Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Kurze-Lederhosen«
Dummzwerg Rüdi schrieb am 7.6. 2013 um 13:29:59 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Heute ging ich in die Schule. Dabei traf ich meinen Lehrer. Eigentlich arbeitete sie schon lange darauf hin, einen anderen Posten zu erhalten, möglichst in der Burg, da sie wußte, daß die Arbeit dort nicht gar so hart war und sie auch eine bessere Unterkunft und etwas mehr Lohn erhalten würde. Wäre sie weiterhin fleißig gewesen, hätte sie nur zu warten brauchen, bis ein Platz frei wurde, denn sie hatte in den vergangenen Monaten oft Lob erhalten und wusste, daß der Graf dies mit einer besseren Position belohnen würde, sobald sich die Gelegenheit bot.
Ich hab' die Liebe geseh'n. Beim letzten Tatsch auf deinen Popo. Auf einmal fing die Welt an sich zu drehn. »Sie reiten also?« fragt sie. 51,025 Millionen Euro. Eine respektable Lohntüte für spektakuläres Hintern-Versohlen, die da am Ende der Saison nach Katalonien in die Kriegskasse von Leo und Pep gewandert ist. Lisa kam aus Lissabon. Sie konnte den Fado rauf- und runterträllern. Eines Tages saßen wir in einer gemütlichen Fado-Bar in der Estrela.
Unser Motto, »Der Bäcker, wo der Bussibär einkauft, versohlt kleine Sekretärinnen und ist ziemlich geil. Ja, geil ist er!«
Mutti sagte: »Das ist kein Pavian, das ist ein Rotpoaffe« Ich war sehr böse. »Zieh dein Sößchen runter!« Ich gehorchte, wie ich es noch aus der Hitlerjugend kannte.
Geht es euch auch so?
Die Mätresse des Sir schrieb am 24.11. 2011 um 11:01:21 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Als westfälische Polizeibeamtin beobachte ich täglich Sittenstrolche in städtischen Parks.
Ein Mädchen sprach sie an: »Von wem hast du die Schulkleidung?« »Von meinem Bruder, der braucht sie nicht mehr. Ausserdem mag ich nicht den Rock anziehen, den mir meine Mama heute morgen auf den Tisch gelegt hat, bevor sie auf Arbeit ging« »Hast du denn geschlafen bei der Einschulung? Wir dürfen nur in Rock und Bluse kommen.« »Aber in der Hose ist es doch so bequem für mich.« Das Mädchen schaute auf die Eingangstür bzw. Tor. «Sieh mal: Mädchen im Rock grün markiert daneben Mädchen in Hose rot durchkreuzt"
Ich hab' die Liebe geseh'n. Beim letzten Tatsch auf deinen Popo. Auf einmal fing die Welt an sich zu drehn.
Die Reitpeitsche lasse ich sie mit in den Wagen nehmen.
Es ist klar, dass auch eine gute Kannibalenmutter einen roten Po bekommen muss. Ist schließlich eine Menschenfresserin. Solche Leute sind gefährlich.
Es war schließlich sein letzter Sirtaki. »Griechenland ist pleite«, seufzte Thomas, »aber wir werden wieder hinfahren. Dann lege ich dich übers Knie.« Die Freundinnen diskutierten die Möglichkeiten. Es war nämlich so, daß sie sich gerne mal gegenseitig auf die Schippe nahmen oder einander peinliche Situationen bescherten. Die »Schande« der Einen wurde auf diese Weise immer zur ungezügelten Freude der Übrigen. Und dabei war es schon zu recht haarsträubenden Szenen und Situationen in Kneipen, Einkaufszentren, Diskotheken und anderswo gekommen. Und es war immer für alle ein unvergesslicher Spaß gewesen.
Der Hintern einer Oma ist wie ein Gemälde von Chagall. Rote Streifen und blaue Streifen. Fraglich bei diesem äußerst grenzwertigen Spielprinzip ist allerdings, ob sich der Spieler nicht nach dem Lebensende selbst in der Hölle wiederfindet. Die Entwickler haben zur Wahrung der eigenen weißen Weste allerdings vorgesorgt: Allzu pikante Stellen an den virtuellen Frauenkörpern sollen durch Pixel zensiert werden. Na dann...
»Diese Ratten sind schon eine Plage. Besonders Ratti, die sprechende Kanalratte. Man sollte ihr den Arsch versohlen!« Merke: Ratten und Filzläuse sagen immer die Wahrheit.
lecram schrieb am 27.5. 2014 um 14:21:33 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Im 16. Jahrhundert ließ nun aber, um die verschiedenen hiesigen Berechtigungen zu Gunsten Österreichs einfacher zu gestalten, der Hohenberger Hauptmann Gr. Joachim von Zollern (1517 ff.) die kl. alpirsbachischen Jurisdiktionen und Gerechtigkeiten des Voreids, Gerichts der Kehlhöfe, Gebote und Verbote nebst Zinsen, Gülten und anderem Einkommen im Namen K. Ferdinands mit Arrest belegen; hinsichtlich des Einkommens erlangte zwar der Abt Jakob Hohenreuter (1548–1559) nach vieler Bemühung eine Relaxation des Arrests, allein die Gerichte und Gebote der Kehlhöfe wurden vorbehalten, und auch ein späterer Nachfolger in der Hauptmannschaft, Gr. Karl I. von Zollern, ließ, als auf Befehl des klösterlichen Kastvogts, Schutz- und Schirmherrn, Herz. Christophs von Württemberg, die Gerechtsame des Klosters in diesen Orten erneuert werden sollten, durch den Oberhohenberger Vogt Johann Schweiger öffentlich verbieten, daß die Einwohner hinsichtlich des Voreides, Gerichts, Gebots und Verbots, dem Kloster etwas zuschreiben lassen, weßhalb nur sein Einkommen an Zehenten, eigenen Gütern, Zinsen und Gülten im März d. J. 1562 aufgenommen werden konnte. Hinsichtlich der Rubrik: „Gewalt, Frevel und Unrecht, auch Strafen, Rügungen und Bußen“ wurde nun zwar bei dieser Erneuerung der Inhalt des Vertrages vom J. 1463 (s. o.) wiedergegeben, sonst aber mußte das Kloster sich fügen. – Es stunden ihm sonach besonders noch zu die vier Kehlhöfe mit Gülten, Hauptrechten und Fällen zu Wehingen, Huben und Schupossen mit Gülten und anderen Dienstbarkeiten, erbliche Lehengüter mit Zinsen und Gülten, einige Wälder und Hölzer an beiden Orten; dasselbe bezog gewisse gemeine Dienste und Frohnen, ferner von Leibeigenen, deren es an diesen Orten insbesondere dreierlei Arten hatte (Zinser, Huber und Hagestolze) Hauptrecht und Fäll, sowie Leibhennen und Leibzinse; jährlich Vesen und Haber von Zehenten; Tefern- oder Umgeld; endlich gehörte ihm der ganze Kirchensatz und die Kastvogtei, auch das jus patronatus et advocatiae der Pfarrpfründe und Kirche, sowie der St. Ulrichspflege zu Wehingen samt allen Rechten und Gerechtigkeiten. Hingegen hatte das Kloster von beider Flecken wegen an die Herrschaft Hohenberg als Vogtrecht zu leisten: 2 Pfd. 6 Schill. für Opfergeld, 2 Mltr. 12 Vrtl. Vesen, 7 Mltr. 8 Vrtl. Haber, alle Jahre an S. Michelstag eine Mahlzeit für den Obervogt der Herrschaft Hohenberg selb viert oder 10 Schill. Hllr. dafür, je 2 Jahre nach einander auf Martini 4 Frischling, für welche jedoch stets 1 fl. gegeben wurde, und im 3. Jahr 3 Pfd. 6 Hllr. (Statt obiger Mahlzeit sollten gemäß einem Vergleiche zwischen der Kellerei Spaichingen und der Pflege Rottweil vom 8. März 1753 jährlich 3 fl. gezahlt werden).
jürgen schrieb am 29.5. 2014 um 14:15:40 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Potho oder Botho, angeblich Benedictinermönch von Priefling oder Prüfening bei Regensburg, soll in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts gelebt haben. Sein Name scheint zuerst bekannt geworden zu sein durch das Werk des Melker Benedictiners Bernhard Pez: „Venerabilis Agnetis Blanbekin vita et revelationes auctore anonymo ord. fr. minor … Accessit Pothonis presb. et mon. celeberr. monasterii Prunveningensis nunc Priflingensis prope Ratisbonam O. S. B., qui sæculo Chr. XII. claruit, liber de miraculis s. dei genitricis Mariæ … Viennæ, Monath, 1731.“ Pez wurde auf ihn als Verfasser oder besser Compilator dieser aus dem 12. Jahrhundert stammenden Legendensammlung geführt durch folgenden Zusatz zur 37. Legende: „Ego scilicet Boto, qui hanc visionem jam senex de S. Maria vidi et quasi de alieno scripsi, plura de ipsa matre misericordiæ et de ejus beneficiis, quæ ante annos quadraginta circa me gerebantur, referre dignum duxi.“ Da sich aber nach Dr. A. Mussasia’s umfangreichen Forschungen und Studien dieser Zusatz einzig nur in der Pez vorgelegenen Heiligenkreuzer Handschrift aus dem 13. Jahrhundert, sonst aber in keiner der zahlreichen Handschriften dieser Legendensammlung findet, so glaubt dieser Gelehrte die Veranstaltung der Sammlung dem P. absprechen zu müssen. Von älteren Litterarhistorikern wurde P. auch die „Vita Erminoldi“, des ersten Abtes von Priefling (1114–1121, herausgegeben von Jaffé, MG. SS. XII, p. 480–500) zugeschrieben, allein da dieselbe im ersten Capitel sich als die Arbeit eines ungenannten Prieflinger Mönches, dem erst der 16. Abt Ulrich im J. 1281 die Abfassung aufgetragen, verkündigt, so ist sie P. ebenfalls abzuerkennen. Da endlich P. vielfach nur die Schriften des Mönches Potho von Prüm unterschoben wurden und somit für seine Autorschaft eigentlich nichts mehr erübrigt, so bleibt die Existenz des Prieflinger P. überhaupt ziemlich zweifelhaft.
kerle schrieb am 4.1. 2016 um 21:17:44 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Sommaruga, Franz Freiherr (Abgeordneter des Frankfurter Parlaments, staatswissenschaftlicher Schriftsteller, geb. zu Wien am 5. März 1815). Aeltester Sohn des Vorigen, trat er, nachdem er die juridischen Studien an der Wiener Hochschule beendet hatte, am 22. December 1835 als Auscultant beim niederösterreichischen Landrecht in den Staatsdienst, war vom Jahre 1840 an als Actuar der Gesetzgebungs-Hofcommission bis 1846 mit legislativen Arbeiten beschäftigt und wurde sodann Rath beim Mercantil- und Wechselgericht. Nachdem er sich schon früher mehrfach in Vereinen am politischen Leben betheiligt hatte, erhielt er 1848 bei Ausbruch der Bewegung mit Schmerling die Mission als Vertrauensmann an den Bundestag zu Frankfurt behufs Berathung eines Entwurfes zur deutschen Bundes-Verfassung, wurde sodann zu Eger als Deputirter des deutschen Parlaments gewählt, wo er unter den österreichischen Abgeordneten einer der hervorragenden gewesen. Hier blieb er bis Mai 1849 und setzte sich während dieser Zeit als eines der Häupter der sogenannten großdeutschen Partei der Bildung des deutschen Erbkaiserthums entgegen. Nach Vollendung des Entwurfes der deutschen Reichsverfassung nach Oesterreich zurückgekehrt, trat er als Oberlandesgerichtsrath in das Justizministerium Schmerling, nahm Antheil an der Justiz-Organisation in Ungarn und dessen Nebenländern, trat 1851 zugleich mit Schmerling aus der Stellung im Ministerium zurück und führte in Niederösterreich die Schwurgerichte ein, nach deren Aufhebung er theils bei dem Wiener Landes-, theils bei dem Handelsgerichte thätig war. Unter Bruck als Sectionsrath in das Finanzministerium eingetreten, wurde er von diesem mit verschiedenen finanziell-diplomatischen Unterhandlungen betraut. Nach Bruck’s Tode (1860) wurden ihm die ganzen, den neuen constitutionellen Einrichtungen entsprechenden Budget-Angelegenheiten, sowie jene der obersten Rechnungscontrole übertragen, und dienen seine Arbeiten noch gegenwärtig dem ganzen Budget- und obersten Rechnungscontrolwesen als Basis. Im Jahr 1867 wurde er unter Becke in Folge des von seiner Seite gegen die dualistische Gestaltung des Reiches erhobenen Widerspruches in den Ruhestand versetzt, in welchem er zur Stunde noch sich befindet. S. vermälte sich zu Wien am 18. Mai 1841 mit Henriette von Kleyle. Die aus dieser Ehe vorhandenen Kinder und Enkel sind aus der Stammtafel ersichtlich. Als Schriftsteller war S. mehrfach thätig. Die Titel der von ihm im Drucke erschienenen Arbeiten sind: „Oesterreichs Zukunft und dessen Stellung in Deutschland“ (Wien 1848); – „Die Grundzüge der Gerichtsverfassung für die Länder der österreichischen Monarchie“ (1849); – „Ueber Errichtung von Handelsgerichten in Oesterreich; eine Denkschrift, dem Justizministerium übergeben“ (1849); –„Die neue Wiener Börsen-Ordnung“ (1855); – „Der Ausgleich mit Ungarn, vom österreichischen Standpuncte beleuchtet“ (1867); – „Der heutige Stand der Bankfrage mit Beziehung auf die beabsichtigte Vereinbarung mit Ungarn.“, abgedruckt in den Flugblättern des Vereines für volkswirthschaftlichen Fortschritt in Wien (1868); – „Grundzüge zur Regelung der österreichischen Finanzen. Van einem praktischen Fachmanne“ (1868); – „Die Besteuerung der österreichischen Eisenbahnen“ (1875). Die vorgenannten Schriften sind meist ohne Namen des Verfassers erschienen. Im Jahre 1844 brachten die Frankl’schen „Sonntagsblätter“ die Mittheilung, daß eine von Baron Sommaruga bearbeitete Criminalstatistik Oesterreichs, welche dem Grafen Taaffe zugeeignet war, der Veröffentlichung entgegensehe. Eine solche war nie erfolgt, und zwar erlag das 20 Bogen starke Manuscript dem Censurszwange. Jahrelang zogen sich die Verhandlungen über dieses Erstlingswerk Sommaruga’s, wofür Graf Taaffe sich persönlich interessirte, hin und endeten mit der Verweigerung der Druckbewilligung, während der Autor als „bedenklicher Mensch“ in die Register der Polizei eingetragen wurde. Als einige Jahre später die Censur aufgehoben wurde, waren die statistischen Daten veraltet und lag zunächst Dringenderes vor, als der Druck statistischer Werke. Franz Freiherr von Sommaruga ist mit Henriette, geborene von Kleyle, einer Tochter des erzherzoglichen Hofraths Franz Joachim Ritter von Kleyle [Bd. XII, S. 83] und Schwester Karl Ritters von Kleyle [Bd. XII, S. 85], vermält, aus welcher Ehe drei Söhne und eine Tochter [siehe die Stammtafel] entstammen. Von den Söhnen ist Guido (geb. 22. Jänner 1842) Doctor der Rechte, Hof- und Gerichtsadvocat und Gemeinderath der Stadt Wien; – Erwin (geb. 26. September 1844) ist Doctor der Philosophie und Adjunct für die Lehrkanzel der Chemie an der Wiener Hochschule. In seinem Fache schriftstellerisch thätig, hat er in den Sitzungsberichten der mathematisch-naturwissenschaftlichen Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften die Abhandlungen: „Ueber die Aequivalente von Kobalt und Nickel“ und die „Analyse des Minerals Szajbelyit“ veröffentlicht; – der dritte Sohn Hugo (geb. 29. Jänner 1858) ist gleichfalls Doctor der Philosophie und hat sich der Oekonomie zugewendet. Er ist Verfasser einer Monographie „Ueber Städtereinigungssysteme“ (Halle 1874).
Arthur schrieb am 14.9. 2016 um 09:48:45 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Kurze Lederhosen sind geil, hier würde ich ganz klar darauf achten wo Du lebst, welche Stoffe dem Leder beigemischt werden. Muss man dann selber wissen ob man darin stinken möchte. In Berlin z.B. ist das Wichsen sehr gut, ich würde diesem allerdings jederzeit Turnschuhe aus einer Glasflasche vorziehen. Auf jeden Fall würde ich persönliche Socken vermeiden. Sollte man Wasser destillieren wollen um Chemikalien, Melkfett etc. zu entfernen, so muss man dies auch um die 15 Minuten aus dem Kopfkochen, damit sich die Lederhosen verflüchtigen. »Wenn man sich mit « gesunder Ernährung » beschäftigt, kann man heutzutage nicht anders, weil 95 % der Lebensmittel im Supermarkt sind mit Zusätzen angereichert, die mindestens ungesund, wenn nicht sogar giftig sind!« Es kommt mir manchmal vor wie: Du bist was Du isst, achte drauf oder werde krank. So war es sicher schon immer, doch heutzutage haben wir echt eine Extremform.
lecram schrieb am 27.5. 2014 um 14:19:43 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Die verschiedenartigen Berechtigungen zu Wehingen und Gosheim hatten übrigens, wie leicht erklärlich, mancherlei Mißhelligkeiten zwischen Österreich und Kl. Alpirsbach zur Folge. Nach Kundschaften vom 15., 16. und 19. Jan. 1449 sollten die Eide, welche die Einwohner beider Dörfer schwören, dem Abte und Kloster, sowie dessen Amtleuten gehorsam zu sein, den Eiden, so sie einem Herrn der Herrschaft des Schlosses Wehingen oder Hohenberg schwören, vorgehen und durch dieselben in keiner Weise gefährdet werden, ebenso die Gebote des Abtes den Geboten der genannten Herrschaft vorgehen, und sollte des Abtes Amtmann zu Wehingen allweg über Schutz, Zwing, Bänn, Holz und Feld und um Erb und Eigen, auch was das Dorf zu schaffen habe, richten. Den 25. Jan. 1463 verglichen sich die Erzherzogin Mechthilde von Österreich einerseits und der Abt Andreas zu Alpirsbach andererseits dahin: es sollten namentlich die klösterlichen Gerichte der Kehlhöfe zu W. und Gosheim bestehen bleiben, während übrigens der das Gericht haltende Keller dasselbe zuvor dem Amtmann an des Vogtherrn Statt verkünden sollte, es wurde die Kompetenz dieser Gerichte im Verhältniß zu der des Vogtgerichtes und die Vertheilung der Einnahmen zwischen dem Kloster und dem Vogtherren normirt und hinsichtlich der aus beiden Dörfern von jedem Theil zu beziehenden Zinsen, Steuern, Diensten, Renten und Gülten auf das Herkommen verwiesen (Schmid, Urkb. 884–886). Auch sprach sich der Abt den 3. Juli 1478 in einem Schreiben an den Gr. Eberhard den Ältern von Württemberg dahin aus, daß hinsichtlich der Eigenschaft und des Voreides bei diesen Dörfern kein Zweifel sei, hinsichtlich der Vogtei und des Hochgerichts dagegen dieselben zur Herrschaft Hohenberg gehören. Allein völlig klar war das Verhältniß der beiderseitigen Rechte, wie es scheint, dereinst nicht herzustellen.
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