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Der erste Text am 7.2. 2000 um 14:47:37 Uhr schrieb
rudi über ritter
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gerhard über ritter
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am 14.4. 2003 um 23:28:34 Uhr schrieb
hulle über ritter

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DonJuan über ritter

am 3.12. 2007 um 11:33:35 Uhr schrieb
Mona über ritter

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Assoziationen zu »Ritter«

minnesänger schrieb am 5.3. 2000 um 10:33:34 Uhr zu

ritter

Bewertung: 10 Punkt(e)

Vixi duellis nuper idoneus,
et militavi non sine gloria;
nunc arma, defunctumque bello
barbiton hic paries habebit,

laevum marinae qui Veneris latus
custodit. Hic, hic ponite lucida
funalia et vectes et arcus
oppositis foribus minaces.

O quae beatam diva tenes Cyprum et
Memphin carenten Sithonia nive,
regina, sublimi flagello
tange Chloen semel arrogantem.


Vor kurzem noch ein Ritter im Liebesspiel,
der seine Klinge nicht ohne Glück geführt -
und heut? .. Genug! laßt uns nun endlich
Leyer und Schwert an den Nagel hängen.

Und an denselben Nagel den Dieterich,
der mir nichts half, die kleine Laterne, die
verlosch, und die Strickleiter, die das
freche Geschöpf mir vom Fenster abschnitt.

Du sonst so eifrig rächende Nemesis -
die Dirn empfehl ich deiner besondern Huld!
Der wünscht´ ich einen Mann einst, der sie
ein um den anderen Tag verprügelt.

Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:48:05 Uhr zu

ritter

Bewertung: 3 Punkt(e)

Die Entwicklung des Rittertums bis zum hohen Mittelalter

Die Entwicklung des Ritterbegriffes läßt sich durch Belege über die Bezeichnung miles bis in die Antike zurückverfolgen. Bei den Römern bezeichnet miles den einfachen Soldaten entgegen den equites, den berittenen Vornehmen.
Im frühen Mittelalter sind die Herren (milites) und Knechte (serviens) Waffengefährten, aber Herrschaft und Dienst bleiben rechtlich und sozial scharf voneinander getrennt. Der frühmittelalterliche miles ist aber kein Ritter, sondern ein Kämpfer zu Pferd. Seiner Stellung nach ist er entweder ein Adeliger, Edler, Edelfreier (nobilis) oder er ist ein Knecht bzw. Dienstmann (serviens, ministerialis).
Nach der Auflösung der großfränkischen Staatsordnung im inneren des Reiches (durch eine schwache Königsmacht in Frankreich) und der Bedrohung von außen durch Normannen, Sarazenen und Ungarn sicherte allein hohe Geburt kaum jemanden die Herrschaft. Zum Machthaber, der Schutz gab und Gehorsam forderte, wurde der tüchtige Berittene, der mit seinen Waffen schnell zur Stelle war und berittene Räuber verscheuchte. Im am schwersten bedrohten Frankreich wurden die Verteidiger zu Herren, gleichgültig, ob sie altadelige Grafen, edelfreie Herren oder berittene Stallknechte waren.

Die Bauern richteten den Herrn seine Burg, sie übergaben ihm Land und waren bereit ihn zu ernähren, damit er stets frei für die Waffen war. Daraus entwickelte sich die Domänenwirtschaft. Der Herr gab den Bauern ihr Land zum größten Teil zurück und sie leisteten aus den Erträgen Naturalabgaben.
Die Herren (nobilis) leben nicht von ihrer Hände Arbeit, sondern von der Arbeit anderer, von den Leistungen und Abgaben der Bauern, der Handwerkern und Kaufleute, von Erträgen aus Zöllen, Steuern und Gerichtsbarkeitsrechten.

Das Rittertum entstand aus dem Feudal - vasallitischen Institutionen, da seine Mitglieder allgemein zu den Familien der Lehnsherren gehörten. Lehnswesen und Rittertum waren und blieben verschiedene Dinge. Von den Anfängen an war ein Lehen mit Kriegsdiensten für den jeweiligen Lehnsherren verbunden. Da zudem, durch innere oder äußere Fehden bedingt, ein permanenter Kriegszustand herrschte, waren die Lehnsträger Berufskrieger, besser ausgerüstet und besser ausgebildet als alle übrigen Krieger. Auch sie kämpften zu Pferd, wenn sie die Mittel dafür besaßen, jedoch war ihre Ausrüstung unvollständig. Die »nobilis« kämpften zu Pferd und in Vollständigkeit der Rüstung - Helm, Brünne, Schild, Speer, Schwert und Streitaxt. Die vollständige Ausrüstung war kostspielig und schwer, und es waren ausgewählte Pferde, die diese Bewaffneten verwendeten.

Bei der Kampftechnik vor dem 11. Jahrhundert wurde ein leichter Speer am Schwerpunkt getragen und mit der ausgestreckten rechten Hand von unten geführt oder mit dem angewinkelten Arm von oben gestoßen oder aus nächster Entfernung auch geworfen. Durch die Einführung bzw. Weiterentwicklung des Steigbügels und des Bocksattels (Kastensattel) im 11. Jahrhundert änderte sich die Kampftechnik. Die Lanze wurde fest unter den rechten Arm geklemmt. Dadurch konnte der Schwerpunkt der Lanze um einen großen Teil nach Hinten verlagert werden. Die Ritter waren in der Lage längere und schwerere Lanzen zu führen. Der Steigbügel verlieh dem Reiter eine besondere Standfestigkeit. Die neue Kampftechnik erforderte aber eine lange und gründliche Ausbildung. Der Steigbügel wie auch das Rittertum verbreitete sich von Frankreich her.

In den Jahren vor den Kreuzzügen verlief das Leben in Europa denkbar einfach. Selbst Adelige verfügen über nur wenig Bequemlichkeit. Oft teilen sie einen einzigen übelriechenden Raum im Untergeschoß eines steinernen Turms zusammen mit dem Vieh. Bildung und Wissen, in Klöstern gespeichert, war mit Ausnahme einzelner privilegierter, selten und nur sehr unvollkommen. Ein Schreiber der Latein konnte mußte alles aufzeichnen. Der dürftige Handel beschränkte sich vorwiegend auf Naturalien. Nur gelegentlich gab es Abwechslung: Jagd, bescheidene musikalische Unterhaltung oder ein Kriegszug.

Der Krieg war auch eine gute Gelegenheit Geld oder Beute zu bekommen. Die Herren die sich gegenseitig bekämpften mußten großzügig sein, um ihr Ansehen zu wahren und sich die Dienste der Vasallen nach Ablauf der Pflichtzeit (40 Tage) und ebenso der fahrenden Ritter (Originaltext) zu sichern, die, wenn sie ihnen nicht dienten, wegziehen oder die Reihen der Feinde verstärken konnten. Sie mußten zugestehen, daß Beute gemacht wurde, sie mußten zugestehen, daß Gefangene gegen Lösegeld freigelassen wurden, auch wenn das bedeutete, bald wieder Krieg führen zu müssen.
In Friedenszeiten wurde die Kampfkraft durch Jagden und Turniere aufrechterhalten, Scheingefechten mit festen Regeln bei denen Preise zu gewinnen waren, was vor allen für die fahrenden Ritter, die von einem Hof zum anderen zogen, von Vorteil war. Diese fahrenden Ritter besaßen ein kleines oder kleinstes Lehen oder waren nach geborene Söhne, die von der Erbfolge des väterlichen Lehens ausgeschlossen waren. Sie besaßen nur die kriegerische Ausbildung, Waffen und Pferd und versuchten, auf ihre Ausbildung und Tüchtigkeit vertrauend, ihr Glück zu machen oder sich recht und schlecht durchzuschlagen.

Die große Reformbewegung des Klosterlebens im 11. Jahrhundert steht im Einklang mit dem Eindringen von christlichen Gedanken in die adelige Wehrhaftmachung. Kirchliche und weltliche Institutionen setzten die Gottesfriedensbewegung durch. Neben dem Mönchs- und Papsttum wurde auch das laikale Kriegertum reformiert. Anknüpfend an das alte Herrenamt, Frieden und Recht zu bewahren, wurde ihm nun die spezifisch christlichen Pflichten auferlegt : für Witwen und Waisen einzutreten, für alle Armen und Unterdrückten, die Kirche zu schützen und die Ketzer mit Feuer und Schwert zu bekämpfen. Die höchste Erfüllung des weltlichen Adels sollte es aber sein als Gottesstreiter unmittelbar in den Dienst Christi zu treten und auf der Reise über »se« für die Befreiung der heiligen Stätten und für die Ausbreitung des christlichen Glaubens zu kämpfen. Seit der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts wurde die militia Christi mit neuen Sinn erfüllt. Papst Gregor VII hat sie ganz bewußt auf die weltlichen Kämpfer übertragen, die bereit waren, mit den Waffen für die Sache Petri einzutreten. Jetzt konnte auch derjenige, der mit dem weltlichen Schwert in den Dienst Gottes trat, ein miles Christi heißen. In diesen Worten lag eine große Verheißung : Ablaß der Sünden und die Anwartschaft auf das ewige Heil. Der Schutz der Armen und der Schutz vor den Feinden der Kirche rechtfertigten das Waffentragen und machten den Kampf zu einer gerechten Sache. Der Begriff miles wird häufig in den Texten der Gottesfriedensbewegung (Trenja Dei) verwendet. Die Bedeutungsveränderung und Sozialverschiebungen im Gebrauch des Wortes miles während des 11. & 12. Jahrhunderts werden offensichtlich. Es bezeichnet am Anfang des 11. Jahrhunderts den berittenen Kriegsmann und beim ersten Kreuzzug, Ende des 11. Jahrhunderts unterscheidet man die milites von den Fußsoldaten.
Weiterhin werden die milites wegen ihrer kriegerischen Tätigkeit von der übrigen Bevölkerung abgegrenzt. Man unterscheidet in Ständen. Den Wehrstand, den Lehrstand (Klerus) und Nährstand, den Bauern.
Schließlich erscheint miles in diesen Perioden zunehmend in Urkunden und Zeugenlisten und bezeichnet den sozialen Stand einer Person. Als Personenbezeichnung hat das Wort einen sozialen Aufstieg erlebt.
Am Anfang diente das Wort miles dazu zwischen Männern von eher bescheidenen Vermögen und größerem, dem Adel zugehörigen Herren, etwa Grafen und Burgherren zu unterscheiden.
Später aber, und hier besonders im Frankreich des 12. Jahrhunderts, bezeichnen sich diese Herren ausdrücklich als miles. Der Grund für diese Ausweitung des Wortgebrauchs als Titel ist wohl darin zu suchen, daß die beiden Gruppen, die niedere Ritterschaft (vorher als vassi - Vasallen bezeichnet) und der höhere Adel (die Lehnsherren der Vasallen - nobiles) im Rahmen eines sozialen aber nicht unbedingt wirtschaftlichen Ausgleichsprozesses näher aneinander rückten und das Wort miles selbst immer mehr Würde und Ehrenhaftigkeit assoziiert wurde.

In Deutschland nahm die Entwicklung des Rittertums einen ganz anderen Weg und es herrschten ganz andere Zustände.
Hier hat man die Ungarn Invasion durch eine intakte Königsmacht rasch verschmerzt. Der Staat blieb stabil, er ruhte auf Königtum, Geburtsadel, Eigenbesitz und Amt. Der Burgenbau blieb Königsprivileg. Unter den Ottonen im 10. Jahrhunder zogen Könige, geistliche und weltliche Fürsten erstmals zuverlässige Leute für wichtige Dienste heran. Dienstmannen (ministerialis) die sich im Bereich ihrer Herrschaft bewährt hatten. Nachdem die Salier in Ansätzen zahlreiche persönliche Bindungen zu den Ministerialen verstärkt hatten, begannen die stauferischen Könige im 12. Jahrhundert den veralteten Staatsbau zu modernisiere und die altständischen Gewalten einzudämmen. Als Waffe sollte das Lehnswesen dienen. Der machtvolle Reichsfürstenstand erschwerte durch die streng gestufte Heerschildordnung und den Leihezwang den König am Ausbau eines eigenen, geschlossenen Territoriums. König, Kirche und Fürsten rangen miteinander, aber sie machten sich möglichst unabhängig von der teuren Treue der Edelfreien, die nur durch Preisgabe von Herrschaftsrechten zu erkaufen war. Lieber stützte man sich auf abhängige Dienstmannen. Sie trugen die militärische Hauptlast des Ringens, aber die Herrschaft blieb in den Händen der wenigen Mächtigen.
Die Ministerialen bildeten eine privilegierte Gruppe unter den Unfreien. Sie waren die Vorfahren der Burgvögte und kleineren Rittern späterer Zeit. Sie durften kein Land veräußern, dem sie selbst angehörten. Desweiteren durften sie kein Lehnsland aus anderer Hand empfangen ohne die Erlaubnis ihres Herren. Heiraten durften sie nur mit Einwilligung ihres Lehnsherren. Die Rechte und Privilegien der Dienstmannen wurde wie bei anderen Leibeigenen, durch das Gutsrecht der jeweiligen Herrschaft definiert. Außerhalb dieses Bereichs hatten sie keinen Anteil am gemeinen Recht. Sie unterscheiden sich in ihren Rechten und Privilegien von den Vasallen.
Die Ministerialen leisteten jedoch keine Untergeordneten Dienste, sondern sie erfüllten Aufgaben im Herrenhaus, bei der Verwaltung von Gütern und in der Heerfolge.
Die Hauptämter des Herren, wie Kämmerer, Mundschenk und Marschall war in der Regel ihnen vorbehalten. Obwohl Eigenleute bildeten sie eine mächtige und privilegierte Gruppe innerhalb der Unfreien. Gerade der unfreie Status war der Schlüssel zu ihrer Macht und Sonderstellung. Wegen ihrer Abhängigkeit von ihren Herren und ihren engen familiären Bindungen an ihn und seiner Herrschaft ergab es sich ganz von selbst, daß er bei der Bemannung von Burgen oder der Durchsetzung seiner Gerichtsbarkeit auf sie zurückgriff und wegen ihrer allgemeinen militärischen Dienstverpflichtung, stellten sie die Kerntruppe seiner Militärmacht. Die Folge war, daß sich die Ministerialen eine starke Stellung verschaffen konnten.

In den Wirren des Bürgerkrieges im ausgehenden 11. Jahrhundert, am Streit zwischen Kaisertum und Papsttum um die Investitur entzündet, ergab sich für die Ministerialen eine günstige Gelegenheit, überall ihre Position zu festigen. Die Ministerialen und ihre Dienstleistungen waren wiederum so wertvoll für ihre Herren, daß eine strenge Eingrenzung ihrer Stellung nicht mehr möglich war. Die Erblichkeit des Lehen begann sich durchzusetzen. Die Ministerialen wurden jetzt nicht nur mit Dienstlehen, die nach Beendigung des Dienstes wieder entzogen werden konnten, sondern auch mit echten Lehen belohnt.
Mit der Erblichkeit der Lehen war der Weg vom Berufsstand in den Geburtsstand für den niederen Adel und die Ministerialen vorgezeichnet.
In seiner allgemeinen Bedeutung meint miles jeden, der Kriegsdienst tut, vor allem den Berufskrieger, den man sich in der Regel nur als Vasallen eines Adeligen vorstellen kann, gleichgültig wer sein »senior« war, ein gewöhnlicher Adeliger, ein Graf, Herzog, König oder geistlicher Herr. Am häufigsten bezeichnet miles den freien Vasallen oder ritterlichen Grundherren, der durch ein Lehnsverhältnis verpflichtet war, für adelige Herren Kriegsdienst zu leisten.
Eine anfangs geburtsständige Bezeichnung wird auf die gleiche Berufs und Leistungsgemeinschaft angewendet und dann im 13. Jahrhundert wieder auf eine geburtsständige Personengruppe eingeschränkt.
Der Wendepunkt in der Geschichte des Ritterbegriffs liegt am Ende des 12. Jhs.. Das Wort bekommt einen neuen Inhalt. Als Ursprungsbegriff war Ritter ein Dienstwort. Der Adel übernimmt den Ritterbegriff und auch Fürsten, Könige und der Kaiser nennen sich nun Ritter.
Der Rittername wird zum Zentralbegriff einer neuen Kultur, einer neuen Ethik und Ästhetik, zum Programm eines neuen Menschenbildes.
Dieser neue Wortbegriff tritt in den Dichtungen der höfischen Blütezeit dominierend hervor. Eilhard von Olberg, der Verfasser des deutschen Tristan, Walther von der Vogelweide, der bedeutende Minnesänger, Hartmann von Aue und Wolfram von Eschenbach die bedeutenden Epiker entstammten den Ministerialen - Milieu. Sie begrüßten und huldigten in ihren Werken die neue französische Ritterkultur.
Die Welt der deutschen Ministerialen war, wie die der französischen Ritter eine Welt des Hofes und der Heerfahrt. Für beide bedeutete Herrendienst eine wichtige Lebensmöglichkeit. Für beide war die Großzügigkeit der Herrn, daß äußere sichtbare Zeichen, gerechten Lohns.


Das Rittertum im Mittelalter Hg. Arno Borst

Charch schrieb am 31.8. 2000 um 04:00:45 Uhr zu

ritter

Bewertung: 4 Punkt(e)

Die Ausrüstung des Ritters in der Stauferzeit

Angriffswaffen:

Schwert: Hieb und Stoßwaffe mit rundem oder spitzem Ort.
Parierstange gerade oder leicht nach unten gebogen.
Knaufform: Pilz, Paranuss, Scheibe, Pagodendach, Apfelschnitz
Klinge mit Blutrinne - Längen von 0,70 - 0,88m
Gesamtlänge: 0,99 - 1,04m

Dolch: Einschneidig oder zweischneidig (Klingenlänge = 28,5 - 30,3cm.)
oder
Messer: Einschneidig
wurden am Leibgürtel oder am Rittergürtel getragen.

Lanze: Stoßwaffe ca. 3 - 4m lang.
Spitze lange schmale Blattform oder
»Krönel« (stumpfe Dreizackform) beim Turnier.


Spieß: Spitze ähnlich wie Lanze. Nutzung für die Jagd und den Krieg.

Streitaxt: Großes Blatt - Stiellänge ca. 1m.



Schutzwaffen:

Topfhelm: Helm aus 2 Vorderteilen, 2 Hinterteilen und einer Deckplatte vorne zusätzlich mit einem Kreuzblech als Verblendung vernietet.
Vorne Luftlöcher und an den Seiten Löcher um besser zu hören.
Helmzier (Plastische Helmfigur) Größe im Verhältnis 1:1 zum Helm Gotik.
Material: Holz, Leder, Pergament, Leinen und Draht.






Kegelhelm:
Teilweise noch mit Naseneisen (Nasalhelm)
oben spitz zulaufend oder abgerundet.

Der Eisenhut


Schild: Dreieckschild, Größe z.B. 67,5 x 86 cm oben gerade aber teilweise an den Ecken gerundet
Material - Holz 3 Schichten verleimt - Leder überzogen - Teilweise Metallbeschläge Rückseite Ledergriffe mit 4 Nägeln befestigt.



Schildfesseln 12. und 13. Jahrhundert.


Kettenhemd (halsberc)aus einem Drahtringegepflecht.
Das Kettenhemd war vorne und hinten geschlitzt damit es zum reiten geeignet war.
Halsberc mit einer darüber getragener Kettenhaube.
Hersenier Kettenhemd ist mit der Kettenhaube verbunden.
Eisenhosen - Beinlinge aus Ringelpanzergepflecht und Ledersohlen.
Fausthandschuhe aus Ringelpanzergepflecht, teilweise auch am Panzerhemd befestigt.

Ausrüstung:

Der Rittergürtel der nur dem Ritter vorbehalten war, war je nach Stand des Besitzers, reich mit Metallbeschlägen verziert.
Man sprach ihm magische Kräfte zu.
Es wurden aber auch einfache Leibgurte getragen.


Das Gehänge: Schwertscheide und Schwertgurt
Der Schwertgurt war meist weiß (Das Symbol der Reinheit und nur die Ritter waren berechtigt ihn zu tragen).
Er wurde vorne geknotet oder geschnallt.
Die Scheiden waren aus Holz mit Leder oder Leinen überzogen. Oben befindet sich das Mundblech und unten an der Schwertscheide befindet sich das Ortband. Die Scheide hatte teilweise Metallbeschläge.
Im Schwertscheidenmund befand sich oft ein Stück Leder, um das Regenwasser von der Klinge fernzuhalten.
Sporen:
Stachelsporen und seit Anfang des 13. Jahrh. vereinzelt Radsporen mit
geraden Hals und evtl. gerundeten Bügel.
Versilbert oder vergoldet bei großen Herren.


Der Almosenbeutel: Eine Ledertasche die mit zwei Schlaufen versehen, am Leibgurt oder Rittergürtel getragen wurde. Auch einfache Lederbeutel oder Beutel aus Stoff wurden getragen.
Im Almosenbeutel wurden Münzen und diverse Utensilien aufbewahrt.


Bei der Ausrüstung gab es regionale unterschiede in der Ausführung und im Material als auch im Prunk der Ausstattung.


Bekleidung:

Als Hausgewand wurde die Cotte getragen. Bei festlichen Anlässen trug man über der Cotte den Waffenrock oder Wappenrock, einen ärmellosen Rock aus Wolle, Leinen oder Seide. Wadenlang bzw. Knöchellang bei festlichen Anlässen.
Bei Turnieren oder bei Kampfhandlungen war der Waffenrock mit heraldischen Motiven geschmückt.
Unter dem Kettenhemd wurde das Gambeson (Wams) getragen.
Gleicher Schnitt wie die Cotte aber aus kräftigen, wattierten oder gesteppten Wollstoffen.



Quellenangaben

Ortwin Gamber - Die Bewaffnung in der Stauferzeit
Fred und Liliane Funken - Waffen und Kriegsgerät im MA.
H. Seitz - Blankwaffen
Josef Fleckenstein - Das Rittertum in der Stauferzeit.

Alwin Schultz - Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger.

Charch schrieb am 31.8. 2000 um 04:08:26 Uhr zu

ritter

Bewertung: 2 Punkt(e)

DIE RITTERERHEBUNG IM 12. UND 13. JAHRHUNDERT
eremonielle Erhebungsformen sind als Zeugnisse des Selbstverständnisses der auf den Hof orientierten Adelsgesellschaft zu interpretieren. Die Wirklichkeit wird nicht proportionsgetreu wiedergegeben. Alltäglichkeiten werden verkürzt oder unterdrückt. Idealbilder werden entworfen.
Berichte über die Wehrhaftmachung junger Germanen sind schon durch Tacitus überliefert. Seit dem frühen 9. Jh. häufen sich die Belege über die Wehrhaftmachung junger Adliger.
Seit der Mitte des 12. Jhs. wird die Umgürtung mit dem Schwert üblich (cingulum militare). Zu diesem Zeitpunkt entsteht auch der Begriff Schwertleite bzw. Schwert leiten.
Der Ritterschlag (colée, alapa) ist in Frankreich seit dem Ende des 12. Jhs. überliefert.
Altfrz. - aduober = bewaffnen, ausrüsten.
Die Schwertleiten sind dem Adel zuzuordnen.
In der Epik und der Geschichtsschreibung gelten König, Fürsten und Herren als Erheber. Der neue Ritter wurde zur Erfüllung seiner Ritterpflichten ermahnt. Ebenso wurde er zur Wahrung der ritterlichen Ehre aufgefordert. Beim Einzug der Beteiligten wurden Musiker an der Zeremonie beteiligt. Die Musiker mögen beispielsweise auch gespielt haben, um Längen in der Zeremonie zu überbrücken. Bei der Erhebung von Königs- und Fürstensöhnen wurde eine große Zahl ihrer Gefolgsleute ebenfalls bewaffnet und mit dem Abzeichen der Ritterwürde geschmückt.
Die Rittererhebung fand vorzugsweise an kirchlichen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten, Weihnachten, St. Michael, Johannes der Täufer und ähnlichen Tagen statt.
Unter anderem dadurch wurde ein Bezug zur Kirche geschaffen. Der Klerus versuchte Einfluß auf die Rittererhebung zu gewinnen. Teilweise wurden Erhebungszeremonien von Bischöfen zelebriert. Bei der Ritterweihe wurde das Schwert des zukünftigen Ritters vom Altar genommen und nach Worten des Schwertsegens umgebunden. Der Text ist vom Krönungsordo abgeleitet. Der Schutz von Witwen und Waisen sowie der Schutz von Christen vor Heiden wird auf den einzelnen Krieger übertragen. Die höfische Adels-Schwertleite ist spätestens seit der Wende zum 13. Jh. nicht mehr ein rein weltliches Fest.
Die Schwertleite ist Ziel und Abschluß der letzten Phase unselbständiger Jugend. Neue Anforderungen stellte die adlige Gesellschaft an den Inhalt der Erziehung. War Tüchtigkeit im Waffengebrauch um die Mitte des 12. Jhs. das entscheidende Kriterium für die Verleihung des Rittertitels an junge Fürsten und Herren, so wurde Jahrzehnte später auch die Beherrschung höfischen Wesens verlangt.
Durch die Schwertleite oder Vermählung wurde mit früheren Lebensformen gebrochen. Die Entscheidung für den weltlichen Stand fiel u.a. wenn ein Adliger den Mönchs- oder Klerikerstand verließ, um das Schwert zu leiten. Ausnahmslos erlangt der neue miles durch die Schwertleite das Recht, selbständig das Schwert zu führen und in eigener Verantwortung in Turnier und Krieg anzutreten.
Die Umgürtung mit dem Schwert ist oft eine Mündigkeitserklärung. Das Regelalter bei Schwertleiten ist ca. 20 Jahre, konnte aber jenseits der Kindheit in jedem Alter gefeiert werden. Die Rittererhebung wurde zu einem Zeitpunkt eingesetzt, der den größten politischen Nutzen erwarten ließ. Wichtige Anlässe waren die Einsetzung ins Erbe bzw. in die Herrschaft durch Belehnung. Weitere Gründe waren die Vorbereitung einer Eheschließung und sehr oft die Hochzeit.
Es bestand eine sehr nahe Verbindung, eine Art Patenverhältnis aber auch Loyalitätspflicht gegenüber demjenigen, der die Zeremonie veranstaltete. Es versteht sich, daß man sich bemühte, eine Person von herausragendem Rang, möglichst den König selbst zu gewinnen.
Die Schwertleite verstärkte die Rechtsposition eines sehr jungen Erben.
Doch nicht jeder Adlige mußte die Zeremonie feiern. Man konnte in die ererbten oder erworbenen Rechts- und Machtpositionen hineinwachsen, ohne das Schwert geleitet zu haben.
Andererseits konnte man auch in jungen Jahren das Schwert leiten ohne in eine selbständige Herrschaftsausübung entlassen zu werden. Ein Beispiel bietet die Schwertleite der beiden Söhne Barbarossas.
Dem geselligen Charakter des Festes fügte man oft noch eine besondere Note hinzu, indem man zu Ehren des neuen hochadligen Ritters zusammen mit ihm eine Vielzahl von Altersgenossen, von commilitones, erhob. Gelegentlich verlieh ihnen auch der neue Ritter selber die Würde, anscheinend in einer summarischen Prozedur. Der Hauptperson des Festes waren diese Kommilitonen nicht ebenbürtig. Der soziale Unterschied zeigte sich durch die Beschenkung der Kommilitonen an. Sie bekamen wenigstens Kleider, aber meistens auch Rüstung und Pferd.
Weitere Zeremonien wurden von der höfischen Gesellschaft eingeführt, das Bad und das Fasten am Vortag der Erhebung sowie die Nachtwache in der Kirche ohne die Beteiligung der Festgesellschaft. Das Gemeinschaftserlebnis der Ritterkandidaten schuf ein Band von Loyalität und Freundschaft.
Solche höfische Massenpromotionen verursachten enorme Kosten. Die finanzielle Last wurde auf die Vasallen und Untertanen abgewälzt. Eine Sondersteuer (Vierfallbede) wurde bei der Schwertleite des ältesten Sohnes, der Hochzeit der ältesten Tochter, bei einem Kreuzzug oder der Gefangenschaft des Herren erhoben.
In der Form der Erhebung hat es Abstufungen gegeben, die dem unterschiedlichen Rang der Erhobenen Rechnung trugen. Zu Zeremonien von Massenpromotionen kann man keine genauen Aussagen machen. Mitteilungen der erzählenden Quellen sind lakonisch und formelhaft gehalten. Die größte Anzahl der Ministerialen mußte sich mit einem summarischen Erhebungsverfahren zufriedengeben, war aber durch die höfische Schwertleite in die Gemeinsamkeit des Rittertums einbezogen. Der förmliche Aufnahmeakt war das Tor durch welches Aufsteiger Aufnahme in den Ritterstand fanden. Das angeborene Recht auf diesen Status Ritter hieß, die Teilnahme an der adligen Lebensform, das Recht auf volle Bewaffnung auf Belehnung und Gerichtsstand zu realisieren und auf Lebenszeit zu behaupten.
An den Höfen deutscher Fürsten und geistlicher Herrschaft wurden jährlich, an festgesetzten Terminen, Belehnungen von Ministerialen auf diese Art vorgenommen, um auf diesem Weg Schwerbewaffnete zur Heerfolge zu gewinnen.
Vor allem Barbarossa versuchte, die Unterschreitung eines Standesniveaus zu verhindern. Ritter sollten nur Angehörige der Gruppe werden, die in adelsgleiche Positionen aufgestiegen waren.
Durch die Erhebungszeremonie bei miles Promotionen ergaben sich eine Fülle rechtlicher, sozialer und politischer Funktionen, die erfüllt werden konnten. Die Funktionen unterschieden sich nach dem Rang der Erhobenen. Für Angehörige des hohen Adels gab es keine rechtliche Notwendigkeit, wohl aber eine gesellschaftliche, die Ehre berührende Pflicht, sich zum Ritter erheben zu lassen. Sie wurden bei dieser Gelegenheit in die Gesellschaft eingeführt. Loyalitäts-, Bündnis- und Freundschaftsbindungen wurden durch die Zeremonie begründet. Neue rechtspolitische Situationen wurden geschaffen.
Hingegen hatte ein Ministeriale, der in den Ritterstand aufsteigen wollte, keine Wahl sich der Zeremonie zu entziehen. Seine Rechte und Pflichten in der Adelsgesellschaft wurden durch den Erwerb des »Ritter«-Namens konstituiert. Fürsten und Herren, die Ministerialen zu Rittern erhoben, nutzten die Zeremonie zum Ausbau der Lehnsmannschaften.
Die Erhebungszeremonien waren auf verschiedenen sozialen Ebenen ebensowenig identisch wie das durch die Zeremonie erzielte Ergebnis: »Ritter war nicht gleich Ritter«.
Den Ministerialen gelang es aber durch die Erhebung einen Platz in der Adelsgesellschaft zu erlangen und tatsächliche, erworbene Stellungen zu verrechtlichen.


zusammengestellt von Hans F. Blaß aus:

»CURIALITAS« , herausgegeben von Josef Fleckenstein
S.128-170 Elsbeth Orth , 'Formen und Funktionen der höfischen Rittererhebung'
Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen , 1990
Veröffentlichungen des Max-Planck

Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:36:03 Uhr zu

ritter

Bewertung: 3 Punkt(e)

Der christliche Ritter
E
s gehört zur Besonderheit des Rittertums, daß es zwar aus dem Kriegertum erwachsen ist, daß es ihm auch verhaftet bleibt, aber in ihm nicht aufgeht. Diese Besonderheit geht auf die Entstehung des Rittertums zurück, daß heißt genauer : darauf, daß der Übergang vom Kriegertum zum Rittertum einen kirchlichen sakralen Hintergrund hatte, der sein Selbstverständnis und damit seine Erscheinung bleibend bestimmt hat.
Seit dem 10. Jahrhundert setzen verstärkte Bemühungen der Kirche ein, das Kriegertum enger an sich heranzuziehen und auf ihre Normen zu verpflichten. Die Kirche hat sich dazu besonders zweier liturgischer Handlungen bedient; des Schwertsegens und der Ritterweihe. Beide waren als Ergänzung zum weltlichen Akt der Schwertleite, d.h. der Wehrhaftmachung gedacht. Die dabei gesprochenen Gebete sind eng, zum Teil wörtlich an die Gebete aus dem Krönungsordines angelehnt. Danach werden an die milites fortan die gleichen ethischen Forderungen gestellt wie an das Königtum.

Diese Forderungen waren:
· Schutz der Kirche und ihrer Diener
· Schutz der Witwen und Weisen
· Schutz aller Schutzbedürftigen
· Die Verpflichtung ungerechte Kriege, d.h. in erster
Linie Fehden, zu vermeiden und friedfertig zu sein

Die Forderungen der Kirche deckten sich mit den Interessen des schutzbedürftigen Volkes, das mit dieser unter den ungezügelten Fehden zu leiden hatte. Die Kirche hat ihre Friedensbemühungen gegenüber dem Adel zäh und unermüdlich fortgesetzt und ihre Forderungen immer wieder mit Nachdruck derer, denen die Not im Nacken sitzt, erhoben.
Die Frucht dieser Bemühungen war die von Süden Frankreichs ausgehende Gottesfriedensbewegung, eine kirchliche Selbsthilfe, der es gelang, den Adel zur Einschränkung der Fehden zu bewegen.
Weit stärker und nachhaltiger als die Gottesfriedensbewegung, der nur ein begrenzter Erfolg beschieden war, hat dann seit 1095 die Kreuzzugsbewegung gewirkt, die den ganzen Adel Europas erfaßt und ihm eine neue, große Aufgabe bot. Die Predigt Urbans II vom Jahre 1095 in Clermont formuliert bereits den entscheidenden Zusammenhang, wenn sie den adligen Kriegern erklärt, durch den Kreuzzug würden sie erst wirkliche Ritter werdenJetzt sollen Ritter werden, die vordem Räuber waren. Jetzt sollen mit Recht gegen die Barbaren kämpfen, die zuvor gegen ihre Brüder und Verwandten gekämpft habenDas heißt, daß die neue militia, die eine militia Christi sein sollte, sich von der alten grundsätzlich unterschied. Der Unterschied liegt darin, daß Kampf und Friede, Ehre und Rettung des Seelenheils, die vordem unvereinbar schienen, sich plötzlich in der militia Christi vereinten, da dies, in dem sie die Ungläubigen bekämpfte, den Frieden der Christenheit schützte und zugleich alle, die sich ihr anschlossen in einer großen Kampfgemeinschaft verband. Es ist das Leitbild des miles christianus, des christlichen Ritters, das aus diesem Aufruf spricht und das ihm seine ungeheure Resonanz gegeben hat. Es hat die ganze Kreuzzugsbewegung entfacht und sich ebenso an ihr entzündet, wie es sie im Gang gehalten hat. Die Wirkung zeigt an, daß die milites sich das Ideal, das ihnen damit vor Augen gehalten wurde,in der Tat zu eigen gemacht haben. Sie konnten dies umso mehr, als dieses Ideal die alten germanischen Vorstellungen von Ehre, Recht und Tapferkeit in sich aufnahm, und weit und elastisch genug war, neben den christlichen zugleich antike und im Fortgang der Kreuzzüge sogar islamische Elemente zu assimilieren. Ihre Aneignung und Einschmelzung im ideal des miles christianus bildeten die Voraussetzung für die Entstehung der neuen ritterlichen Sitten und Gesellschaftskodex, die mit der Verbindlichkeit der ritterlichen Verhal-tensnormen zugleich das Bewußtsein der Gemeinsamkeit des Rittertums bestimmten. So geht es letztlich auf das Ideal zurück, das die in ihrer rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Stellung so unterschiedlichen Gruppen der milites sowie die großen und kleinen Vasallen und die aus der Unfreiheit aufsteigenden Ministerialen in der großen Gemeinschaft der milita auch innerlich zusammenwuchsen.

Quellenangabe: Katalog : Die Zeit der Staufer Das Rittertum der Stauferzeit Josef Fleckenstein

Charch schrieb am 31.8. 2000 um 04:36:00 Uhr zu

ritter

Bewertung: 2 Punkt(e)

Der Vogt


Der Vogt im Mittelalter ist eine Person mit der Befugnis andere zu schützen und zu vertreten.
Vögte waren die Immunitätsbeamten adliger und geistlicher Herren die zur gerichtlichen Vertretung der Immunitätsleute und zum Richteramt im Immunitätsgericht berufen waren. Sie waren Verwaltungsbeamte und Hochrichter eines Krongutbezirks oder einer königlicher Abtei. (Reichsvogt)
Im allemannischen Rechtsgebiet waren sie Vormünder Unmündiger oder Entmündigter.

Der Kirchenvogt

Als kirchliche Sachwalter war er ein amtierender Laie, der die weltlichen Angelegenheiten einer Kirche, eines Klosters erledigte, sie vor Gericht vertrat und ihre Gerichtsbarkeit ausübte, sie gegen Übergriffe verteidigte u.a.

Die von Karl den Großen den Bistümern und Abteien vorgeschriebene Vogtei ging im 12. Jahrhundert in der landesherrlichen Schirmvogtei auf.


Vogt - (ahd. fogat) lat. advocatus.

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