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am 7.2. 2000 um 14:47:37 Uhr schrieb rudi
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am 28.4. 2024 um 15:34:59 Uhr schrieb Gerhard
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am 10.6. 2005 um 21:10:13 Uhr schrieb Hannes über ritter
am 25.11. 2015 um 18:49:03 Uhr schrieb Jean-Paul-Sartre über ritter
am 16.9. 2012 um 12:46:04 Uhr schrieb Powerfrau über ritter
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Ritter«
minnesänger schrieb am 5.3. 2000 um 10:33:34 Uhr zu
Bewertung: 10 Punkt(e)
Vixi duellis nuper idoneus,
et militavi non sine gloria;
nunc arma, defunctumque bello
barbiton hic paries habebit,
laevum marinae qui Veneris latus
custodit. Hic, hic ponite lucida
funalia et vectes et arcus
oppositis foribus minaces.
O quae beatam diva tenes Cyprum et
Memphin carenten Sithonia nive,
regina, sublimi flagello
tange Chloen semel arrogantem.
Vor kurzem noch ein Ritter im Liebesspiel,
der seine Klinge nicht ohne Glück geführt -
und heut? .. Genug! laßt uns nun endlich
Leyer und Schwert an den Nagel hängen.
Und an denselben Nagel den Dieterich,
der mir nichts half, die kleine Laterne, die
verlosch, und die Strickleiter, die das
freche Geschöpf mir vom Fenster abschnitt.
Du sonst so eifrig rächende Nemesis -
die Dirn empfehl ich deiner besondern Huld!
Der wünscht´ ich einen Mann einst, der sie
ein um den anderen Tag verprügelt.
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:53:13 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Rittertum und ständische Ordnung
W
ährend bei den Germanen ursprünglich jeder Freie waffenfähig, jeder waffenfähige Bauer also ein Krieger war, engte sich bei den Franken der Kreis der Krieger ein, da mit der Häufigkeit und Dauer der Kriege und vor allem mit dem Übergang zum Reiterkampf und einer immer kostspieligeren Ausrüstung der Kriegsdienst immer lästiger und immer anspruchsvoller wurde. So half man sich indem man den Kriegsdienst zunächst an den Grundbesitz band.
Es wurde zur Regel, daß nur wer Eigengut besaß, zum Heerdienst verpflichtet war. Diese Maßnahme genügte jedoch schon bald nicht mehr, weil sie den durchschnittlichen Bauern überforderte. Darum traf Karl der Große im Jahre 807 eine folgenschwere Neuregelung, die darauf hinauslief, daß nur noch diejenigen Grundbesitzer selbst ausrücken mußten, die mehr als 3 Hufen besaßen. Wer weniger hatte, mußte sich mit anderen zusammentun, um mit diesen einen Mann auszurüsten. Die Norm war : drei Hufen stellen einen Mann. Dazu kam eine weitere Bestimmung die für die Zukunft entscheidend wurde - sie besagte, daß neben den Grundbesitzern stets alle ausrücken mußten, die ein beneficium (Lehen) innehatten. Dies ist der Punkt, an dem das Lehnswesen, der Feudalismus, auf das Kriegswesen übergriff um es in der Folgezeit immer mehr zu durchdringen und zu erfassen. So wird bereits im 9. und verstärkt im 10. Jahrhundert erkennbar, daß die Tendenz in Richtung auf die Bildung eines - auf Lehnsgrundlagen basierenden - Berufskriegertums ging. Es ist die Gruppe der Vasallen, die in einem persönlichen, durch Kommendation begründeten Treueverhältnis zu einem Schutzherren stehen.
Die Vasallen sind ausnahmslos freien Ursprungs. In der Zusammensetzung der Vasallen gibt es beträchtliche Stufungen zwischen den Untervasallen und den Obervasallen, wobei die Zahl der kleinen Vasallen zahlenmäßig überwiegt. Indem sie um die Jahrtausendwende die Erblichkeit ihrer kleinen Lehen durchzusetzen vermochten, wurde ihr gesellschaftlicher Aufstieg offensichtlich. Sie bildeten die unterste Schicht der milites. Unter Konrad II treten auch Ministerialen, d.h. Unfreie, als milites hervor, die unter seinen Nachfolgern ständig an Bedeutung gewinnen. Die Inhaber bestimmter ministeria, nämlich der Hofämter und des Kriegsdienstes, wachsen aus der grundherrschaftlichen familia, die dem Hofrecht unterlag, heraus. Sie erhalten ein eigenes Dienstrecht. Dieses Dienstrecht sichert ihnen zu, daß sie nur zu Hof und Kriegsdienst herangezogen werden können, für die sie Amtslehen erhalten. Das Lehen geht ebenso wie der Dienst auf die Söhne der Ministerialen über, die unfrei bleiben , aber eine eigene Rechtsgemeinschaft bilden, den ordo ministerialium. In anderen Dienstrechten sind vor allem die Heerfahrts-pflichten genau festgelegt. So erscheint die Ministerialität im 11. Jahrhundert als zweites Berufskriegertum neben der Vasallität. Ministerialen erscheinen in Urkunden nach ihrem Herren und zusammen mit andere Zeugen, woraus erkennbar ist, daß sie ebenso wie die kleinen Vasallen im Aufstieg begriffen sind. Beide beziehen in gleicher Weise die Burg, das befestigte Haus auf dem Berg. Indessen gehören Vasallen und Ministerialen jedoch zwei Gruppen an, die nach ihrer »Standesqualität« beträchtlich voneinander zu unterscheiden sind - die einen sind freie oder adlige Lehnsleute, die anderen Dienstleute und unfrei, allerdings mit einem Lehen ausgestattet. Jenes Lehen ist zwar nur ein Amtslehen, jedoch sind sie durch ihren Dienst, dem Waffendienst zu Pferde, den Vasallen immerhin verwand.
Die eigentliche Geschichte des Rittertums setzt offenbar da ein, wo die ursprünglichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen der Vasallen und Ministerialen, wenn nicht aufgehoben, so doch überbrückt und aufgewogen werden durch die neue, ritterliche Gemeinsamkeit. Sie ist zunächst faßbar im Recht. In einer Reihe von Urkunden und königlichen Constitutionen begegnet uns der Begriff des ius militie. Aus seinen Erwähnungen geht eindeutig hervor, daß es sich um ein Recht handelt, das allen milites zukommt und sie von denen unterscheidet, die keine milites sind. Die militia wird als eine rechtliche Gemeinschaft angesehen, die in den Quellen auch als ordo militaris (Ritterstand) bezeichnet wird. Das Rittertum wird im 12. Jahrhundert als eine rechtliche Gemeinschaft, als Stand, der sich mit anderen Ständen überschneidet, faßbar. Für diesen Stand ist gut bezeugt, daß man in ihn, im unterschied zum Adel, in den man hineingeboren wurde, durch einen besonderen Akt aufgenommen werden mußte. Wenn dieser Akt allem Anschein nach nicht von vornherein einheitlich ausgestattet war (in den Quellen ist von der Schwertleite oder auch von der Übergabe des Rittergürtels die Rede) so kann jedoch kein Zweifel bestehen, daß die Aufnahme in jedem Fall an einen besonderen Akt gebunden war, der rechtlichen Charakter trug. Die bekannteste Form liegt in der erwähnten Schwertleite vor. Ihr Sinn lag Ursprünglich darin, die Mündigkeit und Waffenfähigkeit des adeligen Jünglings öffentlich kundzutun. Dementsprechend war sie in den früheren Jahrhunderten an das Mündigkeitsalter, in der Regel das 15. Lebensjahr gebunden.. Von den alten Formen der Wehrhaftmachung hat man sich jedoch im 12. Jahrhundert gelöst und durch neue ersetzt, am häufigsten durch Formeln : »ad militian promovere« oder einfach »militem facere« - mittelhochdeutsch »ritterschaft geben« und »ze ritter machen«. Aus der alten Wehrhaftmachung ist im 12. Jahrhundert die Aufnahme in die Ritterschaft, den Ritterstand geworden. Eine alte Form hat mit dem Übergang vom Krieger- zum Rittertum einen neuen Sinn erhalten. Der wesentliche Unterschied zwischen Krieger- und Rittertum liegt darin, daß dieser in einem neuen Sinnzusammenhang getreten ist. Es spiegelt sich in der ritterlichen Lebensform, die als ein weiteres Band der Gemeinsamkeit zur Rechtsgemeinschaft des Rittertums hinzukommt. Sie erschöpft sich nicht darin, daß sie den Kriegsdienst zu Pferde, das Leben auf der Burg und das Leben am Hof verbindet. Obwohl diese Erweiterung des Daseinsgrundes, die Doppelbeziehung zu Burg und Hof, Kampf und Geselligkeit eine wesentliche Grundlage des Rittertums wird und bleibt - ritterliche Lebensform kommt aber erst darin zum Ausdruck, daß sie für alles dies neue Normen schafft an die die Ritter gebunden sind. Eine weitere wichtige Rolle spielt dabei die Verchristlichung des Rittertums und die Schutzfunktion die der Ritter gegenüber den Schutzbedürftigen übernimmt. Die gleichen ethischen Forderungen welche die Kirche zuvor nur dem König vorgehalten hatte, werden nun auf alle milites übertragen.
Mit der Betonung des Schutzes wird ein entscheidender Schritt über die Stufe des Kriegers hinaus getan. Die mittelalterliche Adelswelt gab ihr Recht auf Fehde nie auf. Sie sah in der Fehde die legitime Form der rechtlichen Selbsthilfe. Es gehört zum Wesen des Rittertums, daß es mit dem nie preisgegebenen Recht auf Fehde die Verpflichtung zum Schutz der Schutzbedürftigen verbindet. Durch den Schutz den er gewährt zeichnet sich der Ritter vor dem Krieger aus. Tatsächlich durfte ja das Rittertum in einer Gesellschaft, die in einem außerordentlich hohen Maß des Schutzes bedürftig war, die beste Legitimation seiner privilegierten Stellung sehen. Der neue ritterliche Standesethos und damit das Selbstverständnis des Rittertums wird auch durch den Schwertsegen und die Ritterweihe beeinflußt.
Dieser Standesethos läßt sich allerdings nicht nur auf kirchliche Beeinflussung zurückführen, sondern es sind auch Tendenzen rein weltlicher Art im Spiel, die durch die erneuerte Bildung, durch einen neuen Kontakt mit der Antike ausgelöst worden sind. Diesen Kontakt bezeugen die vier Kardinaltugenden - Tapferkeit, Gerechtigkeit, Weisheit und Maßhalten - , die den Kern des ritterlichen Standesideals bilden und als Erbe der antiken Herrenwelt verständlich sind. Aus der zeitgenössischen Dichtung kann man entnehmen, daß die großen Gestalten der Antike, wie z.B. Alexander, Caesar oder Augustus neue Anziehungskraft gewannen und umstilisiert als Vorbilder großen ritterlichen Daseins gefeiert wurden.
Durch den Rückgriff auf die Antike, und zwar auf eine ideal gesehene Antike, hat das Rittertum sein eigenes Ideal ausgeformt und gleichsam sich selbst gefunden. Die Antike Bildung gehörte ebenso wie das Lehnswesen und die Kirche zu den tragenden Kräften des Rittertums.
Das Ideal gehörte zur Wirklichkeit des Rittertums. Das Rittertum hat als historische Erscheinung sein Licht von der Idee des Rittertums erhalten. Idee und Wirklichkeit sind nicht zu trennen und das Rittertum muß von der Idee aus verstanden werden.
Quellenangabe: Rittertum und ständische Ordnung - Josef Fleckenstein 1972
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 04:06:10 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Das Äußere Erscheinungsbild des Ritters im Hochmittelalter
Ritter des Quedlinburger Wappenkästchens
Nach der Anzahl der Burgen, die von der Mitte des 11. Jahrhunderts bis gegen 1300 entstanden sind, hat man errechnet, daß die nach ritterlicher Art lebende Bevölkerung nur 1% der Gesamtbevölkerung ausgemacht haben dürfte. Der Anteil der Ministerialen unter den Rittern ist selbstverständlich hoch. Da Ministeriale Unfreie sind, werden sie im 12. Jahrhundert noch häufig verschenkt. Diese Schenkungen zeigen an, daß ein adliger Herr oft 20, 50 und sogar 100 Ministerialen einem anderen Herrn oder der Kirche vermacht. Das Verhältnis von alten adligen Familien zu den ministerialischen dürfte mit 1 zu 50, wenn nicht sogar mit 1 zu 100 angesetzt werden.
Obwohl rechtliche und soziale Unterschiede zwischen Herzögen, Grafen, Freien und Ministerialen bestanden, ist die Ausrüstung einheitlich, wenn sie auch von starken individuellen Zügen geprägt ist. Die Rüstung und das Gefolge mit den erforderlichen Pferden bildeten unverzichtbare und kostspielige Bestandteile des ritterlichen Daseins, die voraussetzen, daß der Ritter über ausreichende wirtschaftliche Grundlagen verfügt.
Die Quellen sprechen nur von dem Ritter, obwohl er zumindest einen oder mehrere Begleiter bei sich hat. Knappen werden nur ausnahmsweise erwähnt.
Während bis ins 12. Jahrhundert der Ritter mit einem berittenen Knappen auszog, erhöhte sich der Rüstungsaufwand durch die im 12. Jh. eingeführte Pferdepanzerung. Zusätzlich kam ende des 12. Jh. ein erhöhter Rüstungsaufwand der Schutzbewaffnung dazu. Durch den Aufwand der Rüstung wurden zusätzliche Pferde benötigt und die Anzahl der berittenen Begleiter verdoppelte sich. Die Knappen waren Waffenträger ihrer Herrn und verantwortlich für den Transport und die Bereitstellung der Rüstung. Sie leisteten Hilfestellung beim Anlegen der Rüstung, um eine rasche Gefechtsbereitschaft herzustellen.
Bei Kriegs- und Feldzügen reitet der Ritter auf dem Marschpferd (palafridus), während sein Schildknappe ihm Schild und Lanze trägt und gleichzeitig das Kampfpferd als Handpferd an der rechten Seite (dextrarius) mit sich führt. Der zweite Knappe führt das Lastpferd (roncinus), auf dem die Rüstung, Verpflegung, Futtersäcke und andere Dinge untergebracht sind.
Es ist eine kleine Formation mit einem bedeutenden Apparat, der bereits in der Stauferzeit zu jedem Ritter gehört, die man jedesmal mit denken muß, wenn von ihm die Rede ist. Der Ritter mit seinen Knappen. Auch mit einem Knecht und 3 oder mehr Pferden bilden den Kern der kleinsten militärischen Einheit.
Durch die Einführung des Steigbügels und des Kastensattel im 11. Jahr- hundert änderte sich die Kampftechnik. Die Lanze wurde fest unter den rechten Arm geklemmt. Dadurch konnte der Schwerpunkt der Lanze um einen großen Teil nach Hinten verlagert werden. Die Ritter waren in der Lage längere und schwerere Lanzen zu führen. Der Steigbügel verlieh dem Reiter eine besondere Standfestigkeit. Die neue Kampftechnik erforderte aber eine lange und gründliche Ausbildung. Der Steigbügel wie auch das Rittertum verbreitete sich von Frankreich her.
Die Rüstung, die aus einem System mit verpflochtenen oder vernieteten Drahtringen bestand, wurde nur beim Turnier oder bei Kampfhandlungen getragen. Unter der Rüstung wurde ein Hemd (wams) aus Wolle oder Leinen als Schutz gegen den Druck getragen. Die Beine wurden durch Eisenhosen (1) (isenhosen, isencalze) geschützt und die Füße waren sporenbewehrt.
Das Panzerhemd mit einer Hals und Kinn schützender Halsberge(2) oder mit einer angenestelten Kettenhaube (Hersenier) und angenestelten oder einzeln getragenen Kettenhandschuhen war der Körperschutz des Hochmittelalters. Das Panzerhemd wurde mit vielen Lederriemen festgezurrt, bis es richtig saß.
Nach östlichen Vorbild wurde ein ärmelloser Waffenrock über dem Kettenhemd getragen. Er schützte es nicht nur vor der Aufladung durch Hitze und vor Regen, sondern diente zugleich der prunkvollen, herrenmäßigen Ausstattung. Über dem Waffenrock wurde ein kostbar verzierter Rittergürtel, an dem eine kleine Ledertasche an gehangen war, getragen. Weiter, obwohl in den Quellen selten bezeugt, trug der Ritter einen Dolch oder ein Dolchmesser (misericordia - genadmirgott) an seiner rechten Seite. Beim Turnier oder bei Kampfhandlungen trug er das Schwert in einer Scheide an der linken Seite gegürtet. Der Topfhelm mit Sehschlitzen (venstern) wurde mit der Helmschnur festgebunden. Der Dreieckschild mit der nach unten zeigender Spitze und die kräftige 3-4m lange Stoßlanze wurde erst zu Pferd aufgenommen.
Am Ende des 12. Jh. setzte eine Tendenz zur völligen Verhüllung von Mann und Pferd ein. Zur Erkennung von Freund und Feind wurden äußere Erkennungszeichen in Form von Wappen, Helmzier und Wimpel notwendig. Hier entfaltete sich das ritterliche Leben in einer zuvor nicht gekannten Farbigkeit. In vielen zeitgenössischen Miniaturen ist der Ritter hoch zu Roß dargestellt, die sporenbewehrten Füße in den Steigbügeln, mit der linken Hand führt er Schild und Zügel und mit der rechten Hand führt er die Lanze. Wappen auf dem Waffenrock und der Couvertüre als auch die Helmzier betonen die Farbigkeit und machen ihn durch seine individuelle Erscheinung kenntlich.
Quellen:
Josef Fleckenstein
Das Rittertum in der Stauferzeit
Rittertum und ständische Ordnung
Rittertum und höfische Kultur
1, Zwei bis zum Oberschenkel
reichende Strümpfe aus Drahtringen mit einer Ledersohle.
Gewicht: ca. 5 - 7 kg
2, Der Name Halsberge wurde für das Gesamte Panzerhemd übernommen.
Gewicht: ca. 11 - 15 kg
Die Stauferzeit ist nur ein Abschnitt in der Entwicklung des Rittertums, aber ein Abschnitt mit besonderer Bedeutung. Es ist die Zeit der größten Entfaltung und der weitesten Ausstrahlung und der höchsten Geltung des Rittertums im Bereich der gesamteuropäischen Geschichte. Der Glanz der Stauferzeit geht neben dem Glanz des Kaisertums vor allem auf den Glanz des Rittertums zurück. Selbst Könige führen in ihrem Siegelbild den Ritter. Der Ritter ist die Wappenfigur seiner Zeit, sein Erscheinungsbild bestimmt ihr Gesicht.
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:48:05 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
Die Entwicklung des Rittertums bis zum hohen Mittelalter
Die Entwicklung des Ritterbegriffes läßt sich durch Belege über die Bezeichnung miles bis in die Antike zurückverfolgen. Bei den Römern bezeichnet miles den einfachen Soldaten entgegen den equites, den berittenen Vornehmen.
Im frühen Mittelalter sind die Herren (milites) und Knechte (serviens) Waffengefährten, aber Herrschaft und Dienst bleiben rechtlich und sozial scharf voneinander getrennt. Der frühmittelalterliche miles ist aber kein Ritter, sondern ein Kämpfer zu Pferd. Seiner Stellung nach ist er entweder ein Adeliger, Edler, Edelfreier (nobilis) oder er ist ein Knecht bzw. Dienstmann (serviens, ministerialis).
Nach der Auflösung der großfränkischen Staatsordnung im inneren des Reiches (durch eine schwache Königsmacht in Frankreich) und der Bedrohung von außen durch Normannen, Sarazenen und Ungarn sicherte allein hohe Geburt kaum jemanden die Herrschaft. Zum Machthaber, der Schutz gab und Gehorsam forderte, wurde der tüchtige Berittene, der mit seinen Waffen schnell zur Stelle war und berittene Räuber verscheuchte. Im am schwersten bedrohten Frankreich wurden die Verteidiger zu Herren, gleichgültig, ob sie altadelige Grafen, edelfreie Herren oder berittene Stallknechte waren.
Die Bauern richteten den Herrn seine Burg, sie übergaben ihm Land und waren bereit ihn zu ernähren, damit er stets frei für die Waffen war. Daraus entwickelte sich die Domänenwirtschaft. Der Herr gab den Bauern ihr Land zum größten Teil zurück und sie leisteten aus den Erträgen Naturalabgaben.
Die Herren (nobilis) leben nicht von ihrer Hände Arbeit, sondern von der Arbeit anderer, von den Leistungen und Abgaben der Bauern, der Handwerkern und Kaufleute, von Erträgen aus Zöllen, Steuern und Gerichtsbarkeitsrechten.
Das Rittertum entstand aus dem Feudal - vasallitischen Institutionen, da seine Mitglieder allgemein zu den Familien der Lehnsherren gehörten. Lehnswesen und Rittertum waren und blieben verschiedene Dinge. Von den Anfängen an war ein Lehen mit Kriegsdiensten für den jeweiligen Lehnsherren verbunden. Da zudem, durch innere oder äußere Fehden bedingt, ein permanenter Kriegszustand herrschte, waren die Lehnsträger Berufskrieger, besser ausgerüstet und besser ausgebildet als alle übrigen Krieger. Auch sie kämpften zu Pferd, wenn sie die Mittel dafür besaßen, jedoch war ihre Ausrüstung unvollständig. Die »nobilis« kämpften zu Pferd und in Vollständigkeit der Rüstung - Helm, Brünne, Schild, Speer, Schwert und Streitaxt. Die vollständige Ausrüstung war kostspielig und schwer, und es waren ausgewählte Pferde, die diese Bewaffneten verwendeten.
Bei der Kampftechnik vor dem 11. Jahrhundert wurde ein leichter Speer am Schwerpunkt getragen und mit der ausgestreckten rechten Hand von unten geführt oder mit dem angewinkelten Arm von oben gestoßen oder aus nächster Entfernung auch geworfen. Durch die Einführung bzw. Weiterentwicklung des Steigbügels und des Bocksattels (Kastensattel) im 11. Jahrhundert änderte sich die Kampftechnik. Die Lanze wurde fest unter den rechten Arm geklemmt. Dadurch konnte der Schwerpunkt der Lanze um einen großen Teil nach Hinten verlagert werden. Die Ritter waren in der Lage längere und schwerere Lanzen zu führen. Der Steigbügel verlieh dem Reiter eine besondere Standfestigkeit. Die neue Kampftechnik erforderte aber eine lange und gründliche Ausbildung. Der Steigbügel wie auch das Rittertum verbreitete sich von Frankreich her.
In den Jahren vor den Kreuzzügen verlief das Leben in Europa denkbar einfach. Selbst Adelige verfügen über nur wenig Bequemlichkeit. Oft teilen sie einen einzigen übelriechenden Raum im Untergeschoß eines steinernen Turms zusammen mit dem Vieh. Bildung und Wissen, in Klöstern gespeichert, war mit Ausnahme einzelner privilegierter, selten und nur sehr unvollkommen. Ein Schreiber der Latein konnte mußte alles aufzeichnen. Der dürftige Handel beschränkte sich vorwiegend auf Naturalien. Nur gelegentlich gab es Abwechslung: Jagd, bescheidene musikalische Unterhaltung oder ein Kriegszug.
Der Krieg war auch eine gute Gelegenheit Geld oder Beute zu bekommen. Die Herren die sich gegenseitig bekämpften mußten großzügig sein, um ihr Ansehen zu wahren und sich die Dienste der Vasallen nach Ablauf der Pflichtzeit (40 Tage) und ebenso der fahrenden Ritter (Originaltext) zu sichern, die, wenn sie ihnen nicht dienten, wegziehen oder die Reihen der Feinde verstärken konnten. Sie mußten zugestehen, daß Beute gemacht wurde, sie mußten zugestehen, daß Gefangene gegen Lösegeld freigelassen wurden, auch wenn das bedeutete, bald wieder Krieg führen zu müssen.
In Friedenszeiten wurde die Kampfkraft durch Jagden und Turniere aufrechterhalten, Scheingefechten mit festen Regeln bei denen Preise zu gewinnen waren, was vor allen für die fahrenden Ritter, die von einem Hof zum anderen zogen, von Vorteil war. Diese fahrenden Ritter besaßen ein kleines oder kleinstes Lehen oder waren nach geborene Söhne, die von der Erbfolge des väterlichen Lehens ausgeschlossen waren. Sie besaßen nur die kriegerische Ausbildung, Waffen und Pferd und versuchten, auf ihre Ausbildung und Tüchtigkeit vertrauend, ihr Glück zu machen oder sich recht und schlecht durchzuschlagen.
Die große Reformbewegung des Klosterlebens im 11. Jahrhundert steht im Einklang mit dem Eindringen von christlichen Gedanken in die adelige Wehrhaftmachung. Kirchliche und weltliche Institutionen setzten die Gottesfriedensbewegung durch. Neben dem Mönchs- und Papsttum wurde auch das laikale Kriegertum reformiert. Anknüpfend an das alte Herrenamt, Frieden und Recht zu bewahren, wurde ihm nun die spezifisch christlichen Pflichten auferlegt : für Witwen und Waisen einzutreten, für alle Armen und Unterdrückten, die Kirche zu schützen und die Ketzer mit Feuer und Schwert zu bekämpfen. Die höchste Erfüllung des weltlichen Adels sollte es aber sein als Gottesstreiter unmittelbar in den Dienst Christi zu treten und auf der Reise über »se« für die Befreiung der heiligen Stätten und für die Ausbreitung des christlichen Glaubens zu kämpfen. Seit der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts wurde die militia Christi mit neuen Sinn erfüllt. Papst Gregor VII hat sie ganz bewußt auf die weltlichen Kämpfer übertragen, die bereit waren, mit den Waffen für die Sache Petri einzutreten. Jetzt konnte auch derjenige, der mit dem weltlichen Schwert in den Dienst Gottes trat, ein miles Christi heißen. In diesen Worten lag eine große Verheißung : Ablaß der Sünden und die Anwartschaft auf das ewige Heil. Der Schutz der Armen und der Schutz vor den Feinden der Kirche rechtfertigten das Waffentragen und machten den Kampf zu einer gerechten Sache. Der Begriff miles wird häufig in den Texten der Gottesfriedensbewegung (Trenja Dei) verwendet. Die Bedeutungsveränderung und Sozialverschiebungen im Gebrauch des Wortes miles während des 11. & 12. Jahrhunderts werden offensichtlich. Es bezeichnet am Anfang des 11. Jahrhunderts den berittenen Kriegsmann und beim ersten Kreuzzug, Ende des 11. Jahrhunderts unterscheidet man die milites von den Fußsoldaten.
Weiterhin werden die milites wegen ihrer kriegerischen Tätigkeit von der übrigen Bevölkerung abgegrenzt. Man unterscheidet in Ständen. Den Wehrstand, den Lehrstand (Klerus) und Nährstand, den Bauern.
Schließlich erscheint miles in diesen Perioden zunehmend in Urkunden und Zeugenlisten und bezeichnet den sozialen Stand einer Person. Als Personenbezeichnung hat das Wort einen sozialen Aufstieg erlebt.
Am Anfang diente das Wort miles dazu zwischen Männern von eher bescheidenen Vermögen und größerem, dem Adel zugehörigen Herren, etwa Grafen und Burgherren zu unterscheiden.
Später aber, und hier besonders im Frankreich des 12. Jahrhunderts, bezeichnen sich diese Herren ausdrücklich als miles. Der Grund für diese Ausweitung des Wortgebrauchs als Titel ist wohl darin zu suchen, daß die beiden Gruppen, die niedere Ritterschaft (vorher als vassi - Vasallen bezeichnet) und der höhere Adel (die Lehnsherren der Vasallen - nobiles) im Rahmen eines sozialen aber nicht unbedingt wirtschaftlichen Ausgleichsprozesses näher aneinander rückten und das Wort miles selbst immer mehr Würde und Ehrenhaftigkeit assoziiert wurde.
In Deutschland nahm die Entwicklung des Rittertums einen ganz anderen Weg und es herrschten ganz andere Zustände.
Hier hat man die Ungarn Invasion durch eine intakte Königsmacht rasch verschmerzt. Der Staat blieb stabil, er ruhte auf Königtum, Geburtsadel, Eigenbesitz und Amt. Der Burgenbau blieb Königsprivileg. Unter den Ottonen im 10. Jahrhunder zogen Könige, geistliche und weltliche Fürsten erstmals zuverlässige Leute für wichtige Dienste heran. Dienstmannen (ministerialis) die sich im Bereich ihrer Herrschaft bewährt hatten. Nachdem die Salier in Ansätzen zahlreiche persönliche Bindungen zu den Ministerialen verstärkt hatten, begannen die stauferischen Könige im 12. Jahrhundert den veralteten Staatsbau zu modernisiere und die altständischen Gewalten einzudämmen. Als Waffe sollte das Lehnswesen dienen. Der machtvolle Reichsfürstenstand erschwerte durch die streng gestufte Heerschildordnung und den Leihezwang den König am Ausbau eines eigenen, geschlossenen Territoriums. König, Kirche und Fürsten rangen miteinander, aber sie machten sich möglichst unabhängig von der teuren Treue der Edelfreien, die nur durch Preisgabe von Herrschaftsrechten zu erkaufen war. Lieber stützte man sich auf abhängige Dienstmannen. Sie trugen die militärische Hauptlast des Ringens, aber die Herrschaft blieb in den Händen der wenigen Mächtigen.
Die Ministerialen bildeten eine privilegierte Gruppe unter den Unfreien. Sie waren die Vorfahren der Burgvögte und kleineren Rittern späterer Zeit. Sie durften kein Land veräußern, dem sie selbst angehörten. Desweiteren durften sie kein Lehnsland aus anderer Hand empfangen ohne die Erlaubnis ihres Herren. Heiraten durften sie nur mit Einwilligung ihres Lehnsherren. Die Rechte und Privilegien der Dienstmannen wurde wie bei anderen Leibeigenen, durch das Gutsrecht der jeweiligen Herrschaft definiert. Außerhalb dieses Bereichs hatten sie keinen Anteil am gemeinen Recht. Sie unterscheiden sich in ihren Rechten und Privilegien von den Vasallen.
Die Ministerialen leisteten jedoch keine Untergeordneten Dienste, sondern sie erfüllten Aufgaben im Herrenhaus, bei der Verwaltung von Gütern und in der Heerfolge.
Die Hauptämter des Herren, wie Kämmerer, Mundschenk und Marschall war in der Regel ihnen vorbehalten. Obwohl Eigenleute bildeten sie eine mächtige und privilegierte Gruppe innerhalb der Unfreien. Gerade der unfreie Status war der Schlüssel zu ihrer Macht und Sonderstellung. Wegen ihrer Abhängigkeit von ihren Herren und ihren engen familiären Bindungen an ihn und seiner Herrschaft ergab es sich ganz von selbst, daß er bei der Bemannung von Burgen oder der Durchsetzung seiner Gerichtsbarkeit auf sie zurückgriff und wegen ihrer allgemeinen militärischen Dienstverpflichtung, stellten sie die Kerntruppe seiner Militärmacht. Die Folge war, daß sich die Ministerialen eine starke Stellung verschaffen konnten.
In den Wirren des Bürgerkrieges im ausgehenden 11. Jahrhundert, am Streit zwischen Kaisertum und Papsttum um die Investitur entzündet, ergab sich für die Ministerialen eine günstige Gelegenheit, überall ihre Position zu festigen. Die Ministerialen und ihre Dienstleistungen waren wiederum so wertvoll für ihre Herren, daß eine strenge Eingrenzung ihrer Stellung nicht mehr möglich war. Die Erblichkeit des Lehen begann sich durchzusetzen. Die Ministerialen wurden jetzt nicht nur mit Dienstlehen, die nach Beendigung des Dienstes wieder entzogen werden konnten, sondern auch mit echten Lehen belohnt.
Mit der Erblichkeit der Lehen war der Weg vom Berufsstand in den Geburtsstand für den niederen Adel und die Ministerialen vorgezeichnet.
In seiner allgemeinen Bedeutung meint miles jeden, der Kriegsdienst tut, vor allem den Berufskrieger, den man sich in der Regel nur als Vasallen eines Adeligen vorstellen kann, gleichgültig wer sein »senior« war, ein gewöhnlicher Adeliger, ein Graf, Herzog, König oder geistlicher Herr. Am häufigsten bezeichnet miles den freien Vasallen oder ritterlichen Grundherren, der durch ein Lehnsverhältnis verpflichtet war, für adelige Herren Kriegsdienst zu leisten.
Eine anfangs geburtsständige Bezeichnung wird auf die gleiche Berufs und Leistungsgemeinschaft angewendet und dann im 13. Jahrhundert wieder auf eine geburtsständige Personengruppe eingeschränkt.
Der Wendepunkt in der Geschichte des Ritterbegriffs liegt am Ende des 12. Jhs.. Das Wort bekommt einen neuen Inhalt. Als Ursprungsbegriff war Ritter ein Dienstwort. Der Adel übernimmt den Ritterbegriff und auch Fürsten, Könige und der Kaiser nennen sich nun Ritter.
Der Rittername wird zum Zentralbegriff einer neuen Kultur, einer neuen Ethik und Ästhetik, zum Programm eines neuen Menschenbildes.
Dieser neue Wortbegriff tritt in den Dichtungen der höfischen Blütezeit dominierend hervor. Eilhard von Olberg, der Verfasser des deutschen Tristan, Walther von der Vogelweide, der bedeutende Minnesänger, Hartmann von Aue und Wolfram von Eschenbach die bedeutenden Epiker entstammten den Ministerialen - Milieu. Sie begrüßten und huldigten in ihren Werken die neue französische Ritterkultur.
Die Welt der deutschen Ministerialen war, wie die der französischen Ritter eine Welt des Hofes und der Heerfahrt. Für beide bedeutete Herrendienst eine wichtige Lebensmöglichkeit. Für beide war die Großzügigkeit der Herrn, daß äußere sichtbare Zeichen, gerechten Lohns.
Das Rittertum im Mittelalter Hg. Arno Borst
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:45:17 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Die staufische Ritterkultur
D
ie ritterliche Lebensform bietet sich uns unter vier Aspekten dar : einem militärischen, der zuerst ins Auge fällt, ferner einem wirtschaftlichen, den dieser zur Voraussetzung hat und schließlich einem religiös - kirchlichen, zu dem noch ein weiterer hinzukommt, der mit allen zusammenhängt und in dem sie alle gleichsam gipfeln, der kulturelle.
Es geht auf den vasallitischen Ursprung des Rittertums zurück, daß er sich primär als Dienst versteht und zwar vornehmlich (aber nicht nur) als Dienst zu Pferde, der einem Höheren geschuldet wird. Der Dienst, basierend auf Huldigung und Treueeid, begründet das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasallen, die dem Herrn zu Rat und Hilfe - consilium et auxilium - verpflichtet sind, während der Herr dem Vasallen Schutz und Unterhalt schuldet. Der Unterhalt kann unmittelbar am Hof des Herren erfolgen, in der Hauptsache wird er jedoch durch die Übertragung eines Lehen gewährt. Es ist wesentlich, daß sich dieses Verhältnis auf verschiedenen Stufen wiederholt : vom König zu den großen, von den großen zu den mittleren, von diesen zu den kleinen und kleinsten Vasallen wie zu den Ministerialen, die sich den Vasallen mehr und mehr angleichen. So gehört Vielschichtigkeit von vornherein zum Wesen des Rittertums. Dementsprechend realisiert sich der ritterliche Dienstgedanke jeweils von den niederen zu der hohen Stufe, der Ritter dient stets einem Herren, der über ihm steht, einem Grafen, einem Herzog oder dem König und über diesem Gott, dem (z.B. auf dem Kreuzzug) auch Könige und Kaiser als Ritter dienen. Die Stufung zeigt ebenso an, daß der Dienst nur eine Seite des ritterlichen Daseins ausmachte : er bildete die Kehrseite der Herrschaft, die untrennbar zu ihm gehört. Denn der Ritter der im Dienst eines übergeordneten Herrn steht, ist zugleich selbst Herr, der seinerseits Herrschaftsrechte ausübt.- Selbst die aus der Unfreiheit aufgestiegenen Ministerialen wurden am Ende der Stauferzeit bereits häufig »dominus« Herr genannt. Das heißt, der Ritter ist Diener und Herr zugleich, und dementsprechend wird seine Lebensform durch die Verbindung von Dienst und Herrschaft bestimmt.
Als drittes Moment kommt hinzu die Pflicht zum Schutz , die einerseits mit der germanischen Auffassung von Herrschaft zusammenhängt, anderseits durch kirchliche Einwirkungen verstärkt worden ist. Tatsächlich spielt der Schutz (mundiburdium) als Ausfluß der Herrschaft im gesamten Mittelalter eine wesentliche Rolle. Schutz ist das Grundbedürfnis dieser Zeit, die nicht zuletzt dadurch charakterisiert ist, daß sie ihn nach dem König den Rittern als Standes-aufgabe auferlegt. Die Ausübung des Schutzes war die beste Legitimation des Rittertums.
Bilden so Dienst, Herrschaft und Schutz den Kern des ritterlichen Daseins, so spielte sich dies doch nicht nur zwischen Hof, Burg und Kriegszug ab, sondern war zu einem guten Teil auch von wirtschaftlichen Aufgaben in Anspruch genommen. Diese wirtschaftlichen Aufgaben standen mit den militärisch - herrschaftlichen in einem engen Zusammenhang. Denn wenn der Ritter seinen Dienst auf der Grundlage von Lehen versah, so wurden diese durch den Dienst nicht nur gerechtfertigt, sie konnten auch vermehrt werden, und in jeden Fall mußten sie verwaltet werden.
Für diese ritterliche Grundherrschaft ist wesentlich, daß sie aus größeren Landgütern bestand, die der Herr selbst (oder ein Meyer) in eigener Regie führte und anderseits Abgaben und Leistungen von Bauern, Handwerkern und anderen Personen mit einbezog. Ihre Besitzungen waren in der Regel weit verstreut. Dies hatte zur Folge, daß der Grundherr stets um Abrundung bemüht war, indem er sie durch Tausch oder Kauf günstig zu gestalten suchte. So befanden sie sich in dauernder innerer Bewegung und Veränderung. Dabei ist zu bedenken, daß diese Güter entsprechend der unterschiedlichen Stellung und Bedeutung der einzelnen Ritter Herrschaften von höchst unterschiedlicher Größe bildeten. Einer Größe der nach unten, nicht aber nach oben eine Grenze gesetzt war. 5 Hufen galten als kleines Lehen das selbst für Ministerialen an der untersten Grenze lag um eine Standesgemäße Lebens-führung zu gewährleisten.
Das alte Kampfspiel, das schon immer der Waffenübung berittener Kriegerschaft diente, wurde durch das Rittertum weiterentwickelt und in neuen zuerst in Frankreich ausgebildeten Form des Turniers zu einem wesentlichen Bestandteil des ritterlichen Lebens gemacht. Seine Weiterbildung bestand darin das es strengen Regeln unterworfen wurde, die fortan für das Turnier wie seine Sonderformen Tjost und Buhurt verbindlich blieben. Während der Tjost ein mit der Lanze ausgetragener Zweikampf zu Pferde war, stellte der Buhurt als Gruppenschaukampf zu Pferde mit stumpfen Waffen eine Vorstufe zum eigentlichen Turnier dar, das seinerseits die spielerische Vorwegnahme der Reiterschlacht war. Es war damit Spiel und Kampf zugleich, brachte wie die kriegerische Auseinandersetzung dem Sieger Ehre und Beute, konnte den Teilnehmern aber auch das Leben kosten. Eben deshalb hat die Kirche auf zahlreichen Provinzial und Lateransynoden ein Verbot an das andere gereiht, ohne jedoch den Siegeszug des Turniers aufhalten zu können. Diese Tatsache macht deutlich, daß das Turnier dem Rittertum unverzichtbar und wesentlich war. Es war dies deshalb, weil es im Unterschied zum alten Kampfspiel zu einer gesellschaftlichen Veranstaltung geworden war, einem Fest des Rittertums, das seiner Selbstdarstellung diente.
Quellenangabe: Katalog - »Die Zeit der Staufer«
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