lecram schrieb am 27.5. 2014 um 14:19:43 Uhr zu
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Die verschiedenartigen Berechtigungen zu Wehingen und Gosheim hatten übrigens, wie leicht erklärlich, mancherlei Mißhelligkeiten zwischen Österreich und Kl. Alpirsbach zur Folge. Nach Kundschaften vom 15., 16. und 19. Jan. 1449 sollten die Eide, welche die Einwohner beider Dörfer schwören, dem Abte und Kloster, sowie dessen Amtleuten gehorsam zu sein, den Eiden, so sie einem Herrn der Herrschaft des Schlosses Wehingen oder Hohenberg schwören, vorgehen und durch dieselben in keiner Weise gefährdet werden, ebenso die Gebote des Abtes den Geboten der genannten Herrschaft vorgehen, und sollte des Abtes Amtmann zu Wehingen allweg über Schutz, Zwing, Bänn, Holz und Feld und um Erb und Eigen, auch was das Dorf zu schaffen habe, richten. Den 25. Jan. 1463 verglichen sich die Erzherzogin Mechthilde von Österreich einerseits und der Abt Andreas zu Alpirsbach andererseits dahin: es sollten namentlich die klösterlichen Gerichte der Kehlhöfe zu W. und Gosheim bestehen bleiben, während übrigens der das Gericht haltende Keller dasselbe zuvor dem Amtmann an des Vogtherrn Statt verkünden sollte, es wurde die Kompetenz dieser Gerichte im Verhältniß zu der des Vogtgerichtes und die Vertheilung der Einnahmen zwischen dem Kloster und dem Vogtherren normirt und hinsichtlich der aus beiden Dörfern von jedem Theil zu beziehenden Zinsen, Steuern, Diensten, Renten und Gülten auf das Herkommen verwiesen (Schmid, Urkb. 884–886). Auch sprach sich der Abt den 3. Juli 1478 in einem Schreiben an den Gr. Eberhard den Ältern von Württemberg dahin aus, daß hinsichtlich der Eigenschaft und des Voreides bei diesen Dörfern kein Zweifel sei, hinsichtlich der Vogtei und des Hochgerichts dagegen dieselben zur Herrschaft Hohenberg gehören. Allein völlig klar war das Verhältniß der beiderseitigen Rechte, wie es scheint, dereinst nicht herzustellen.
kerle schrieb am 4.1. 2016 um 21:17:44 Uhr zu
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Sommaruga, Franz Freiherr (Abgeordneter des Frankfurter Parlaments, staatswissenschaftlicher Schriftsteller, geb. zu Wien am 5. März 1815). Aeltester Sohn des Vorigen, trat er, nachdem er die juridischen Studien an der Wiener Hochschule beendet hatte, am 22. December 1835 als Auscultant beim niederösterreichischen Landrecht in den Staatsdienst, war vom Jahre 1840 an als Actuar der Gesetzgebungs-Hofcommission bis 1846 mit legislativen Arbeiten beschäftigt und wurde sodann Rath beim Mercantil- und Wechselgericht. Nachdem er sich schon früher mehrfach in Vereinen am politischen Leben betheiligt hatte, erhielt er 1848 bei Ausbruch der Bewegung mit Schmerling die Mission als Vertrauensmann an den Bundestag zu Frankfurt behufs Berathung eines Entwurfes zur deutschen Bundes-Verfassung, wurde sodann zu Eger als Deputirter des deutschen Parlaments gewählt, wo er unter den österreichischen Abgeordneten einer der hervorragenden gewesen. Hier blieb er bis Mai 1849 und setzte sich während dieser Zeit als eines der Häupter der sogenannten großdeutschen Partei der Bildung des deutschen Erbkaiserthums entgegen. Nach Vollendung des Entwurfes der deutschen Reichsverfassung nach Oesterreich zurückgekehrt, trat er als Oberlandesgerichtsrath in das Justizministerium Schmerling, nahm Antheil an der Justiz-Organisation in Ungarn und dessen Nebenländern, trat 1851 zugleich mit Schmerling aus der Stellung im Ministerium zurück und führte in Niederösterreich die Schwurgerichte ein, nach deren Aufhebung er theils bei dem Wiener Landes-, theils bei dem Handelsgerichte thätig war. Unter Bruck als Sectionsrath in das Finanzministerium eingetreten, wurde er von diesem mit verschiedenen finanziell-diplomatischen Unterhandlungen betraut. Nach Bruck’s Tode (1860) wurden ihm die ganzen, den neuen constitutionellen Einrichtungen entsprechenden Budget-Angelegenheiten, sowie jene der obersten Rechnungscontrole übertragen, und dienen seine Arbeiten noch gegenwärtig dem ganzen Budget- und obersten Rechnungscontrolwesen als Basis. Im Jahr 1867 wurde er unter Becke in Folge des von seiner Seite gegen die dualistische Gestaltung des Reiches erhobenen Widerspruches in den Ruhestand versetzt, in welchem er zur Stunde noch sich befindet. S. vermälte sich zu Wien am 18. Mai 1841 mit Henriette von Kleyle. Die aus dieser Ehe vorhandenen Kinder und Enkel sind aus der Stammtafel ersichtlich. Als Schriftsteller war S. mehrfach thätig. Die Titel der von ihm im Drucke erschienenen Arbeiten sind: „Oesterreichs Zukunft und dessen Stellung in Deutschland“ (Wien 1848); – „Die Grundzüge der Gerichtsverfassung für die Länder der österreichischen Monarchie“ (1849); – „Ueber Errichtung von Handelsgerichten in Oesterreich; eine Denkschrift, dem Justizministerium übergeben“ (1849); –„Die neue Wiener Börsen-Ordnung“ (1855); – „Der Ausgleich mit Ungarn, vom österreichischen Standpuncte beleuchtet“ (1867); – „Der heutige Stand der Bankfrage mit Beziehung auf die beabsichtigte Vereinbarung mit Ungarn.“, abgedruckt in den Flugblättern des Vereines für volkswirthschaftlichen Fortschritt in Wien (1868); – „Grundzüge zur Regelung der österreichischen Finanzen. Van einem praktischen Fachmanne“ (1868); – „Die Besteuerung der österreichischen Eisenbahnen“ (1875). Die vorgenannten Schriften sind meist ohne Namen des Verfassers erschienen. Im Jahre 1844 brachten die Frankl’schen „Sonntagsblätter“ die Mittheilung, daß eine von Baron Sommaruga bearbeitete Criminalstatistik Oesterreichs, welche dem Grafen Taaffe zugeeignet war, der Veröffentlichung entgegensehe. Eine solche war nie erfolgt, und zwar erlag das 20 Bogen starke Manuscript dem Censurszwange. Jahrelang zogen sich die Verhandlungen über dieses Erstlingswerk Sommaruga’s, wofür Graf Taaffe sich persönlich interessirte, hin und endeten mit der Verweigerung der Druckbewilligung, während der Autor als „bedenklicher Mensch“ in die Register der Polizei eingetragen wurde. Als einige Jahre später die Censur aufgehoben wurde, waren die statistischen Daten veraltet und lag zunächst Dringenderes vor, als der Druck statistischer Werke. Franz Freiherr von Sommaruga ist mit Henriette, geborene von Kleyle, einer Tochter des erzherzoglichen Hofraths Franz Joachim Ritter von Kleyle [Bd. XII, S. 83] und Schwester Karl Ritters von Kleyle [Bd. XII, S. 85], vermält, aus welcher Ehe drei Söhne und eine Tochter [siehe die Stammtafel] entstammen. Von den Söhnen ist Guido (geb. 22. Jänner 1842) Doctor der Rechte, Hof- und Gerichtsadvocat und Gemeinderath der Stadt Wien; – Erwin (geb. 26. September 1844) ist Doctor der Philosophie und Adjunct für die Lehrkanzel der Chemie an der Wiener Hochschule. In seinem Fache schriftstellerisch thätig, hat er in den Sitzungsberichten der mathematisch-naturwissenschaftlichen Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften die Abhandlungen: „Ueber die Aequivalente von Kobalt und Nickel“ und die „Analyse des Minerals Szajbelyit“ veröffentlicht; – der dritte Sohn Hugo (geb. 29. Jänner 1858) ist gleichfalls Doctor der Philosophie und hat sich der Oekonomie zugewendet. Er ist Verfasser einer Monographie „Ueber Städtereinigungssysteme“ (Halle 1874).
friß an frankreich schrieb am 6.5. 2014 um 14:18:58 Uhr zu
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Gering freilich ist die Zahl dieser Gläubigen, die den gebildeten Ständen angehören, aber sie hoffen, daß das neue Licht sich weiter verbreiten werde, und halten sich ihres Glaubens willen für keine schlechteren Christen, als Andere. In ihrem Versammlungssaale steht ein runder Tisch von Mahagoniholz mit einem Psychograph versehen, auf welchen ringsum die Buchstaben des Alphabetes eingeschoben werden. Die Gemeinde beginnt mit einem Gebet, in welchem der göttliche Geist angefleht wird, dann legen sie die Hände auf und sobald der Tisch in Bewegung gesetzt ist, stellt der Vorsteher, Mr. de M., die Frage, ob er gestatte, heute durch ihn den Ausspruch Gottes zu vernehmen? worauf er sich nun entweder bejahend neigt oder sich, falls er die Gemüthsverfassung der Versammlung nicht für geeignet hält, verneinend schüttelt.
helmut schrieb am 30.5. 2014 um 12:57:56 Uhr zu
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Weiter hinauf ändert sich die Beschaffenheit des Gebirges: homogene, dichte Kalkbänke, mehrere Zoll stark, wechseln mit großer Regelmäßigkeit mit gleichstarken grauen Mergelbänken ab, über welche die Kalke gesimsartig hervortreten. Wo diese Bildung in mächtigen Wänden entblößt ist, da glaubt man eine Mauer vor sich zu haben. Dies ist die Region des Ceratites nodosus, der nach oben durch die verwandte Form des Ceratites semipartitus vertreten wird. Mitten durch diese Nodosuskalke geht eine in dem Bezirke sehr ausgezeichnete Bank, welche, mit Ausschluß aller größeren Formen, eine nur 10–12 mm große Terebratula vulgaris, die somit noch entschieden kleiner ist, als die im Wellendolomit am Schwarzwald vorkommende Form, so massenhaft enthält, daß die Bank nahezu aus Terebrateln zu bestehen scheint. Die Anhäufung dieser kleinsten Form der Terebratula vulgaris in dieser einen Bank findet sich in großer Ausdehnung in dem Bezirke: auf der Elpersheimer Höhe (Ecke der dortigen Markungsgrenze), bei Roth, im langen Grund bei Stuppach, bei Niederstetten, bei Neubronn, bei Rothenburg, bei Sailtheim, zwischen Deubach und Königshofen u. s. w. Da diese Bank auch in dem westlich angrenzenden badischen Gebiete und in der Würzburger Gegend sehr constant sich wiederfindet, so gewährt sie für diese Gegenden einen bequemen Anhaltspunkt zur Orientirung. Der Ceratites semipartitus, der in den oberen Bänken dieser Abtheilung liegt, fehlt in dem Bezirke keineswegs, aber deutlich aufgeschlossen ist die Region nirgends.
robbi schrieb am 16.8. 2013 um 17:25:38 Uhr zu
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Mit der Erscheinung der Büschel ist die nach Octanten vertheilte abwechselnde Helligkeit und Dunkelheit der Krystallplatten im polarisirten und dann analysirten Lichte in unmittelbarem Zusammenhange; die der vollkommenen Polarisation entgegengesetzte Wirkung nimmt nämlich von der durch die Lage der Büschel bestimmten Linie zu beiden Seiten zu, und ist ein Maximum senkrecht auf jene. Aber dort befindet sich eben die zweite Ebene, nach welcher die senkrecht auf der ersten bestehende Polarisation stattfindet. Deckt eine oder die andere Linie den Büschel der ursprünglichen Polarisation des Spiegels, so muß der erscheinende Büschel gleichfalls vertical werden. Das wahre Maximum der entgegengesetzten Wirkung fällt also zwischen die beiden Stellungen und kehrt daher vier Mal wieder, nämlich bei 45°, 135°, 225° und 315°. Bei paralleler Stellung des polarisirenden und des analysirenden Lichtbüschels sind diese Räume hell, die dazwischenliegenden 0°, 90°, 180°, 270° dunkel, bei gekreuzten Büscheln letztere hell, erstere dunkel.
Dummzwerg Rüdi schrieb am 7.6. 2013 um 13:29:59 Uhr zu
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Heute ging ich in die Schule. Dabei traf ich meinen Lehrer. Eigentlich arbeitete sie schon lange darauf hin, einen anderen Posten zu erhalten, möglichst in der Burg, da sie wußte, daß die Arbeit dort nicht gar so hart war und sie auch eine bessere Unterkunft und etwas mehr Lohn erhalten würde. Wäre sie weiterhin fleißig gewesen, hätte sie nur zu warten brauchen, bis ein Platz frei wurde, denn sie hatte in den vergangenen Monaten oft Lob erhalten und wusste, daß der Graf dies mit einer besseren Position belohnen würde, sobald sich die Gelegenheit bot.
Ich hab' die Liebe geseh'n. Beim letzten Tatsch auf deinen Popo. Auf einmal fing die Welt an sich zu drehn. »Sie reiten also?« fragt sie. 51,025 Millionen Euro. Eine respektable Lohntüte für spektakuläres Hintern-Versohlen, die da am Ende der Saison nach Katalonien in die Kriegskasse von Leo und Pep gewandert ist. Lisa kam aus Lissabon. Sie konnte den Fado rauf- und runterträllern. Eines Tages saßen wir in einer gemütlichen Fado-Bar in der Estrela.
Unser Motto, »Der Bäcker, wo der Bussibär einkauft, versohlt kleine Sekretärinnen und ist ziemlich geil. Ja, geil ist er!«
Mutti sagte: »Das ist kein Pavian, das ist ein Rotpoaffe« Ich war sehr böse. »Zieh dein Sößchen runter!« Ich gehorchte, wie ich es noch aus der Hitlerjugend kannte.
Geht es euch auch so?
moslemian schrieb am 28.9. 2013 um 21:17:32 Uhr zu
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Gattnau, k. Pfarrweiler mit 208 Einw., 21/2 St. von Tettnang, in einem kleinen Weinberg-Thälchen. Die Pfarrkirche zum h. Gall wurde 1788 auf Kosten der Großzehntherren neu erbaut, sie hat Fresko-Gemälde von Brugger. G. hat 1 Schule mit Schulhaus und 1 Schildwirthschaft. Zu der Pfarrei gehören sämmtliche Parzellen der Gemeinde und 3 Parzellen der Gemeinde Nonnenbach. Neben dem Pfarrer ist auch ein Kaplan in G. angestellt, ein zweiter Kaplan in der Pfarrei befindet sich zu Schleinsee. Das Patronat hatte von jeher der Landesherr. Die Pfarrei G. ist sehr alt und hatte einen großen Umfang, denn auch ein beträchtlicher Theil von der (Bayerischen) Gemeinde Nonnenhorn gehörte dazu, der aber schon 1616 zu Wasserburg kam. Einem alten Manuscript de origine Parochiae in Gattnau zufolge baute Marzell, ein Freund Willimars von Arbon, welcher den h. Gall bei sich aufnahm, im 7ten Jahrhundert eine Kapelle und Zelle zu G. und wurde der Verkündiger des Christenthums für die umliegenden Orte. Die Kaplanei wurde 1714 von Graf Anton v. Montfort und seiner Gemahlin, geb. Gräfin v. Thun, gestiftet. Die Benennung Gattnau wird von Gottes-Au hergeleitet. – Die 3 Höfe Döllen liegen ganz nahe an G., und können füglich dazu gerechnet werden.