten uns dicht nebeneinander und ich umklammerte Alex' Schwanz mit der Hand, während er sich an meinem zu schaffen machte. Langsam spürte ich, wie trotz der Kälte Leben hinein fuhr.
In Ufernähe ließen wir uns im Wasser nieder, das hier noch angenehm warm von dem vergangenen Sonnentag war.
Alex' Mund glitt an meinem Körper entlang und nahm schließlich meinen Schwanz auf. Unwillkürlich führte ich meine Beine zusammen, so daß meine Füße seinen Schwanz und seine Eier umschlossen. Meine Zehen liebkosen seine nackten Eier, während ich mit den Fußsohlen den Schaft seines langen Schwanzes massierte. Ich hörte, wie Alex mit heller Stimme aufstöhnte. Ich selbst keuchte auch auf, denn jetzt bewegte er sich schneller und kraulte mit einer Hand sanft meine Hodensack.
Es ging noch eine Weile so weiter. Ich begann, Alex' Schwanz noch heftiger mit den Füßen zu reiben.
Dann Veränderten wir die Position und lagen nebeneinander, mit den Oberkörpern bereits auf der sandigen Uferböschung, die Beine noch im Wasser. Ich rieb mit einer Hand seinen großen, kräftigen Schwanz und bewegte die Finger der anderen Hand schnell an seinen Eier, so daß er ein mächtiges Kribbeln zu spüren bekam. Alex kreischte mit hoher Falsettstimme auf und zuckte unter meinen Händen. Dann gab er es mir zurück und krabbelte mit seinen Fingern an meinen Eiern. Das Gefühl kam plötzlich und unerwartet. Geil schrie ich los und bäumte mich auf. Meine Hand arbeitete noch schneller an seinem Schwanz und meine Finger krabbelten an seinen Eiern ohne Pause. Alex Oberkörper versteifte sich. Gemeinsam gaben wir noch gedämpfte Stöhnlaute von uns. Dann hielten wir es nicht mehr aus: Während wir gleichzeitig abspritzten, schrien wir los. Alex' Schwanz schoß mehrere heftige Spritzer knapp an meinem Gesicht vorbei. Seine Stimme überschlug sich fast, als sein ganzer Körper neben mir zuckte und zuckte, während er vor Lust schrie und wieder schrie.
Als wir uns beruhigt hatten, standen wir auf und trockneten uns gegenseitig ab. Dabei widmeten wir den Geschlechtsteilen des jeweils anderen besondere Aufmerksamkeit. Splitternackt und mit schon wieder steifen Schwänzen, trugen wir unsere Kleidungsstücke zum Auto zurück. Dort trieben wir es noch einmal, diesmal auf der warmen Kühlerhaube.
Alex hatte sich zunächst rücklings auf die Haube gelegt, die nackten Füße auf das Blech gesetzt und die Beine weit gespreizt. Er wand sich stöhnend unter mir, während ich seinen großen Schwanz im Mund hin und her bewegte. Meine Lippen hatten seine Eichel fest umschlossen, ich saugte rieb und er schrie wieder vor Geilheit wie am Spieß.
Kurz bevor er kam, ließ ich von ihm ab. Ich war vollkommen spitz, so daß er mit seiner Hand nur ein paar Mal meinen Schwanz reiben mußte, bis ich dieses Gefühl aus dem Rückrat heraus wieder nahen fühlte. Alex ging es ähnlich und Sekunden darauf spritzten wir beide aus unseren geilen, nackten Schwänzen los.
Ich zog mich an, Alex meinte allerdings, ihm sei es zu heiß, so daß er nur seine, inzwischen wieder getrocknete Badehose anzog. Während der Rückfahrt legte ich ihm gelegentlich die rechte Hand zwischen die Beine. Und ich spürte, daß sein Schwanz schon wieder steif wurde.
‚Wahnsinn!', dachte ich. Wir beschlossen, daß er diese Nacht bei mir verbringen würde ... mit oder ohne Badehose!
shizzo schrieb am 14.5. 2003 um 20:22:29 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
»bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibibi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibibi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi bi bi bibibi bibibi bibib bi bi bibi bibibi« antwortete das andere vögelein und die stille kehrte in den wald zurück.
Jasona schrieb am 21.11. 2001 um 23:18:03 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Ich verliebe mich in Männer und Frauen.
Präziser: Ich verliebe mich in den jeweiligen Menschen.
Warum sollte ich DAS mit einem halbwissenschaftlichen Ausdruck benennen?!?
BSZ e.V. schrieb am 26.2. 2002 um 23:43:05 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Höchste Scheidungshäufigkeit bei binationalen Ehen
Erschreckend wenig Wissen über die Rechtslage bei den betroffenen Partnern
Viele Menschen sind erstaunt wenn sie hören , dass in Deutschland inzwischen jede siebte Ehe von Menschen aus zwei Nationen geschlossen werden. Der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V. berichtet, dass binationale Ehen im Vergleich zu anderen Ehepaartypen die höchste Scheidungshäufigkeit aufweisen. Diese Ehen beinhalten naturgemäss ein sehr hohes Konfliktpotential und wenn dann der multikulturelle Reiz von grauen Alltagsproblemen eingeholt wird, prallen unterschiedliche Kulturen und Religionen ungebremst aufeinander.
Spätestens dann, wenn man sich über eine mögliche Trennung Gedanken macht, stellt man ernüchternd fest, dass man sich nun mit zwei meist sehr unterschiedlichen Rechtssystemen auseinander zu setzen hat.
Eigentlich ist es erstaunlich, dass über das Theme multikulturelle Lebensgemeinschaften und ihre Auflösung , sich kaum jemand vor der Eheschließung Gedanken macht, wundert sich Horst Roosen , Vorstand des BDF.
Der BDF hat zu diesem Thema Herrn Dr. Wolfgang Spinner-Ahnert befragt. Herr Dr. Spinner-Ahnert ist Rechtsanwalt in Frankfurt, Fachanwalt für Familienrecht und gefragter Berater für internationales Familienrecht. ( Rechtsanwaltskanzlei Dr. Spinner-Ahnert, 60318 Frankfurt, Zeißelstr. 9, Telefon 069-5962899)
Im internationalen Familienrecht sind 2 Kernfragen zu unterscheiden:
· Welches Gericht ist zuständig?
In der Regel lautet die Frage enger: ist ein deutsches Gericht zuständig?
· Welches Recht wendet dieses Gericht an?
1. Deutsche Gerichte sind zuständig,
· wenn ein Ehegatte Deutscher ist oder bei der Eheschließung war;
· wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, oder
· wenn ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, es sei denn, dass die Scheidung von keinem der Staaten anerkannt wird, denen einer der Ehegatten angehört.
Ein Deutscher kann daher immer in Deutschland geschieden werden. Ob der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt oder nicht, spielt keine Rolle (wenn beide EU-Bürger sind, muss er/sie allerdings neuerdings ein halbes Jahr vor Antragstellung hier gelebt haben). Auch ist ohne Bedeutung, ob der deutsche Staatsbürger Kläger oder Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner ist.
Auch nicht, und das ist von zunehmender Bedeutung, ob der neben der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt.
Deutschland ist aber auch für die Scheidung und andere Ehesachen zuständig, wenn keine der Parteien Deutscher ist, diese aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Maßgebender Zeitpunkt für den Aufenthalt ist der Beginn der Rechtshängigkeit, also der Zeitpunkt der Klageerhebung oder Antragstellung.
Was ist „gewöhnlicher Aufenthalt“?
Die Eheleute müssen sich mindestens seit 6 Monaten in Deutschland aufgehalten haben. Duldung nach Ablehnung des Asylantrages ist „kein gewöhnlicher Aufenthalt“ in diesem Sinne.
Auf den Ort der Eheschließung kommt es daher überhaupt nicht an.
Welches Recht?
Ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte erst einmal bejaht, ist die Frage, welches Recht wendet das deutsche Familiengericht an?
Dies geht in Form einer Hühnerleiter, bei der jeweils die nächste Sprosse betreten wird, wenn die erste nicht trägt:
· dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder zuletzt angehört haben, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
· dem Recht des Staates, in dem beide jetzt ihren dauernden Aufenthalt haben,
· dem Recht des Staates dem sie am engsten verbunden sind.
Beispiel 1:
Zwei Türken sind miteinander verheiratet und leben seit Jahren in Deutschland. Das deutsche Familiengericht ist zuständig. Es wendet türkisches Recht an.
Beispiel 2:
Eine Italienerin und ein US-Amerikaner leben verheiratet seit Jahren in Deutschland. Das deutsche Gericht wendet deutsches Recht an, weil dieses Ehepaar dem deutschen Recht am engsten verbunden ist.
Für EU-Angehörige findet diese „Hühnerleiter“-Prüfung seit kurzem nicht mehr statt, sondern zuständig ist das Gericht eines Mitgliedstaats in dessen Hoheitsgebiet beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten (wenn einer ihn noch dort hat),
oder der Antragsgegner (es kann auch die Frau sein) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich mindestens 6 Monate unmittelbar vor der Antragstellung dort aufgehalten hat. Die Wahlmöglichkeiten für EU-Angehörige haben sich daher durch die neue Ehegerichtsbarkeitsverordnung ungeheuer erweitert.
Häufig wendet das deutsche Gericht also das Recht eines anderen Landes an. Das heißt aber nicht, dass die deutschen Gerichte jede ausländische Regelung akzeptieren. So wird die extreme Ungleichbehandlung der Frauen etwa im Iran hier nicht akzeptiert, die im islamischen Recht aber übliche Verstoßung (Talaq) wird jedoch ebenso akzeptiert, (jedenfalls wenn die Ehefrau ihrerseits sich aus der Ehe lösen kann), wie die in vielen Ländern übliche Morgengabe.
Kinder:
Für die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern und damit insbesondere für die elterliche Sorge, ist bei der Scheidung deutsches Recht anzuwenden, wenn die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Nach deutschem Recht üben die Eltern auch nach Trennung und Scheidung weiterhin gemeinsam die elterliche Sorge aus, wenn das Gericht nicht – auf Antrag – anderes bestimmt.
Soweit zum Beispiel im Iran dem Vater nach dem 2. Lebensjahr des Kindes das Sorgerecht erhält, ist diese Regelung für uns nicht akzeptabel.
Altersversorgung –„Versorgungsausgleich“:
Wird deutsches Recht angewandt, ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, das heißt die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften grundsätzlich zu teilen, jedenfalls dann, wenn sie einen gewissen wirtschaftlichen Wert darstellen.
Da die meisten ausländischen Rechtsordnungen ein derartiges Rentensplitting nicht kennen, erfolgt hier die Übertragung nur auf Antrag! Versorgungsausgleich kann aber sogar nachträglich geltend gemacht werden!
Für Unterhaltsansprüche der Ehefrau wird für die Dauer des Getrenntlebens deutsches Recht Anwendung finden, solange sie sich in Deutschland aufhält. Das gleiche gilt für den Kindesunterhalt, solange die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben.
Wird das Scheidungsurteil in meinem Heimatland anerkannt?
Scheidungsurteile die in einem Mitgliedsstaat der EU ergangen und rechtskräftig sind, werde in allen Mitgliedstaaten grundsätzlich ohne Nachprüfung anerkannt. In anderen Staaten gibt es vielfältige Regelungen. Zum Teil sind ergänzende Anerkennungsverfahren, wie in der Türkei notwendig, zum Teil werden deutsche Scheidungen gar nicht anerkannt (z.B. Ägypten), zum Teil wird die Scheidung anerkannte aber nicht damit verbundene andere Entscheidungen wie z.B. Unterhalt.
Es ist wichtig sich darüber zu informieren, wenn ich für eine neue Eheschließung etwa ein Ehefähigkeitszeugnis meines Heimatlandes benötige.
Der BDF im BSZ® e.V. rät, sich in diesen Fällen immer an eine/n auf Scheidungsrecht spezialisierte/n Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zu wenden.
Versierte Scheidungsanwältinnen und Anwälte wissen was bei binationalen Ehen , besonders beachtet werden sollte. Den richtigen Scheidungsanwalt findet man z. B. in der BSZ® -TOPliste „Scheidungsanwalt“. Hier sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Ehescheidung“ benannt. Die BSZ® TOPliste „Scheidungsanwalt“ kann man im Internet unter der Adresse www.Fachanwalt-Hotline.de oder bei www.BSZ-ev.de einsehen.
Wem kein Internetanschluß zur Verfügung steht kann die 4-seitige BSZ® TOPliste „Scheidungsanwalt“ per Faxabruf beziehen. 0190-824196989 (1,86 Euro/Min.)
TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 (0,12 Euro/Min.) nennt der Suchdienst des BDF im BSZ® e.V. Fachanwälte und Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt auch aus allen anderen Fach- und Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de, www.jurafit.de www.rechtsshop.de und www.familienr.de fündig
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