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Hikke schrieb am 26.4. 2003 um 21:37:24 Uhr über

Islam

Der Koran

Koran leitet sich von »kara« (= zitieren) ab. Der Koran soll nicht geschaffen worden sein, sondern bereits
ewig im höchsten (siebten) Himmel existiert haben. Dabei wird unterschieden zwischen dem ewigen Wort
Gottes, das ungeschaffen und ewig vorhanden war, und der Hülle, dem geschriebenen Wort, den Lauten
und Buchstaben, die geschaffen sind.
Der Koran wurde dann in den dritten Himmel heruntergebracht, und von dort durch den Engel Gabriel Stück
um Stück, mal von hier, mal von dort, Mohammed offenbart. Allerdings spricht dagegen, daß im Koran die
sogenannten satanischen Verse existieren, die Mohammed zwar später widerrief, die aber trotzdem in dem
angeblich bereits vorher bei Allah existierenden Koran vorhanden sind. Näheres dazu im Abschnitt Gott im
Islam.
Mohammed selber bekam lediglich den Auftrag, den bereits im Ganzen vorhandenen und ihm offenbarten
Koran vorzulesen.
Dabei ist der Koran kein einmal vorgetragenes Werk. Die einzelnen Suren und Verse sind bezogen auf
einzelne, besondere Umstände des Lebens der Gemeinde oder einzelner Gläubiger, bekommen aber durch die
göttliche Autorität verbindlichen Charakter.

Sure 27,91:
»Mir wurde nichts anderes befohlen, als dem Herrn dieser von ihm für heilig erklärten Ortschaft zu dienen,
... (92) und den Koran zu verlesen. ...«

Jede Sure (ausgenommen Sure 9, die von manchen als Testament an Mohammeds Gefährten interpretiert
wird) beginnt mit den Worten (basmala): »Im Namen des barmherzigen und gnädigen GottesDamit ist der
Koran für den gläubigen Moslem die letzte und damit endgültige Offenbarungsschrift, mit der Gott alle
vorherigen Bücher berichtigte und für alle Zeiten vervollkommnete. Damit lehnt der Islam die Wirksamkeit
des Heiligen Geistes als Hüter der biblischen Botschaft ab und erklärt alles, was nicht identisch mit dem
Koran ist, als Lüge! Er ist für den Moslem Quelle und Maßstab des richtigen Glaubens.

Die erste Niederschrift des Koran wurde nach dem Tod Mohammeds durch den Kalifen Abû-Bakr veranlaßt.
Zu der ursprünglichen Sammlung schreibt A.T. Khoury:
»Es gab verschiedene Lesarten, die alle vom Propheten selbst als legitim erklärt worden seien. Bei der
Rezitation des Korans, so habe der Prophet selbst erlaubt, solle der Sinn unbedingt bewahrt bleiben, die
Worte selbst können unterschiedlich sein. So haben sich die sogenannten sieben Lesarten des Korans,
entsprechend den sieben Hauptrezitatoren gebildet.
A.T. Khoury; Im Garten ... S. 33

Aber erst unter Uthmân (Kalif von 644 - 656) wurde der Koran in der heutigen Form zusammengestellt. Er
besteht aus 114 Suren, die nicht chronologisch, sondern nach der Länge geordnet sind. Auf die kurze
Einleitungssure 1 folgt die längste Sure 2. Alle weiteren werden immer kürzer. Die Verszählung ist dabei nicht
einheitlich. Sure 1, Vers 1, der den Beginn aller Suren bildet (ausgenommen Sure 9), wird - außer in Sure 1 -
meist nicht mitgezählt. Von daher kann es in der Literatur zu Differenzen in der Verszählung kommen.
Alle anderen Überlieferungen ließ Uthmân vernichten. Ursprünglich ist der Koran ohne Vokalzeichen
niedergeschrieben worden. Dabei gab es auch keine genaue Unterscheidung zwischen ähnlichen oder gleich
aussehenden Buchstaben. Somit gab es an manchen Stellen völlig unterschiedliche Lesarten!
Es ist nicht bekannt, wann die Vokalzeichen gesetzt worden sind. Bekannt sind 4 verschiedene
Überlieferungen. 3 stammen von Gefährten Mohammeds und beanspruchen, im Gegensatz zu der von
Uthmân autorisierten Ausgabe vollständig zu sein. Bis heute werden verschiedene Lesarten anerkannt, die
sich aber nur in Nebensächlichkeiten voneinander unterscheiden.

Sicher ist, daß eine vollständige und allgemein gültige Niederschrift unter al-Hadjjâdj Ibn Yûssuf (694-714),
Statthalter des Irak, geschehen ist, die bis heute die allgemein gültige Fassung ist.

In der arabischen Literatur ist der Koran nicht mit Kapitelzahlen versehen, sondern mit Namen, bzw.
Abkürzungen, die nicht zum eigentlichen Wortlaut gehören und somit nicht im Wortlaut geschützt sind.
Daher gibt es teilweise mehrere Namen und Abkürzungen für ein und dieselbe Sure. So ist die Sure 1 mit den
Namen Al-fâtiha, fâtihat al-kitâb und umm al-kitâb benannt worden, die Sure 9 at-tauba und barâ´a.
Hergeleitet wurden die Namen entweder durch den Surenbeginn oder durch ein markantes Wort, das
hauptsächlich im Surenbeginn steht. Erst in neuerer Zeit wurden die Surennamen vereinheitlicht.
Der Koran bezeugt AT und NT als von Gott geoffenbart, bezeichnet sich selber aber als Abschluß der
Offenbarung. Alles, was nicht mit dem Koran übereinstimmt, wird als Fälschung bezeichnet. Moderne
christliche Theologen geben dabei noch Schützenhilfe.
Mohammed bezeichnet sich selbst als der in der Bibel von Jesus in Johannes 14,16 verheißene Beistand!
»Und ich will den Vater bitten, und er wird euch einen andern Tröster geben, daß er bei euch sei in
Ewigkeit
Aber Geschichten des Koran weichen stark von der biblischen Geschichte ab. 75% des Korans ist verdrehte
biblische Geschichte! Weiterhin wurden im Koran noch Zitate aus dem jüdischen Talmud und der Midrasch
verarbeitet!
Der Koran behauptet von sich, keine Widersprüche zu beinhalten:

4,82:
»Machen sie sich denn keine Gedanken über den Koran? Wenn er von jemandem anderen als (von) Gott
wäre, würden sie in ihm viel Widerspruch finden

Es gibt sogar eindeutige Widersprüche im Koran. Werden mit mit zwei Suren begründet:

16,101:
Und wenn wir einen Vers anstelle eines anderen eintauschen - und Gott weiß am besten, was er
herabsendet -, sagen die Ungläubigen: »Es ist ja eine reine Erfindung von dir

2,106:
Wenn wir einen Vers tilgen oder in Vergessenheit geraten lassen, bringen wir einen besseren oder einen,
der ihm gleich ist. Weißt du denn nicht, daß Gott zu allem die Macht hat?

Jalalu ´d Din, ein arabischer Theologe, meint, daß etwa 5 - 500 Stellen im Koran später eingesetzt wurden.
Neu eingesetzte Verse oftmals in der gleichen Sure. Letztendlich steht aber auch über dem Koran Allahs freie
Verfügungsgewalt.
Geschrieben ist der Koran in Reimen, die im arabischen eine mitreißende Wirkung haben und einen
Beschwörungseffekt verursachen. Um diese Reimform beizubehalten, wurden des öfteren Worte eingesetzt,
an denen sie dem Inhalt nach nicht hinpaßten, oder es wurden Silben verändert, um den Rhythmus im
Tonfall zu gewährleisten. Der genaue Inhalt blieb zweitrangig. So wurde z.B. aus dem Namen Jesu im Koran
ein I´sa, so daß um des Klanges Willen, der Name aller Namen verdreht wurde.
(Abd-Al-Masih; Warum ist es für einen Moslem ...; S. 16)
Manche Ausleger sehen darin eine Gleichsetzung von Jesus mit Esau und damit einen Beweis, daß
Mohammed auch hier die Bibel falsch interpretierte. Diese Auslegungsvariante ist aber wenig
wahrscheinlich. Vielmehr handelt es sich hierbei um die arabisierte Form des hebräischen Jeschua, das in der
aramäischen (Umgangssprache zur Zeit Jesu) Konsonantenschrift (ohne Vokale) mit der arabischen
vokallosen Schrift fast identisch ist.

Rudi Paret zu den Übersetzungsschwierigkeiten: »Das richtige Verständnis des Koran wird dadurch
besonders erschwert, daß die Ausdrucksweise des Originals oft abrupt und unausgeglichen ist. Manchmal
wird ein gedanklicher Zusammenhang nur flüchtig oder überhaupt nicht angedeutet.
(R. Paret; Der Koran)

Eine Auslegung bzw. Interpretation im wissenschaftlichen Sinn und auch eine Übersetzung des Korans oder
auch nur einiger Textstellen war bis in neuerer Zeit verboten. Erlaubt war nur die wörtliche Auslegung. Es
hat zwar in der Vergangenheit immer wieder Versuche gegeben, den Koran zu interpretieren, bedingt durch
liberale oder mystische Strömungen innerhalb des Islam, aber auch durch islamische theologische
Fakultäten, wurde aber durch das Aufkommen der Wahhabiten in Saudi-Arabien im letzten Jahrhundert
unterbunden (Vgl. Kapitel 13). Erst in neuerer Zeit lockert sich dieses Verbot in der Auseinandersetzung mit
christlichen Apologeten, aber auch durch das Auftreten von liberaleren islamischen Theologen. Eine freiere
Auslegung wird wieder zugelassen, allerdings nur, um zu verdeutlichen, daß im Koran bereits die ganze
Summe aller wissenschaftlichen und technischen Errungenschaften vorgezeichnet ist!

Sure 6,38:
»... Wir haben in der Schrift (in der alles, was ist und sein wird, verzeichnet ist) nichts übergangen

Der Koran wurde und wird von vielen Moslem in der arabischen Sprache - egal ob sie diese beherrschen
oder nicht - auswendig gelernt, da nur der arabische Text als inspiriert gilt. In besonderen Koranschulen wird
er bereits kleinen Kindern - teilweise im wahrsten Sinne des Wortes - eingeprügelt. Es gilt als eine besondere
Ehre, den Koran auswendig rezitieren zu können. Über den Sinn des Inhaltes wird nicht nachgedacht.
Widersprüche im Koran werden mit der Unkenntnis der arabischen Sprache durch die Ausleger begründet.

Für den Moslem ist der Koran eine Begleitung im Alltag, der ihm Urteilshilfe und Rechtleitung gibt. Muslime
haben für jede Lebenssituation eine Koranstelle parat, die ihm zu einer inneren Zufriedenheit verhilft.
Ebenfalls ist der Koran die Quelle verschiedener Gebete.
A.T.Khoury:
»So ist der Koran der Wegweiser des Gläubigen zu Gott, er lehrt ihn, zu Gott zu reden, ihn anzurufen und
sich in der besten Weise unter seinen Willen zu unterwerfen, sich seinem Dienst hinzugeben, d.h. im
eigentlichen Sinne Muslim zu sein
A.T. Khoury; Im Garten... S.36

3.2. Die Hadithen

Weitere Überlieferungen Mohammeds, die 3 Jahrhunderte nach Mohammeds Tod entstanden. Neben
weiteren Aussagen Mohammeds berichten sie hauptsächlich über seine Taten und Gewohnheiten, aber auch
über seine Haltung gegenüber dem, was seine Gemeinde tat.
Sie waren die Antwort auf verschiedenste Fragen der Gläubigen über das Leben, das ein Moslem leben
sollte, worauf der Koran allerdings keine direkte Antwort gab. Dementsprechend wurden auch die Hadithen
als einzig legale Auslegung zum Koran angesehen. Viele sind erst spät in tendenziöser oder sektiererischer
Absicht verfaßt! So bekennt der Hadith-Sammler Muslim:
»Wenn wir eine bestimmte Auffassung vertraten, so war es bei uns üblich, sie in Form einer Überlieferung
vorzutragen.«
A.T. Khoury, Im Garten... S. 38

Synonym wird des öfteren auch der Begriff Sunna (Gewohnheiten) gebraucht. Eine Auslegungsvariante über
Sure 53,4 bezeugt die Lebensnotwendigkeit der Hadithen:

»Es (oder er (kann sich auf den Koran, aber auch auf Mohammed beziehen!)) ist nichts anderes als eine
inspirierte Offenbarung

Die Hadithen beinhalten auch klare Widersprüche zum Koran. So bezeugt der Koran, daß Mohammed keine
Wunder getan hat, die Hadithen bezeugen dieses aber. Als Beispiel Salih Muslim IV, Seite 1467:

»Wir waren mit Allahs Gesandten in Minâ zusammen, als der Mond in zwei Teile gespalten wurde. Ein Teil
lag hinter dem Berg, und ein Teil lag vor dem Berg (der Berg verbarg, nach einem anderen Hadith, einen
der Teile). Die Menschen von Mekka forderten von Allahs Boten, daß er ihnen Zeichen zeigen sollte, und
er zeigte ihnen die Spaltung des Mondes.«
(wörtl. zitiert nach G.Nehls; Christen fragen Moslems; S. 120)

Im allgemeinen Volksglauben steht der Hadith über dem Koran!:

»Steht ein Koranvers zu einer Überlieferung des Propheten im Widerspruch, so darf der Koranvers
aufgehoben werden, sofern ihm Überlieferungen vorausgegangen ist
(I.Ehrsen; Jesus Christus in den islamischen Traditionen S.7)

Es gibt mehrere Hadithen und einen Streit, welcher Hadith wirklich wahrhaftig ist. Es gab ca. 500000
Überlieferungen, davon wurden, je nach Schreiber, 4800 - 7200 als echt angesehen. Damit ein Hadith als echt
angesehen wurde, gab es mehrere Kriterien, die sich aber nicht auf den Inhalt bezogen:

1.eindeutig echte (sahîh)
2.schöne, aber nicht ganz einwandfrei zuverlässig (hasan)
3.schwache (da`îf)

Der Gewährsmann dieser Hadithen mußte

1.in bezug auf seinen Glauben und sein Verhalten tadellos sein;
2.vertrauenswürdig sein und vorbehaltlose Annahme finden;
3.die Gewähr bringen, daß er den überlieferten Inhalt richtig verstanden und wiedergegeben hat;
4.mehr als nur einen Hadith überliefert hat.

Die Überlieferung selbst muß

1.eine lückenlose Kette von Gewährsmännern aufweisen:
2.ausdrücklich feststellen, daß Mohammed dies oder jenes gesagt oder getan hat;
3.einen Inhalt hat, der in die Zeit der Frühgemeinde hineinpaßt. (A.T.Koury; Der Islam, S. 44)

Trotz dieser einschränkenden Kritik ist es zu vielen Fälschungen gekommen. Die westliche Orientalistik steht
dieser Methode skeptisch gegenüber. Einzelene Wissenschaftler betrachten sämtliche Überlieferungen bis
zum Beweis des Gegenteils als Fälschungen.
Moslem kennen den Hadith oft besser, als den Koran. Sie sehen das Leben Mohammeds genauso inspiriert,
wie seine Reden. Das Tun und Reden Mohammeds nachzuahmen, ist für einen Moslem der sicherste Weg,
um ein Allah wohlgefälliges Leben zu führen. Deshalb strebt man danach, Allahs Wohlgefallen darin zu
finden, so gut wie möglich den Lebensstil (seine Gewohnheiten) des Propheten nachzuahmen, der als der
Größte unter den Menschen angesehen wir, als Sunna bezeichnet.
Sunna ist die Lehre der Nachahmung. Man versucht dem Leben Mohammeds nachzueifern, da dieser als von
Allah ausgewählt galt und deshalb Allah wohlgefällig lebte. Eine Überlieferung berichtet:

»Omar schaute auf den schwarzen Stein in Mekka und sagte: »Bei Allah, ich weiß, daß du nur ein Stein
bist und nichts Gutes oder Böses tun kannst. Wenn ich nicht gewußt hätte, daß der Prophet dich geküßt
hat, hätte ich es nicht getan. Aber weil er es tat, tue ich es auch.««
(G.Nehls; Was Christen über Moslems; S. 158)

Aus der Menge der Sammlungen wurden 6 als die »wahren Bücher« ausgewählt:

al-Bukari, 256 nach der Hedschra (wird als die wichtigste Hadith angesehen)
Muslim, 261 nach der Hedschra
at-Tirmize, 279 nach der Hedschra
Abu-Da´, 275 nach der Hedschra
Abu-Abdir´ Rahman, 303 nach der Hedschra
Abu Abdi´llah Muhammad, 273 nach der Hedschra

Insgesamt gibt es 1465 Sammlungen. Das gesamte Interpretations- und Gerichtssystem des Islam ruht auf
diesen Büchern, besonders aber auf den ersten beiden erwähnten und auf einer Auswahl aus allen, die
»Miskhat-ul-Musabih« genannt wird.
Auf dem Gebiet der praktischen Rechtsfragen sind auch »schwache« Hadithen zugelassen, denn auf diesem
Gebiet genügt eine wahrscheinliche Echtheit als Grundlage für das Handeln.

Einen eigenen Weg gehen die Schiiten mit ihrer Hadith-Literatur. Sie akzeptieren nur solche Überlieferungen,
die auf Ali, den Schwiegersohn Mohammeds, oder einen seiner Nachkommen, die als unfehlbar verehrten
Imame, zurückgehen. Dies führt dazu, daß sich Schiiten und Sunniten gegenseitig der Fälschung von
Überlieferungen beschuldigen.

3.3. Scharia

Ist das Gesetz des Islam, Grundlage jedes
islamischen Staatsgebildes, das gegenüber den
Vorschriften des Koran und dessen
Überlieferungen Gehorsam fordert, da der
Totalitätsanspruch Allahs den ganzen
Menschen in allen Bereichen seines Lebens
erfaßt.
Es beruht auf dem Koran und den
Überlieferungen über Mohammed (Hadithen)
und wird, so die allgemeine Ansicht, durch
Nachahmung des Tuns von Mohammed erfüllt.
Neben den wörtlich aus Koran und Hadith zu
entnehmenden Bestimmungen sind auch noch die theologischen Erklärungen zu den verschiedenen
Situationen des modernen Lebens aus Sicht des Korans wichtig.
Die Quellen des arabischen Rechtssystemes werden in primäre und sekundäre Quellen eingeteilt. Primäre
Quellen sind:

Der Koran (nur der arabische Originaltext!)
Die Hadithen
Konsens (Zustimmung) (Idjmâ`) der islamischen Gelehrten. Dabei Beachtung der früheren
Kommentatoren, besonders derer, die zusammen mit Mohammed lebten.

Sekundäre Quellen sind:

Der Analogieschluß (qiyâs): Übereinstimmung gewisser Merkmale des Rechtsfalles mit Koran- und
Hadithenaussagen.
Der Brauch (`urf) und das Gewohnheitsrecht (`âda) (Bräuche - auch der besiegten Nationen -, die
nicht im offenen Widerspruch zum Islam stehen). Diese Regelung wurde durch den Kalifen Umar (634
- 644) eingeführt, der die ersten Eroberungszüge außerhalb der Grenzen Arabiens durchführte.
Das eigene Urteil (ra`y) des Rechtsgelehrten, ausgerichtet am Umfeld der islamischen
Gemeindestruktur.

Zwischen dem 11. und dem 14. Jahrhundert wurden die Diskussionen und Entscheidungen, vorwiegend als
Fallsammlungen, in umfassenden Rechtskompendien schriftlich niedergelegt. Dabei bildeten sich 4
sunnitische »Schulen« heraus, die in vielen Einzelfragen zu verschiedenen Ergebnissen kamen:
Herrschend wurden in Nordafrika die malikitische, in Ägypten, Jemen und Südostasien die schafiitische, im
muslimischen Ostene und dem Osmanischen Reich die hanafitische, im heutigen Suadi-Arabien die
hanbalitische Schule.
(Albrecht Noth, Islam A-Z, Seite 78, erschienen in Spiegel Spezial 1/1998)

Man kann die religiöse Bewertung des Gesetzes im Islam in folgenden Sätzen zusammenfassen:

»Gott hat in seiner unbedingten Freiheit das erlassen, was ihm beliebt. Sein Gesetz ist aber das Werk
seiner Barmherzigkeit und Gnade. Gott fordert von den Gläubigen einen unbedingten Gehorsam, eine
einsichtslose Gefolgschaft. Gott beansprucht den ganzen Menschen: seinen Verstand und seinen Willen,
seine Urteils-, Entscheidungs- und Tatkraft. Denn das Gesetz Gottes ist Licht, Rechtleitung und Leben, und
die einzig passende Antwort des Menschen sind die offene Annahme und die dankbare Hingabe (islâm).«
(A.T.Khoury, Der Islam S.47)

Die menschlichen Handlungen werden folgendermaßen klassifiziert:

Eine Handlung ist geboten (wâdjib). Wer sie unterläßt, verdient Strafe.
Eine Handlung ist empfohlen (mandûb), bzw. wünschenswert (mustahabb). Wer sich danach richtet,
wird belohnt, wer sich nicht daran hält, wird aber auch nicht bestraft.
Eine Handlung ist erlaubt (mubâh), wenn sie wenn sie moralisch oder rechtlich neutral ist. Sie wird
weder belohnt noch bestraft.
Eine Handlung wird mißbilligt (makrûh). Die Unterlassung wird belohnt, deren Verrichtung aber nicht
bestraft.
Eine Handlung ist verboten (harâm). Es ist die Pflicht des Gläubigen, diese zu vermeiden. Sie nicht zu
tun verdient Belohnung, sie zu tun zieht Strafe nach sich.

In Bereichen Staat, Verwaltung und Fiskus hat sich seit dem 16./17. Jahrhundert in fast allen moslemischen
Ländern eine europäische Rechtsform durchgesetzt, was aber nicht die hohe juristische Qualität dieser
Rechtssprechung heruntersetzt. Wenn allerdings heute Islamisten die Wiedereinführung der Scharia fordern,
dann scheint es vor allem und drastische Strafandrohungen und die Herabstufung der Frau zu gehen.

Übersehen wird die Pflicht des Gesetzes, dem Menschen Erleichterung zu verschaffen oder sogar dem
Menschen eine Hilfe zu sein.

Sure 4,28:
»Gott will euch Erleichterung gewähren. Der Mensch ist (ja) von Natur schwach

Eine deutliche Parallele zum NT zeigt Sure 2,286 auf:
»Gott verlangt von niemand mehr, als er (zu leisten) vermag. Jedem kommt (dereinst) zugute, was er (im
Erdenleben an guten Taten) begangen hat, und (jedem kommt) auf sein Schuldkonto, was er sich (an bösen
Taten) geleistet hat. Herr! Belange uns nicht, wenn wir vergeßlich waren oder uns versehen haben! Herr!
Lad uns nicht eine drückende Verpflichtung auf, wie du sie denen aufgeladen hast, die vor uns lebten!
Herr! Belaste uns nicht mit etwas, wozu wir keine Kraft haben! Verzeih uns, vergib uns und erbarm dich
unser! Du bist unser Schutzherr. Hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen

Zur Staatsbürgerschaft gehört die Annahme der Scharia. Wenn jemand zu einer anderen Religion konvertiert,
ist das automatisch ein Angriff gegen die Staatsordnung, da der Koran einen Religionswechsel (außer von
einer anderen Religion hin zum Islam) nicht zuläßt. Damit ist der Staat verpflichtet, Konvertiten zu verfolgen
und zu verurteilen, so geschehen im Mai 1996 in Kuwait. Verbunden damit sind Zwangsscheidungen (1996
durch ein ägyptisches Gericht verordnete Maßnahme gegen ein in den Niederlanden lebendes islamisches
Dozentenehepaar, daß sich nicht radikal genug zum Islam bekannte), Verlust des Erziehungsrechtes für die
Kinder und Verlust des Erbrechtes.
Viele heutige islamische Staaten leben mit Gesetzen auf Grundlage der allgemeinen Menschenrechte, auch
wenn diese oft nicht eingehalten werde. Nach dem Aufbruch des islamischen Fundamentalismus durch
Ayathollah Chomeini im Iran kehren immer mehr islamische Länder zur Scharia zurück, bzw. radikale
muslimische Gruppen fordern dies.
König Hassan II. von Marokko, zugleich höchster geistlicher Würdenträger (Imam) des Landes, fordert in
Tageszeitung Al Alam vom 15.5.1990:

»Wenn einer der Moslem anfängt, ins Land hinauszugehen und sagt: »Ich habe eine andere Religion als
den Islam angenommen«, so wird er - bevor man ihn zur Buße auffordert - einer Gruppe von Ärzten
vorgeführt, daß sie nachprüfen, ob er noch ganz bei Verstand ist oder nicht. Wenn er dann zur Buße
aufgefordert worden ist, aber fortfährt und entschlossen beim Bezeugen einer anderen Religion bleibt, die
nicht von Allah stammt, die nicht der Islam ist, so wird er verurteilt
(Abd al Rahman al Djaziri; Die Strafen für den Abfall vom Islam S. 4/5)

Einen anderen Weg gehen vielfach die islamischen geprägten ostasiatischen Staaten. Sie stehen der
westlichen Kultur wohlwollender gegenüber, als die arabischen Staaten, wobei sie sich aber - zu Recht - vor
der Dekadenz dieser Kultur zu schützen versuchen.
Mohammed Amien Rais, der Leiter der Muhammadiyah, ein Privatschulsystem Indonesiens mit mehr als 20
Millionen Mitgliedern sagt über die arabischen Moslem: »Sie verkaufen sich als Bewahrer des wahren Islam.
Wir können diesen Anspruch nicht akzeptieren. Auch wir sind Moslems; wir lesen den Koran. Und wir
wünschen eine gleichberechtigte Partnerschaft mit dem Westen. Wir wollen in Frieden mit dem Westen
wetteifern, nicht im Krieg
(Erschienen in Das Beste aus Readers Digest 7/97 Seite 88)
Eine friedliche Koexistenz verschiedener Religionen ist hier eher möglich, wobei aber die islamische Prägung
geschützt wird. Allerdings hat auch hier der Islam klare Vorrechte.

3.4. Rechtschulen des sunnitischen Islams

3.4.1. Mâlikiten

Gründer: der aus Medina stammende Mâlik (715-795
Richtung: konservativ, legt Wert auf die Tradition
Verbreitung: Nord- und Westafrika und der Sudan

3.4.2. Hanafiten

Gründer: der Perser Abû_Hanîfa (699-767)
Richtung: liberal, beruft sich auf den gesunden Menschenverstand
Verbreitung: Zentralasien, Pakistan, Türkei und bei verschiedenen Minderheiten, die unter türkischem
Einfluß standen.

3.4.3. Shâfi`iten

Gründer: Shâfi`î aus Ghazza (767-820)
Richtung: Mittelstellung zwischen liberalen Hanafiten und konservativen Mâlikiten
Verbreitung: Indonesien und vorderer Orient

3.4.4. Hanbaliten

Gründer: Ibn Hanbal (780-855)
Richtung: streng und kompromißlos
Verbreitung: hauptsächlich in Saudi-Arabien





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