Verbraucherschutz
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Im gesetzlichen Verbraucherschutz hat sich letztes Jahr einiges geändert: ich denke da nur an das neue Fernabsatzgesetz und die zahlreichen Neuerungen, die es im BGB mit sich gebracht hat.
Interessant ist vor allem die Tatsache, dass man nun Waren, die einem unaufgefordert von Unternehmern zugeschickt wurden, beinahe uneingeschränkt behalten darf.
Ausserdem wurde den unseriösen Geschäften rund um so genannte Gewinn-Options-Spiele der Kampf
angesagt.
In erster Linie dient das Fernabsatzgesetz allerdings dazu, die Unsicherheiten, die bis dato bei der Abwicklung sogenannter e-commerce-Geschäfte bestanden, auszuräumen, und den über das Internet laufenden Handel auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen.